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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung einer DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.08.2025 (Aktenzeichen: 2 BvR 530/25) eine gerichtliche Anordnung zum Speichern von DNA-Daten wegen unzureichender Gefahrenprognose und Sachaufklärung aufgehoben und damit einen Wegweiser zur Durchsetzung von Grundrechten bei der Strafverfolgung mithilfe von DNA-Proben aufgestellt. Es betont in seiner Entscheidung: „Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, denn diese Maßnahmen berühren die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden…“ (Beschluss, Rn. 15). Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung einer DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung weiterlesen