EU-Kommission als Geburtshelfer der „Europäischen Patientenakte“?

Die EU ist bei der Gesundheitsversorgung nicht zuständig, das ist Sache der Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission hat dies aber nicht daran gehindert, am 06.02.2019 eine Reihe von Empfehlungen für die Schaffung eines sicheren Systems“ vorzuschlagen, „das den Bürgern den Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten in allen Mitgliedstaaten“ der EU erlauben soll.

Andrus Ansip‚ Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, erklärte: „Die Menschen möchten einen sicheren und vollständigen Online-Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich befinden…“ Auf welcher Datenbasis er diese Aussage macht, lässt Herr Andris leider unbeantwortet.

Und die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige EU-Kommissarin Mariya Gabriel ergänzte: „Im Rahmen unserer Bemühungen um Zugang zu sicheren und hochwertigen digitalen Diensten für die Bürger der EU wird die heutige Initiative Patienten dabei helfen, überall in der EU eine Behandlung zu erhalten, auch in Notlagen…“ Als ob es bisher nicht die Möglichkeit gegeben hätte, mit dem Europäischen Notfallausweis ärztliche Hilfe und Beratung zu erhalten.


Der Europäische Notfallausweis


Dass mit dem neuen Projekt der EU-Kommission nicht nur altruistische Ziele im Interesse der Versicherten verfolgt werden, macht die Bemerkung deutlich: Die medizinische Forschung im Hinblick auf große Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie chronische oder neurodegenerative Erkrankungen wird gefördert, indem Daten leichter gemeinsam genutzt werden können…“

Bereits mit der im April 2018 angenommenen Mitteilung der EU-Kommission über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt wurdeals einer von drei Aktionsbereichen festgelegt:
“(2) bessere Daten für die Förderung der Forschung, die Prävention von Krankheiten und eine personalisierte Gesundheitsversorgung und Pflege”.

Die Europäische Patientenakte

ist der Kern der offiziellen Empfehlung der EU-Kommission. Um diese auszubauen und gemeinsame technische Standards zu erarbeiten wurde ein Koordinierungsprozess angestoßen. Erklärtes Ziel ist die Europäische Patientenakte (European Electronic Health Records).

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