Corona und die Impfungen: Grundrechte sind kein Privileg, sondern Grundrechte!

Ob den mit den spärlich zur Verfügung stehenden Impfstoffen „versorgten“ Menschen das „Privileg“ zukommen soll, ihren Grundrechte bereits während der Corona Pandemie wieder ungehindert ausüben zu können, darüber tobt seit Wochen ein Streit aller politischen Lager und von vielen „Berufenen“ und „Unberufenen“.

Vor wenigen Tagen hat sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags dieses Themas angenommen. In einer bemerkenswert unaufgeregt-nüchternen Ausarbeitung unter dem Titel Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen werden Fragen angesprochen wie z. B.

  • welche Vor- und Nachteile öffentliche und nichtöffentliche Stellen künftig von dem Nachweis abhängig machen dürfen, dass eine Person gegen das Corona-Virus geimpft wurde“;
  • welche dieser Vor- und Nachteile einfachgesetzlich zulässig sind“ und
  • welche verfassungsrechtlich vorgegeben sind“.

Eingangs wird festgestellt: „Die Frage nach ‚Sonderrechten‘ oder ‚Privilegierungen‘ für geimpfte Personen ist… untrennbar mit der Frage verknüpft, inwieweit die Aufrechterhaltung grundrechtseinschränkender Maßnahmen zum Infektionsschutz gegenüber geimpften Personen überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist. Letztere Frage wiederum ist insbesondere davon abhängig, ob von geimpften Personenweiterhin eine Gefahr ausgeht, den Krankheitserreger weitergeben zu können.“

Da die Frage nach der Wirkung des Impfschutzes… nach derzeitigem Stand der Wissenschaft noch nicht eindeutig beantwortet werden“ kann, kommt die Studie zum Ergebnis: Solange… nicht feststeht,ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind oder sofern sich herausstellen sollte, dass sie es sind, fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen… Sollte sich zukünftig gesichert feststellen lassen, dass von geimpften Personen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, stellt sich für diese Gruppe die Frage der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von grundrechtsbeschränkenden Eingriffen neu.“

Ausgehend von diesen Prämissen werden dann in den beiden letzten Abschnitten die Themen

  • Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften durch Grundrechtsverpflichtete (d. h. Staatsorgane und privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand) und
  • Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften durch Private

behandelt.

Ein Gedanke zu „Corona und die Impfungen: Grundrechte sind kein Privileg, sondern Grundrechte!“

  1. Hallo,
    ich schick euch Infos, die ich im Frühjahr zu Spahn und Roche gesammelt hab, vielleicht sind sie für eure Arbeit interessant. Ich hoffe, heute Abend an der Veranstaltung teilnehmen zu können.

    Als am 5.Juli 2017 das Roche-Werk im bayrischen Penzberg eingeweiht wurde, war auch Jens Spahn, damals noch Staatssekretär im Finanzministerium, einer der Festredner. Die Botschaft seiner Rede ist/war auf der Website der Fa. Roche nachzulesen: „MdB Jens Spahn sieht große Chancen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und plädierte für einen reformierten Datenschutz.“
    Hiervon hab ich ein Screenshot, das ich gern weitergeben kann, falls im Internet nicht mehr verfügbar.

    Auch interessant: In Penzberg wurden schon im Frühjahr 2020 u.a. Corona- Antikörpertests hergestellt, die, wie bekannt, sehr uneindeutig sind, weil sie auch Erkältungscoronaviren nachweisen. Dennoch hat Spahn für einen Millionenbetrag (hab ich grad nicht im Kopf) eingekauft. An der Börse wurde Roche wegen dieses Tests als „Dividendenperle“ gefeiert (gibts Artikel drüber in einschlägigen Medien).

    Für Rückfragen, Austausch usw. :
    margit.englert@yahoo.com

    solidarische Grüße
    Margit Englert

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