Die EU ist bei der Gesundheitsversorgung nicht zuständig, das ist Sache der Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission hat dies aber nicht daran gehindert, am 06.02.2019 „eine Reihe von Empfehlungen für die Schaffung eines sicheren Systems“ vorzuschlagen, „das den Bürgern den Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten in allen Mitgliedstaaten“ der EU erlauben soll.
Andrus Ansip‚ Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, erklärte: „Die Menschen möchten einen sicheren und vollständigen Online-Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich befinden…“ Auf welcher Datenbasis er diese Aussage macht, lässt Herr Andris leider unbeantwortet.
Und die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige EU-Kommissarin Mariya Gabriel ergänzte: „Im Rahmen unserer Bemühungen um Zugang zu sicheren und hochwertigen digitalen Diensten für die Bürger der EU wird die heutige Initiative Patienten dabei helfen, überall in der EU eine Behandlung zu erhalten, auch in Notlagen…“ Als ob es bisher nicht die Möglichkeit gegeben hätte, mit dem Europäischen Notfallausweis ärztliche Hilfe und Beratung zu erhalten. EU-Kommission als Geburtshelfer der „Europäischen Patientenakte“? weiterlesen