Die EU plant einen europäischen Impf-Ausweis, der auch Tests und überstandene Erkrankungen belegen soll. Der Entwurf einer Verordnung stützt sich auf das Recht der EU, die Freizügigkeit der Bewohner:innen zu fördern. Die Freizügigkeit werde behindert
- durch national unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Immunisierung,
- durch Fälschungsmöglichkeiten und national unterschiedliche Anforderungen an Fälschungssicherheit.
Die EU regelt ausdrücklich nicht, welche Rechte und Möglichkeiten von diesem Zertifikat abhängen sollen. Das bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen. Ob und wann man überhaupt verlangen darf, dass jemand seinen COVID-19 Status offenbart, darüber müsste man einen Extra-Artikel schreiben. Fakt ist, Informationen zum COVID Status werden bei Grenzübertritten manchmal verlangt. Die EU ist nicht berechtigt, das anzuordnen oder zu verbieten. Das Zertifikat soll den Nachweis erleichtern, falls er verlangt wird. Die EU rechnet damit, dass ihr Ausweis nicht nur an den Grenzen, sondern auch innerhalb der Mitgliedsländer genutzt wird, doch dafür fehlen Regelungen. Die EU kann sie nicht erlassen. Eine deutsche Regelung dafür ist dringend erforderlich. Europäisches Impf-Zertifikat – Gesetz über Nutzung im Inland erforderlich! weiterlesen