Bislang in der demokratischen Öffentlichkeit kaum beachtet, plant die Bundesregierung, bei den Sozialversicherungswahlen 2023 ein Online-Wahlverfahren bei einigen Krankenkassen als Versuchsmodelll einzuführen. Das geht aus dem „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetz„ hervor, der am 13.12.2019 von der Bundesregierung beschlossen wurde.Die DAK und andere Krankenkassen hatten im Vorfeld massiv Druck ausgeübt, um einen solchen Modellversuch möglich zu machen.
Online-Wahlen bei Sozialversicherungswahl 2023 als Modellprojekt – wofür? weiterlesen