… sagt Anja Piel, Mitglied des Vorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Impfen kein Ersatz für Arbeitsschutz
„Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go. Bei allem gemeinsamen Werben für eine höhere Impfquote muss auch klar sein: Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren.
Die Forderung ist ein unlauterer Versuch, die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Beschäftigten abzuwälzen. Dabei gilt nach wie vor das TOP-Prinzip, wenn die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz geschützt werden soll: Technische und organisatorische Maßnahmen,wie etwa die Ermöglichung von Home Office, haben Vorrang. Impfen ist hingegen kein Instrument des Arbeitsschutzes und kann diesen auch nicht ersetzen. Der Arbeitsschutz muss unabhängig vom Impfstatus der Beschäftigten die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Das gilt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis; auch die Arbeitgeber und den Gesundheitsminister wird bereits erreicht haben, dass Geimpfte wie Ungeimpfte das Corona-Virus übertragen können, da die eingesetzten Impfstoffe eine Übertragung eben nicht zuverlässig verhindern können. Insoweit greift die Forderung zum Offenlegen des Impfstatus in doppelter Hinsicht zu kurz. Es braucht auch weiterhin mehr an gemeinsamer Anstrengung, um diese Pandemie erfolgreich in den Griff zu bekommen.“
In Hamburg meldet der DGB erste Sumpfblüten, die aus der Gemengelage
Corona – 2G – Impfung – Beschäftigtenrechte – Datenschutz für Gesundheitsdaten
entstehen.
Hier die Meldung (https://hamburg.dgb.de/presse/++co++e80b6218-0c9c-11ec-9c12-001a4a160123) vom 03.09.2021:
Eine Woche 2G: DGB sieht Regelung kritisch
Das 2G-Optionsmodell sorgt auch unter den Mitgliedern in Hamburgs DGB-Gewerkschaften für Verunsicherung.
Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „Beschäftigte berichten darüber, dass ihnen von Arbeitgeberseite Druck gemacht wird, den eigenen Impfstatus offen zu legen oder dass versucht wird, durch 2G andere Schutzmaßnahmen zurückzunehmen, weil ja dann alle geimpft seien. Problematisch ist auch, dass manche Beschäftigte gar nicht wissen, welche Rechte sie haben und womöglich ohne Lohnfortzahlung nach Hause geschickt werden, weil sie ihren Impfstatus nicht mitteilen. Die rechtlich unklare Lage sorgt für viel Verunsicherung unter den Beschäftigten.“
Der DGB Hamburg befürwortet ausdrücklich die Impfkampagne und rät jedem und jeder, sich impfen zu lassen. Wo Betriebsärzte in die Impfkampagne mit einbezogen werden, findet das ebenfalls die volle Zustimmung des DGB.
Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliege jedoch wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz. Das darf sich auch in der pandemischen Lage nicht ändern. Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten, besonders intim und persönlich und die Gefahr ist groß, bei Bekanntwerden Nachteile zu erleiden. „Kein Beschäftigter darf hier unter Druck gesetzt werden und es darf nicht dazu kommen, dass Belegschaften gespalten werden“, so Karger.
Vielmehr sei es zwingend notwendig, dass sich die Arbeitgeber weiterhin den größtmöglichen Schutz für ihre Beschäftigten ermöglichen. Dazu gehörten zum Beispiel umfassende hygienische Maßnahmen und regelmäßiges Testen.