Am 31.05.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Eckpunktepapier unter dem Titel „Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft“ veröffentlicht. In neun Punkten hat Ministerin Brigitte Zypries (SPD) zusammengefasst, was auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) nicht müde werden zu verkünden:
- Das Gesundheitswesen (von Merkel, Gröhe und Zypries “Gesundheitswirtschaft” genannt) ist zu einem wesentlichen Faktor der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland geworden.
- Bei 82,2 Mio. Menschen in Deutschland, davon 70,9 Mio. in gesetzlichen Krankenkassen, bei 2,8 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen und bei Ausgaben der GKV im Jahr 2016 in Höhe von 220,6 Mrd. Euro sei das Gesundheitswesen sowohl ein maßgeblicher Kostenfaktor als auch ein wichtiger “Markt” für eine Vielzahl wirtschaftlicher Eigeninteressen.
- Kosten zu senken, zugleich aber auch Möglichkeiten zur Generierung von privatwirtschaftlichen Gewinnen zu eröffnen und zu erweitern, nütze der Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft und den Versicherten.
- Die im Zuge der Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche – damit auch im Gesundheitswesen – anfallenden zunehmenden Mengen an Daten sollen einer wirtschaftlichen Verfügbarkeit und Nutzung zugeführt werden,
Auf diesem Altar sollen nach der erklärten Absicht von Merkel, Gröhe und jetzt auch Zypries Patientenrechte und Datenschutz geopfert werden. Dies wird mit kritischem Blick auf die 9 Punkte des Eckpunktepapiers “Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft“ deutlich:
Punkt 1.
Unterstützung von digitalen ganzheitlichen Lösungen
Der gesamte Absatz liest sich wie eine Aufforderung, sich mit Sprechblasen um Forschungsgelder zu bewerben.
Punkt 2.
Verbesserung des Weges in die Regelversorgung
Aufgabe der Krankenkassen ist es, die medizinische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Dabei gilt: “Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein” (SGB V §12 (1)). Den Krankenkassen zwecks Wirtschaftsförderung zusätzliche Kosten aufzubürden, welche dann wahrscheinlich bei den medizinischen Leistungen für die Versicherten eingespart werden müssen, ist unverantwortlich und abzulehnen.
Punkt 3.
Unterstützung beim Zugang zu Risikokapital
Dieser Punkt schließt nahtlos an den vorhergehenden an. Zypries beklagt, “eHealth-Start-ups” könnten keine verlässlichen Business-Pläne schreiben, weil sie nicht wissen, wieviel die Krankenkassen für ihre “neuen digitalen Angebote und Produkte” zahlen werden. Die Forderung der Wirtschaftministerin “Bei der Festlegung der Gebührenziffer durch den Bewertungsausschuss sollen betroffene Unternehmen und Verbände im Vorfeld beteiligt werden” liest sich wie eine Aufforderung zur Selbstbedienung aus Versichertengeldern.
Punkt 4.
Schaffung von Experimentierräumen
Auch hier der gleiche Grundzug: Privatwirtschaftliche Interessen und Risiken sollen durch finanzielle Förderung (aus Steuer- oder Beitragsgeldern?) und “durch temporäre und lokal begrenzte Veränderung von Regularien” reduziert werden. Zu fragen ist hier, ob hier für die von den Experimenten betroffenen Patienten Grundsätze des Datenschutzes aufgehoben würden.
Punkt 5.
Förderung der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern
Dass nicht nur öffentlich-rechtliche (Universitäts-)Kliniken finanzieller Förderung zum Betrieb und zur Modernisierung ihrer Einrichtung bedürfen, ist unstrittig. Die Forderung nach 500 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur ist daher nicht falsch. Dies aber vorrangig unter dem Blickwinkel der Förderung von “kleinere Unternehmen und Start-ups” zu tun fördert Schieflagen zu Lasten der Steuerzahler.
Punkt 6.
Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten
Hier ist aus Sicht von Patientenrechten und Datenschutz ein zentraler Punkt berührt: Es wird suggeriert, die bisherige zweckgebundenen Nutzung von Gesundheitsdaten – für die medizinische Behandlung der Patienten und zur Abrechnung – sei unzureichend. Die angestrebte “bessere Nutzung” sieht vor: Die Aufhebung der Zweckbindung der Patientendaten, zentrale bzw. vernetzte Sammlung aller Patientendaten (“integrierter Datenraum”) und die Verknüpfung aller erreichbaren Daten aus unterschiedlichen Quellen – von Patientenakten bis hin zu Fitness-Trackern. Das soll die “Entwicklung für innovative Geschäftsmodelle auf der Basis von Big Data zur Verbesserung der bestehenden Diagnose- und Therapieverfahren” ermöglichen. Anders ausgedrückt: Wer auch immer in der schwierigen Lage ist, ärztliche Hilfe zu benötigen, soll zum Datenspender für Big-Data-Experimente gemacht werden.
Punkt 7.
Einheitlicher Datenschutz
“Einheitlicher Datenschutz” ist nicht gleichbedeutend mit striktem oder hinreichendem Datenschutz. Auch die Bezugnahme auf die EU-Datenschutzgrundverordnung muss misstrauisch machen: Denn die EU-Verordnung lässt viele Lücken, die durch Regelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu füllen sind. In Deutschland wurde dies bei der Neufasssung des Bundesdatenschutzgesetzes genutzt, um bestehende Standards auszuhebeln und die der EU-Datenschutzgrundverordnung zu unterbieten. Im Umgang mit Gesundheitsdaten will neben Bundesgesundheitsminister Gröhe auch Bundeswirtschaftsministerin Zypries die allgemeine Tendenz “vom Datenschutz zum Datenschatz” fort– und durchsetzen.
Punkt 8.
Erleichterungen für telemedizinische Anwendungen
Zypries fordert die komplette Aufhebung des Fernbehandlungs- und -verschreibungsverbots, ohne die Ergebnisse noch laufender Modellprojekte abzuwarten. Während der Nutzen für die Patienten erst noch belegt werden muss, ist der Nutzen für die interessierten Unternehmen klar erwiesen.
Punkt 9.
Einheitliche Standards für Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Zunächst fordert Zypries die gesetzliche Verankerung der bereits erwähnten “Datensouveränität” für allen Patienten: “Jeder Patient soll ein gesetzlich festgelegtes Recht haben, jederzeit auch digital auf seine Gesundheitsdaten zugreifen und das Zugriffsrecht Dritten einräumen zu können.” Damit würde ein langjähriger und bewährter Grundsatz im Datenschutzrecht aufgegeben: Daten dürfen nur auf Grund der Einwilligung der Betroffenen oder aus einer gesetzlichen Grundlage zu festgelegten Zwecken gespeichert und verarbeitet werden. Und weiter: “Die Standards und Vorgaben u.a. für die elektronische Patientenakte sollen transparent und einheitlich sein, damit grundsätzlich jedes Unternehmen die Möglichkeit erhält, eine gesetzeskonforme elektronische Patientenakte anzubieten.” Doch auch hier gilt: Einheitliche Standards sind nicht gleichbedeutend mit hohen Standards. Viel wahrscheinlicher ist, dass ein kleinster gemeinsamer Nenner zum Standard wird. Die informationelle Selbstbestimmung wird konterkariert. Bis zum heutigen Tag ist diese so zu verstehen, dass jede Person darüber entscheidet, wer was über sie wissen darf. In Zypries’ Strategiepapier geht es jedoch nur noch darum, die Daten bestmöglich zu verwerten, aber nicht mehr darum, dass der Patient darüber entscheiden kann, welche seiner Daten überhaupt in die Telematikinfrastruktur gelangen.
Zusammenfassend ist festzustellen: Nach Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe hat jetzt auch Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries deutlich gemacht, dass sie bereit ist, Patientenrechte und Datenschutz auf dem Altar privatwirtschaftlicher Interessen zu opfern.
Ein Gedanke zu „Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft – Auf Kosten von Patientenrechten und Datenschutz“