Die Verbraucherzentrale (vzbv) erreichen seit Jahren immer wieder Anfragen und Beschwerden zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) . „Verbraucher*innen berichten, dass die Selbstzahlerleistung positiver als die Kassenleistung dargestellt wird oder dass ihre Behandlung gar vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht wird“, so ein Sprecher der vzbv. „Das darf nicht sein. Verbraucher*innen müssen sich informiert für oder gegen eine IGeL entscheiden können. Dafür braucht es standardisierte Informationsblätter zu Wirksamkeit, Risiken und potenziellen Nutzen der Leistung, die Ärzt*innen verpflichtend aushändigen müssen.“ Für IGeL greifen Verbraucher*innen teils tief in die Tasche.
Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei ist bei IGeL-Leistungen der Nutzen nicht immer belegt. Mehr als ein Drittel der Selbstzahler*innen wissen zudem nicht, dass es beim Verkauf von IGeL verbindliche Regeln gibt, an die sich Ärzt:innen halten müssen.
In der von der vzbv in Auftrag gegebenen Umfrage
- erklärten 43 % der gesetzlich (mit)versicherten Verbraucher*innen an, dass sie in den letzten 12 Monaten mindestens eine Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen haben.
- Davon haben 51 % mehr als 50 € (bis zu 250 €) für IGeL ausgegeben.
- 10 % gaben in den letzten 12 Monaten sogar mehr als 500 € für IGeL aus.
- 37 % der Selbstzahler*innen wusste nicht, dass es verbindliche Regeln gibt, an die sich Ärzt*innen beim Verkauf von IGeL-Leistungen halten müssen. Diese müssen Z. b. über fehlende Wirksamkeitsbelege und Risiken der Leistung aufklären sowie auf alternative Leistungen hinweisen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Das Patientenrechtegesetz trat am 26.02.2013 in Kraft. Der Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach (SPD), hatte noch für diese Legislaturperiode eine Überarbeitung des Gesetzes angekündigt; bisher aber dazu noch keine sichtbaren Anstrengungen unternommen. Der vzbv fordert daher aus Anlass der IGeL-Umfrage das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, das Patientenrechtegesetz zügig zu überarbeiten und die Patientenrechte deutlich zu stärken.
Quelle: Pressemitteilung der vzbv vom 24.05.2024