Ärger um ungültige Gesundheitskarten: Und plötzlich soll das Ersatzverfahren angewendet werden…

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein informierte am 26.09.2017 die ihr angeschlossenen ÄrztInnen wie folgt: „Leider haben wir erst kurzfristig erfahren, dass es Schwierigkeiten mit den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation zu geben scheint, die Sie in den Praxen ab 1. Oktober 2017 betreffen könnten… Ab dem 1. Oktober können eGK der Generation 1 (G1) nicht mehr ins Praxisverwaltungssystem eingelesen werden. Die Betreibergesellschaft gematik hatte die eGK G1 für ungültig erklärt. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands sind kaum noch eGK G1 im Umlauf. Doch auch, wenn ein Versicherter von seiner Kasse eine G2-Karte erhalten hat, heißt das nicht, dass er sie auch nutzt. Denn etliche G1-Karten sind nach ihrem sichtbaren Gültigkeitsdatum auf der Rückseite noch nicht abgelaufen, aber trotzdem ungültig. Sie könnten deswegen von den Versicherten noch in der Praxis vorgelegt werden…“

Am 29.09.2017 wurde diese Information von der  Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wie folgt ergänzt: „Inzwischen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV- Spitzenverband darauf verständigt, wie Ärzte und Psychotherapeuten verfahren sollen, wenn Patienten mit einer nicht-einlesbaren eGK der ersten Generation (G1) in ihre Praxis kommen: Praxen sollten in solchen Fällen das Ersatzverfahren anwenden…  Der GKV-Spitzenverband hat der KBV die Zusage gegeben, dass die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten die Leistungen mittels Ersatzverfahren auch dann abrechnen können, wenn der Patient bis Ende des Quartals keine neue eGK vorlegt. Das sollten die Praxen wissen:

  • Lehnt das Praxisverwaltungssystem die eGK ab, empfiehlt es sich, zunächst den Patienten zu fragen, ob er von seiner Krankenkasse bereits eine neue Karte erhalten und vielleicht nur aus Versehen die alte Karte vorgelegt hat. Anderenfalls sollte sich der Patient schnellstens an seine Kasse wenden.
  • Kann der Patient keine neue Karte vorlegen, wendet die Praxis das Ersatzverfahren an. Dazu pflegen sie die Daten des Versicherten, also Name, Vorname und Geburtsdatum, Bezeichnung der Krankenkasse, Versichertenart, Postleitzahl und nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer, manuell in das Praxisverwaltungssystem ein oder übernehmen die Daten aus dem Patientenstamm. Anschließend bestätigt der Patient auf dem Abrechnungsschein… dass er bei der genannten Krankenkasse versichert ist. Sollte er bis Ende des Quartals keine neue Karte vorlegen, können die Leistungen nach Angaben des GKV- Spitzenverbandes mittels Ersatzverfahren trotzdem abgerechnet werden.“

Was hier wg. technischer und organisatorischer Mängel – die vor allem die gematik zu verantworten hat – als Lösung angepriesen wird, wird den meisten der noch immer vorhandenen eGk-GegnerInnen seit 01.01.2016 auf Grund des damals in Kraft getretenen § 15 Abs. 6 SGB V verweigert:  Der Papier-Nachweis, dass die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht und die in Anspruch genommene ärztliche Behandlung mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden kann.

4 Gedanken zu „Ärger um ungültige Gesundheitskarten: Und plötzlich soll das Ersatzverfahren angewendet werden…“

    1. Ich arbeite in der IT.
      Das was hier geplant wird ist eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschheit. Digitale Karteien von Kranken anzulegen ist falsch. Es ist immer falsch. Nicht weil wir von Verbrechern regiert werden, sondern weil es Verbrecher gibt.
      Diese Techniknaivität wird uns noch Kopf und Kragen kosten. Forschung findet nichtmehr mit öffentlichen Geldern statt. An den Hochschulen wird Forschung fast ausschliesslich aus privater Hand finanziert. Das ist der Ausverkauf des Staates, hin zu einer von privatwirtschaftern durchdeklinierten Oligarchie. Was glauben sie was diese Menschen mit ihrer Krankenakte machen werden? Sie für mildtätige Zwecke einsetzen und dem Gemeinwohl damit einen Nutzen bringen? Glauben sie das wirklich? Haben sie mal ein Geschichtsbuch aufgeschlagen? In einigen Jahren vielleicht, würde ich für einen derartigen Kommentar auf meiner Gesundheitskarte den Vermerk Schizophren erhalten. Mir würde ein Vormund bestellt und ich würde es schwer haben einen Job oder eine Wohnung zu bekommen. Wobei, bis dort hin wird es auch Internetseiten wie diese hier nicht mehr geben. Oder wir haben keine Geräte mehr mit denen wir sie empfangen können. Ich appeliere an ihre Vernunft und ihren Verstand. Was diese Firmen ihnen als zukunftsweisend und progressiv verkaufen, ist allem Vorran der Ausverkauf der Menschenrechte. Es sollte ihnen zu denken geben, dass grade die Technik und IT Experten vor einer solchen Dystopie warnen. Informationstechnologische Systeme können IMMER zweckentfremdet werden und zwar auf eine Weise wie es auf Papier unmöglich ist. Ohne spuren, oder gar noch falsche Spuren zu hinterlassen, falls da überhaupt noch jemand hinein schauen sollte. Auf ein solches System darf man niemals überlebenswichtige Infrastruktur aufbauen und Daten die daraus erhoben werden, müssen IMMER anonym sein. Lassen sie sich nicht blenden von einem Schutzwall der Komplexität. RFID oder NFC beispielsweise lässt sich heute schon auf 40cm distanz aktivieren und auslesen. Eine Aktivierung kann obendrein aus 18 Metern entfernung unbemerkt mitgeschnitten werden. Dies sind die technologien mit denen bald kontaktlos die Krankenakte übertragen werden soll. Sagen sie Nein, wenn sie ihren Beruf ernst nehmen. Sie haben nicht umsonst eine Schweigepflicht!

      1. Liebe Isabelle,
        vielen Dank für Ihre so vernünftigen und erlichen Kommentar. Aber selbst die normale Bürger, die diese Problematik verstehen, und solche weise IT-Spezialisten wie Sie, können, glaube ich mindestens, wenig gegen solche Regierungspolitik tun: weil solche Politik und Gesellschaftsentwicklung sind mit Gehirnwäsche der ganzer Bevölkerung untermauert und zwar seit Kindheit. So lautet die Devise: „Wir bauen für Ihr Wohl das kinderleichtes System auf, damit Ihr, „Kinder“, alles spilerisch haben können, in privatem und im beruflichem Leben“. Und wir geben unsere noch vorhandene menschliche Rechte selbst ab.

        Was kann man als normaler Bürger gegen zukunftigen Skynet-Wahnsinn wirklich tun?

  1. Jeder bekam und bekommt die Papierbescheinigung des Ersatzverfahrens, wenn es sein muss. Während Du schläfst, könnte jemand einen Nagel auf Deinen EGK-Chip setzen und mit dem Hammer auf den Nagel hauen. Man sieht an der EGK keinen Schaden. Deshalb weißt Du von nichts. Du gehst strahlend zum Arzt, legst freundlich und beflissen Deine EGK vor – zu dumm, sie funktioniert und funktioniert nicht. Selbstverständlich wird das Ersatzverfahren angewandt. Es wurde in dem Fall immer angewandt, und wird immer angewandt werden. Dieses Ersatzverfahren funktionierte immer und funktioniert halt auch weiterhin.

    Die Verarbeitung Deiner Gesundheitsdaten findet nach heutigem Stand in dem Fall exakt genauso statt, wie, wenn Deine EGK funktioniert. Denn Deine Daten werden in dem Fall vom Praxispersonal per Hand in den Praxiscomputer eingegeben, statt von der EGK ausgelesen zu werden. Die weitere Datenübbertragung ist dann dieselbe wie bei den EGK-Daten. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen erhalten auch in dem Fall Diagnosen und Behandlungen.

    Das einzige was ohne Chip nicht geht, ist der Stammdatenabgleich für die Patienten von Test-Aztpraxen in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz (es ist nicht bekannt, welche Ärzte sich beteiligen, als Patient in diesen Ländern kann man es also nicht wissen). Dieser Datenabgleich funktioniert ohne Chip nicht. Auch die weiteren Anwendungen der EGK, die noch geplant sind, werden ohne Chip nicht funktionieren. Behandelt wird man auch weiterhin, z.B. wenn der Chip kaputt ist.

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