Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizinerin aus Gießen, wurde wg. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wiederholt angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt, zuletzt im Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist es nach § 219a StGB verboten, dazu auch Informationen zur Verfügung zu stellen.
Aus Solidarität mit Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach 219a StGB angeklagten Ärzt*innen und um Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung zu stellen, haben viele Organisationen auf ihren Homepages Informationsmaterial dazu veröffentlicht. Wir verweisen auf einen Aufsatz von Kristina Hänel in der Zeitschrift für Allgemeinmedizin (ZFA) aus dem Jahr 2019, in dem
- einerseits über medizinische Verfahren bei Schwangerschaftsabbrüchen informiert wird,
- andererseit das Thema aber auch in einem historischen und juristischen Überblick behandelt wird.
Unter der Überschrift “My body, my choice! Informationsfreiheit statt Geheimhaltung” informiert FragDenStaat sehr umfangreich und gut zu den Themen, über die Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nach dem Wortlaut des § 291a StGB nicht informieren dürfen.
https://fragdenstaat.de/aktionen/219a/