OrganspenderIn werden wider Willen?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet am 31.03.2018: „Die Zahl der Organspender geht seit Jahren immer mehr zurück. Um den Trend zu stoppen und umzukehren, sind im Koalitionsvertrag organisatorische Verbesserungen in den Kliniken verabredet worden. Vielen geht das nicht weit genug, sie fordern eine Änderung der Rechtslage. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, plädierte gegenüber der F.A.Z. für einen Systemwechsel, weg vom Spenderausweis, hin zur Widerspruchslösung. Die besagt im Kern, dass die Zustimmung zur Organspende gegeben ist, solange ihr nicht ausdrücklich widersprochen wird. Führende Gesundheitspolitiker der Koalition unterstützen solch einen, im Koalitionsvertrag nicht verabredeten Systemwechsel…“

Quelle: @Karl_Lauterbach

Karl Lauterbach ist nicht irgendwer. Er wird seit vielen Jahren als „Gesundheitsexperte der SPD“ gehandelt.

Wie vertragen sich solche Forderungen mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) …

Artikel 2: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…“

Der geforderte „Systemwechsel“ von opt-in (ich entscheide mich bewusst, OrganspenderIn zu werden) zu opt-out (ich muss mich einem – ggf. auch bürokratisch kompizierten – Verfahren unterziehen, um nicht OrganspenderIn zu werden)ist ein Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und stellt daher zugleich einen Angriff auf die Würde des Menschen dar. Dies auch und gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte (Stichwort: „lebensunwertes Leben„, Euthanasie, Mengele und andere KZ-Ärzte…).

Quelle: @_kieselstein

Dem ist nichts hinzu zu fügen!

2 Gedanken zu „OrganspenderIn werden wider Willen?“

  1. Ich kann das Argument gut verstehen, dass man bei einer Widerspruchsregelung damit konfrontiert wird, über etwas Unangenehmes nachzudenken (unser Tod und die darauf bezogenen Entscheidungen und deren Konsequenzen). Denn genau damit wurde ich konfrontiert, als mir bewusst war, dass man für eine Organspende ein Organspendeausweis ausgefüllt haben sollte. In Deutschland befürwortet die Mehrheit die Organspende. Warum sollten wir also als Mehrheit mit diesen zeitlichen Kosten konfrontiert werden, nur weil ein paar Leute keine Verantwortung tragen wollen? Bei der Widerspruchslösung ist die Selbstbestimmung ja weiterhin gewährleistet, nur wird eine Weiternutzung der Organe jener Leute, denen komplett egal ist was mit ihren Organen nach ihrem Tod passiert, ermöglicht. Über eine Antwort auf mein Anliegen würde ich mich sehr freuen.

    1. In den Körper eines Menschen einzugreifen, ist IMMER eine grundsätzlich strafbare Körperverletzung. Sie kann NUR durch Einwilligung des Betroffenen rechtmäßig werden. Ohne Einwilligung ist und bleibt jeder Piekser mit der Nadel und jeder Schnitt des Skalpells strafbar, und muss bestraft werden. Das ist gut so. Egal, welche Auswirkungen dieser Eingriff auf das Leben des Betroffenen oder anderer Leute hat. Unter keinen Umständen ist ein mündiger Mensch verpflichtet, den sogenannten „ärztlichen Heileingriff“ zu dulden, weder für sich selbst, noch für andere! Die Selbstbestimmung der Person ist das zentrale Schutzziel. Sie muss der Normalfall sein und bleiben. Es ist keineswegs so, dass etwa die „Volksgesundheit“ das zentrale Schutzziel ist. So war das nur bei den Nazis. Damit öffnet man Politiker*innen Tür und Tor, nach Maßgabe ökonomischer Interessen aus den Körpern Nutzen zu schlagen.

      Ähnlich ist es mit dem Recht an einer Leiche. Über sie bestimmen die Angehörigen, und die sind an Verfügungen des Verstorbenen gebunden. Was für Informationen über unsere Körperlichkeit gilt, gilt selbstverständlich auch für den Körper selbst. Nämlich: ein Selbstdefinitionsrecht und Selbstbestimmungsrecht.

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