Datenschützer: Mehr Geld für die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

Der Verein „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ fordert, dass die Krankenkassen den Versichertenvertretern in ihren Verwaltungsräten finanzielle Mittel für ihre Weiterbildung und fachliche Beratung zur Verfügung stellen. Gewerkschaften und Datenschutzbeauftragte könnten und würden entsprechende Weiterbildungs-Maßnahmen anbieten, wenn sie finanziert werden. Dies könnten die Krankenkassen selbst veranlassen, indem sie ihre Satzungen entsprechend angepassen. Optimal wäre eine einheitliche Regelung durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB IV). 
Vereinsvorstand Jan Kuhlmann: „Für Betriebsräte ist längst selbstverständlich, dass der Arbeitgeber ihnen Seminare zur Weiterbildung und bei Bedarf auch unabhängige Rechtsberatung zur Verfügung stellt. Deswegen bieten Gewerkschaften und andere Träger entsprechende Fortbildungen an. Die Vertreter in den Verwaltungsräten der Sozialversicherung tragen Verantwortung für die Kontrolle von Budgets in Milliardenhöhe. Sie bekommen nur Sitzungsgelder von ein paar hundert EUR pro Jahr, ohne unabhängige fachliche Beratung. Selbstverständlich müssen die Vertreter, genau wie Betriebsräte, selbst aussuchen dürfen, wer sie schult und berät, damit sie unabhängig kontrollieren können. Ohne Geld gibt es jedoch keine qualifizierte Beratung.“
Für den Verein ist das ein Ergebnis aus einer Umfrage zu Datenschutz-Fragen, die er unter den Kandidaten zu Sozialwahlen durchgeführt hat. „Die meisten Antworten hatten ein geringes fachliches Niveau. Vielfach wurde einfach abgeschrieben, was die Krankenkassen sagen. Es war ein trauriges Bild.“ Hier müsse sich dringend etwas ändern, so der Verein,sonst machen die Krankenkassen Politik für die Eigeninteressen ihrer Vorstände statt für ihre Mitglieder.“

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