Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über „Organspende“-Gesetzentwürfe am 16. Januar im Bundestag

Seit einigen Tagen ergießt sich aus Fernsehen, Hörfunk und Zeitungen ein wahres Trommelfeuer von Beiträgen, in denen Befürworter*innen der „Organspende“ aus Ärzteverbänden und Politik zu Wort kommen. Am 16.01.2020 sollen zu diesem Thema im Bundestag zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Abstimmung kommen.

Am 01.04.2019 haben die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn (CDU), Dr. Karl Lauterbach (SPD), Dr. Petra Sitte (Linke) und weitere Abgeordnete einen Gesetzentwurf veröffentlicht, nach dem ausnahmslos alle Personen als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten einen Widerspruch gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nachweislich erklärt. Sollte dieser Gesetzentwurf zu geltendem Recht werden, würde ein sterbender Mensch im Zweifel mit seinen noch “funktionstüchtigen” Organen zum menschlichen Ersatzteillager werden. Dies stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und gegen die Würde des Menschen dar.

Eine der wenigen Stimmen, die sich dieser Zielsetzung entschieden widersetzen ist BioSkop e.V., das Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien.

In der Zeitschrift BioSkop (Ausgabe Dezember 2019) wird der Gesetzentwurf von Spahn, Lauterbach, Sitte u. a. wie folgt bewertet: „Ihr Papier schafft eine eigenwillige Logik: Wer sich zur Organentnahme nicht äußert, wird grundsätzlich als potenzieller ‚Spender‘ angesehen. Tritt der ‚Hirntod‘ tatsächlich ein und ist keine Erklärung des Betroffenen registriert, muss der Arzt den mutmaßlichen Willen des ‚Hirntoten‘ durch Befragung von Angehörigen erkunden und ausführen… Um Selbstbestimmung zumindest annähernd zu verwirklichen, wäre aber eine Regelung notwendig, die Organentnahmen nur dann erlaubt, wenn eine zustimmende Erklärung des Betroffenen vorliegt und außerdem eine seriöse, unabhängige Aufklärung dokumentiert ist. Eine solche klare Regel, die ja auch stellvertretende Entscheidungen von Angehörigen kategorisch ausschließen würde, fehlt bisher…“

Keine Alternative in diesem Sinn ist der zweite zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf zwecks ‚Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende‘“ – so der Verfasser zum Vorschlag der Bundestagsabgeordneten Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke), Stephan Pilsinger (CSU) und weiterer Abgeordneter.

Bioskop hat auf seiner Homepage umfangreich Informationen zum Thema „Organspende“ und Widerspruch zur Verfügung gestellt.

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