Fragwürdige Maskenpflicht

Ab Montag, den 27.5.20 gilt in ganz Deutschland im öffentlichen Nahverkehr und in Supermärkten die Pflicht, einfache Gesichtsmasken oder Schals vor Mund und Nase zu tragen. Der Präsident des Weltärztebundes, Ulrich Montgomery, hat das heute (23.04.) als lächerlich bezeichnet.

Studien, die die Wirksamkeit solcher Schutzmasken belegen, fehlen. So die Weltgesundheitsorganisation laut Robert-Koch-Institut (RKI). In einer Studie, die das RKI 2009/2010 durchgeführt hat, erwiesen sich solche „selbstgemachten“ Schutzmasken als wirkungslos.

Gründe, die gegen Schutzmasken sprechen:

  • Das Tragen von Schutzmasken führt unvermeidlich dazu, dass man sich häufiger ins Gesicht fasst. Nämlich, um die Maske an- und abzunehmen oder ihren Sitz zu korrigieren. Dadurch erhöht sich das Infektionsrisiko der Trägerinnen und Träger der Maske.
  • Schutzmasken beeinträchtigen die Atmung der Trägerinnen und Träger. Zum einen muss man beim Einatmen einen kleinen  Widerstand überwinden, zum anderen atmet man bei jedem Atemzug (viel mehr) Luft wieder ein, die man zuvor ausgeatmet hatte und die deswegen weniger Sauerstoff enthält. Das ist besonders schädlich für Menschen mit Atemproblemen.
  • Die Schutzmaske macht andere Maßnahmen nicht überflüssig. Insbesondere muss laut RKI der Abstand von 1,5 Metern auch mit Schutzmaske immer eingehalten werden. Die Schutzmaske wird aber genau mit dem Argument „verkauft“, dass sie in Supermärkten oder Verkehrsmitteln auch da schütze, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Sie schafft für die Trägerinnen und Träger eine „Pseudo-Sicherheit“ gegenüber den Abstandsregeln und gefährdet  sie dadurch. Amateur-Schutzmasken schützen laut RKI nicht die Personen, die die Masken tragen, sondern allenfalls andere vor ihnen.

Der unbestreitbare (geringe) Schaden für die Trägerinnen und Träger müsste durch einen nachweisbaren (ebenfalls geringen) Nutzen für andere Personen ausgeglichen werden, damit das Tragen vom Staat zur Pflicht gemacht werden kann. Solange das nicht der Fall ist, ist eine Pflcht zum Masken tragen, die mit Bußgeld bewehrt ist, nach meiner Meinung nicht akzeptabel.

Das Maskentragen ist selbstverständlich eine Einschränkung eines Grundrechts (freie Entfaltung der Persönlichkeit und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG). Sie muss deswegen wasserdicht begründet werden. Das ist derzeit nicht der Fall.

In Deutschland ist die Obrigkeitshörigkeit bzw. Compliance groß genug, um es bei einer Empfehlung für Schutzmasken bewenden zu lassen. Eine Pflicht ist in Anbetracht der Beeinträchtigung von Kindern, Alten und Menschen mit Lungenproblemen meines Erachtens nicht akzeptabel.

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