Elon Musk in Aktion: Tesla zweifelt Krankschreibungen von Beschäftigten an und fordert dazu auf, Diagnosen offenzulegen und Ärzt*innen von der Schweigepflicht zu entbinden

Darüber Informiert die Gewerkschaft IG Metall in einer Stellungnahme vom 14.03.2025.Darin wird u. a. festgestellt, dass bei Tesla in Grünheide… Mitglieder rund 21-mal so häufig den Rechtsschutz der Gewerkschaft wie im Durchschnitt der IG Metall… Grund für das hohe Aufkommen an juristischen Auseinandersetzungen ist das massive Vorgehen des Managements gegen die eigenen Beschäftigten. Tesla zweifelt in großem Umfang ärztliche Atteste an, verweigert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und behält Entgelt ein… Pfändungsfreigrenzen werden ignoriert, nicht selten wird kein einziger Euro überwiesen. Im Gespräch werden die Beschäftigten mit dem Verweis auf angebliche ‚Schulden‘ durch eine vermeintliche ‚Überbezahlung‘ unter Druck gesetzt…“

Der zuständige Bezirksleiter der IG Metall erklärt dazu u.a.: „Die vermeintlichen Überbezahlungen sind in fast allen Fällen nichts als haltlose Behauptungen. Allein im vergangenen Jahr haben wir mit unseren Mitgliedern fast eine halbe Millionen Euro von Tesla erstritten. Geld, das die Beschäftigten verdient haben und das sonst in der Tasche des reichsten Menschen der Welt gelandet wäre… Ich fordere die Werkleitung in Grünheide auf, diese Praxis sofort einzustellen. Es muss Schluss sein mit der völlig unzulässigen Einschüchterung der Kolleginnen und Kollegen. Für die Betroffenen und ihre Familien ist es eine unglaubliche Belastung, wenn sie nicht wissen, ob sie im nächsten Monat genug Lohn bekommen, um ihre Miete zu zahlen. Das Vorgehen der Werkleitung ist nicht nur hochgradig unseriös und inhuman, sondern auch kontraproduktiv. Hohe Krankenstände bekämpft man nicht durch Druck auf die Beschäftigten, sondern durch bessere Arbeitsbedingungen…“

Die Beschäftigten bei Tesla und ihre betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen haben Solidarität und Unterstützung verdient. Denn was der reichste Mann der Welt in Grünheide bei Berlin exekutieren lässt, ist ein massiver Angriff auf das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten.


Die IG Metall informiert ihre Mitglieder zu diesem Problemkreis wie folgt:

Und wenn mein Arbeitgeber mir nicht glaubt, dass ich krank bin?

Wenn Dein Arzt Dir bescheinigt hat, dass Du arbeitsunfähig bist, gibt es für Deinen Arbeitgeber keinen Grund daran zu zweifeln. Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erklärt der Arzt, dass er Dich untersucht und festgestellt hat, dass Du für die Arbeit, zu der Du arbeitsvertraglich verpflichtet bist, gesundheitlich nicht in der Lage bist. Deswegen muss Dein Arzt Dich auch fragen, welchen Beruf Du ausübst. Diese Feststellung ist so leicht erst mal nicht zu erschüttern. Er kann auch nicht den Betriebsarzt beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Zweifelt der Arbeitgeber daran, dass die Krankschreibung gerechtfertigt ist, hat er allerdings die Möglichkeit, seine Zweifel bei der Krankenkasse anzuzeigen. Diese kann dann ihren medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen.

Muss ich meinem Arbeitgeber meine Krankheit mitteilen?

Gegen Deinen Willen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche Krankheit Du hast. Auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist deshalb auch keine Diagnose angegeben. Wenn Du Deinem Arbeitgeber mitteilst, an welcher Krankheit Du leidest, solltest Du bedenken, dass Dein Arbeitgeber diese Information auch zu Deinem Nachteil nutzen kann.


Wer bezahlt mich, wenn ich krank bin?

In den ersten sechs Wochen der Krankheit ist der Arbeitgeber verpflichtet, Dein Entgelt fortzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht. Du erhältst also exakt den gleichen Nettolohn, als ob Du arbeitsfähig gearbeitet hättest. Nach sechs Wochen endet diese Pflicht des Arbeitgebers. Ab der siebten Woche hast Du Anspruch auf Krankengeld. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und wird maximal für 78 Wochen gezahlt…“

Schreibe einen Kommentar