Die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ.online) meldet am 05.04.2018: „In dieser Woche verschickte das Ministerium einen Verordnungsentwurf an die in der Gematik beteiligten Fachverbände. Der Entwurf, der DAZ.online vorliegt, sieht die Aufhebung einer anderen Verordnung vor – es geht um die ‚Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte‘. Diese Regelungen hatte das BMG 2005 erlassen… In der neuen Aufhebungsverordnung schreibt das BMG… dass die Tests an der eGK alle abgeschlossen seien und kommt daher zu dem Schluss, dass es die genauen Vorgaben zur Erprobung nicht mehr braucht…“
Mit dem Kopf durch die Wand?
Angesichts der
- Probleme mit der Ausstattung der Arztpraxen mit der für die Telematik notwendigen Infrastruktur,
- der Angriffe auf die IT-Technik des Bundes,
- und der Angriffe auf Datenbestände des Gesundheitswesens in Deutschland, Großbritannien und Norwegen
ist „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“ das falsche Konzept. Es fördert zwar die (wirtschaftlichen und finanziellen) Interessen der großen Akteure auf dem „Gesundheitsmarkt“, geht aber zu Lasten der mehr als 70 Mio. Menschen in Deutschland, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.