Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse!

Das Gen-ethische Netzwerk e.V. (GeN), ein Zusammenschluss von  25 zivilgesellschaftlichen und bürgerrechtlichen Organisationen, hat in einer Stellungnahme vom 25.04.2017 auf ein Gesetzgebungsverfahren hingewiesen, mit dem in größter Eile noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch erweitert werden sollen. Der Entwurfs des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ soll aller Voraussicht nach schon im Mai durch den Bundestag beschlossen werden.

Das GeN stellt fest: „Sicherheitspolitiker_innen drängen derzeit darauf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesreform zu verabschieden, die die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch erweitern soll. Den Strafverfolgungsbehörden soll erlaubt werden, DNA auf Marker für Haut-, Haar- oder Augenfarbe zu untersuchen, so die Eingabe aus dem Bundesrat.Bei Massengentests soll die Polizei Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in ziehen dürfen, so die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Und Bayern fordert zudem, auch die Analyse ‚biogeographischer Herkunftsmarker‘ zu legalisieren.“

Susanne Schultz, Vorstandsmitglied des Gen-ethischen Netzwerks sagt dazu: „Diese Analysen erlauben keine eindeutigen Aussagen, es geht hier um Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Diese sind nicht nur methodisch hochproblematisch. Mit der Verwandtensuche wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei Massengentests verletzt.“ Weiterhin erklärte sie, infolge der technisch fragwürdigen Analyse körperlicher Merkmale und Herkunftsmarker könnten diskriminierte Gruppen Opfer von Hetzkampagnen werden. Die Organisationen protestieren gegen diese geplanten Erweiterungen und fordern die Verantwortlichen auf, von den Plänen Abstand zu nehmen.

 

 

Schreibe einen Kommentar