Gesundheit ist ein Menschenrecht! Vielen bleibt es trotzdem praktisch verwehrt

Jeder Mensch in Deutschland hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, keine Ärzt*innen aufsuchen. Denn das jeweilige Sozialamt ist – neben vielen anderen Behörden – nach § 87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Daten der Hilfebedürftigen an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen.

Mehr als 60 Organisationen, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl, VDÄÄ, IPPNW, unterstützen eine auf der Plattform Campact veröffentlichte Petition, in der festgestellt wird: Die Corona-Pandemie zeigt uns erneut: Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen ohne Angst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Doch faktisch wird dieses Recht in Deutschland Hunderttausenden verwehrt. Das Gesundheitswesen muss daher von der Pflicht ausgenommen werden, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben.“

Die Unterstützer*innen der Petition fordern vom Deutschen Bundestag, § 87 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend einzuschränken.“

Quelle: gleichbehandeln.de

Welchen Einfluss der § 87 Aufenthaltsgesetz auf das Leben von Betroffenen hat, erzählen sie in ihren Geschichten. Dies und weitere Informationen auf der Homepage gleichbehandeln.de.

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