Kristina Hänel: Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB eingereicht

Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizinerin aus Gießen, wurde wg. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wiederholt angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt, zuletzt im Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist es nach § 219a StGB verboten, dazu auch Informationen zur Verfügung zu stellen. Dagegen hat Kristina Hänel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfasungsgericht eingereicht.

In einer Presseerklärung vom 19.02.2021 stellt sie dazu fest:

Ich habe Verfassungsbeschwerde gegen meine Verurteilung und gegen den §219a StGB beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Beschwerde verfasst haben Rechtsanwalt Dr. Ali B. Norouzi, Berlin, und Prof. Dr. Reinhard Merkel, Hamburg.

Ich habe volles Vertrauen in die Anwälte, dass sie meinen Fall auf den richtigen Weg bringen können. Wenn Karlsruhe die Beschwerde annimmt, wird juristisch zu prüfen sein, ob der Strafrechtsparagraph mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Nachdem die Berliner Gynäkologin Bettina Gaber schon vor einem Jahr Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte, liegt nun der Paragraph, der sachliche und seriöse Informationen von Fachleuten verbietet, zur Klärung beim obersten deutschen Gericht. Viele haben auf diesen Moment gewartet.

Viele haben sich in den letzten Jahren engagiert, um Betroffenen einen ungehinderten Zugang zu seriösen Informationen zu ermöglichen. Vielen ist überhaupt erst bewusst geworden, welch verheerendes Ungleichgewicht im Netz zum Thema Schwangerschaftsabbruch im Laufe von Jahren entstanden ist.

Die strafrechtlichen Verfolgungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte über Jahre hinweg waren ja ohne öffentliche Resonanz geschehen.Ich hoffe, dass in Karlsruhe nun die Weichen für eine gerechtere Regelung gestellt werden, damit in Zukunft Informationen frei zugänglich gemacht werden können für die, die sie dringend benötigen. Das entlastet die Politik nicht von ihrer Verantwortung, sich des Themas anzunehmen und die längst mehrheitlich gestellten Forderungen endlich umzusetzen.“

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