Valsartan-Rückruf: Kein Datenschutz-Problem

Möchtegern-Populistin aus dem Vorstand der Siemens-Betriebskrankenkasse macht Stimmung gegen Datenschutz

Valsartan ist in Blutdruck-Senker-Arzneimitteln enthalten. Chargen von Valsartan waren jahrelang verunreinigt mit  N-Nitrosodimethylamin. Die Europäische Arzneimittelagentur hatte herausgefunden, dass diese verunreinigten Chargen jahrelang von einem chinesischen Unternehmen, und von europäischen Pharma-Firmen weiter an Patient*innen geliefert worden waren. Die Europäische Arzneimittelagentur warnte nun davor, dass die Patient*innen diese Blutdrucksenker eigenmächtig absetzen. Das Risiko beim eigenmächtigen Absetzen des Medikaments sei weitaus größer, als das Risiko durch die Verunreinigung. Vielmehr sollten die behandelnden Ärzte auf andere Medikamente oder auf nicht verunreinigtes Valsartan ausweichen.

Auftritt Dr. Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der Siemens Betriebskrankenkasse. In einer Pressemitteilung behauptet sie, ihre Krankenkasse hätte den betroffenen Patient*innen eigentlich helfen können. Sie hätte es aber “wegen Datenschutz” nicht gedurft. Beides stimmt nicht. Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, in so einem Fall ihre Patient*innen verrückt zu machen, indem sie in ihren Datenbeständen suchen nach “Valsartan”, und dann ein Serienmailing versenden. Das hätte mehr geschadet, als genützt, viele Patient*innen hätten dann Valsartan eigenmächtig abgesetzt. Zuständig für die Patientenkommunikation sind aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Es ist deren Aufgabe, das richtige Medikament zu geben.

Richtig ist, dass die Krankenkassen die Verordnungsdaten tatsächlich haben, aufgrund von § 300 SGB V. Diese Daten sind arztbezogen und versichertenbezogen. Wenn wirklich Menschenleben gefährdet wären, könnten die Krankenkassen die entsprechenden Ärzte warnen,  Art. 6 Abs. 1 d DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 DSGVO ließe das zu.

Aber was zählen sachliche Informationen und rationale Vorgehensweisen, wenn Aussicht besteht, Aufmerksamkeit der Medien zu erhaschen. Andy Warhol sagte mal, in Zukunft würde jeder 15 Minuten lang weltberühmt sein.

Frau Dr. Gertrud Demmler von der Siemens Betriebskrankenkasse ist dem mit ihrer Pressemitteilung ein bedeutendes Stück näher gekommen. Ein Name, den man sich merken muss? Warten wir’s ab.

2 Gedanken zu „Valsartan-Rückruf: Kein Datenschutz-Problem“

  1. Zum Hintergrund: Die Krankenkassen bekommen die Verordnungsdaten für Medikamente und Heil- und Hilfsmittel schon seit 1992 direkt von den Apotheken bzw. Apotheken-Rechenzentren. (Nach § 300 SGB V). Genauso kriegen sie Abrechnungsdaten der Ärzte und Krankenhäuser schon lange, einschließlich der Diagnosen.
    Diese Daten haben also im Moment nichts mit der EGK und Telematik-Infrastruktur zu tun.

    Die Krankenkassen, vor allem die, die besonders eng mit Privatversicherungen kooperieren, wollen jetzt diese Daten auswerten, und dann personalisierte Angebote machen, nach dem Motto: “Sie sind in Behandlung mit Haarausfall – hier haben wir was für Sie!” Durch die Zweckbindung dieser Behandlungsdaten sehen sie sich daran gehindert.

    Ein Ausweg wäre, dass die Krankenkassen versuchen, von möglichst vielen Mitgliedern Einwilligungen für solche “gesundheitsfördernde Hinweise und Angebote auf der Grundlage ihres Behandlungsverlaufs” einzuholen. Die “Hinweise und Angebote” würden dann nur diejenigen Mitglieder bekommen, die eine Einwilligung gegeben haben, vielleicht auch im Zusammenhang mit der Eröffnung einer “elektronischen Gesundheitsakte”.

    Es wäre die Frage, ob die Krankenkassen überhaupt diesen Aufwand (für das Einholen von Einwilligungen, für personalisierte Angebote) treiben dürfen, da das möglicherweise nicht ihrem gesetzlichen Aufgabenkreis entspricht. Unter dem Label Prävention und Gesundheitsförderung, nach § 20 SGB V, könnten die Kassen versuchen, entsprechende Aktivitäten zu legitimieren. Man darf auf die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet gespannt sein.

  2. Unverfroren, wie Frau Dr. Gertrud Demmler, Mitglied des Vorstands der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), den Valtarsan-Medikamentenskandal nutzt, um mich und andere SBK-Mitglieder zu verunsichern und für die Preisgabe ihrer Behandlungs- und Gesundheitsdaten zu verleiten. Sie sagt: “Angenommen, es gäbe eine fertige Telematikinfrastruktur und einen geregelten Zugriff darauf. Angenommen, der Versicherte wäre wirklich Herr seiner Daten und dieses Recht wäre gesetzlich verankert. Dann wäre es im Fall Valsartan anders gelaufen als heute. Wir Krankenkassen hätten die vorliegenden Abrechnungsdaten der Apotheker nutzen dürfen oder hätten sogar Zugriff auf die ganz aktuellen Verordnungsdaten… Wir hätten die Betroffenen aktiv aufklären können, was überhaupt passiert ist und was jetzt zu tun ist. Wir hätten ihnen sagen können, dass sie für ein neues Rezept noch einmal zum Arzt gehen müssen und was wir als Kasse für sie tun können… Wir hätten ihnen damit die Unsicherheit nehmen können.” Diese aktive Aufklärung hätte die SBK auch ohne Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten ihre Versicherten betreiben können. Durch aktive Medienarbeit, durch Veröffentlichungen auf ihrer Homepage, wenn es der SBK wirklich wichtig gewesen wäre auch auch durch direkte postalische Information ihrer Mitglieder.

    Vor 18 Monaten, in einer Pressemitteilung der SBK (https://www.krankenkassen-direkt.de/news/pr/mitteilung.pl?id=1538592) vom 25.01.2017, forderte Frau Demmler schon einmal unverhüllt einen Zugriff der Krankenkassen auf Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Versicherten: „Der aktuelle Datenschutz sieht die Kassen vorrangig als Kostenträger und verbietet das Zusammenführen von Gesundheitsdaten zu Beratungszwecken. Das ist nicht vereinbar mit dem Beratungsauftrag der Kassen und entspricht auch nicht dem, was viele Versicherte von uns erwarten: maßgeschneiderte Beratung und für sie passende Unterstützungsangebote.“ Hier wurde missbräuchlich bzw. interessengeleitet der z. B. in § 39b Abs. 1 SGB V (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/39b.html) bzw. § 44 Abs. 4 SGB V (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/44.html) formulierte Beratungsauftrag der Krankenkassen als Vorwand genommen, um datenschutzrechtliche Hürden zu schleifen und Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten zu erhalten.

    Die neue Botschaft von Frau Demmler lautet kurz gefasst: “Gebt uns Zugriff auf all Eure Behandlungs- und Gesundheitsdaten! Vertraut uns, es ist nur zu Eurem Besten!” Was Frau Demmler dabei wohlweislich verschweigt: Behandlungs- und Gesundheitsdaten unterliegen einer Zweckbindung. Auch dann, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGk) in irgend einer Zukunft geeignet sein sollte, medizinischen Daten, Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen, Behandlungsberichte und Medikationspläne (§ 291a Abs. 3 SGB V – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html) aufzunehmen, dürften die Krankenkassen – auch bei Zustimmung von Patien*innen – auf diese Daten nicht zugreifen. Dies ist gem. § 291a Abs. 4 und 5 SGB V ausschließlich (Zahn-)Ärzt*innen, Apotheker*innen und deren berufsmäßigen Gehilf*innen erlaubt.

    Es bleibt festzuhalten: Frau Demmler und die SBK versuchen, ihre Versicherten für dumm zu verkaufen, einzuschüchtern und auf die Preisgabe ihrer Daten einzustimmen. Dem muss wiedersprochen werden! Ihr habt das getan. Danke!

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