CDU/CSU fordert Neuregelung bei Organspenden: Organentnahme per Gesetz statt selbstbestimmter aktiver Zustimmung

Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt ein Vorstoß für eine grundlegende Veränderung der Rechtsgrundlagen für Organspenden. Die Hannoversche Allgemeine informiert am 24.08.2018 über ein Positionspapier des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU), stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und stv. Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags. Die Zeitung berichtet: „Abweichend von der bisherigen Praxis, wonach Organentnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung möglich sind, soll demnach grundsätzlich jeder ein potenzieller Spender sein – außer bei Widerspruch… Konkret fordert Nüßlein ‚eine doppelte Widerspruchslösung, wonach sowohl der Verstorbene zu Lebzeiten wie auch dessen Angehörige einer Organentnahme widersprechen können‘…“ Sollte sich der CSU-Bundestagsabgeordneten Nüßlein durchsetzen würden künftig alle Menschen – sofern sie diesem nicht ausdrücklich widersprochen haben – zu potentiellen Organspender*innen werden.

Wie vertragen sich solche Forderungen mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) …

Artikel 2: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…”

Der geforderte “Systemwechsel” von opt-in (ich entscheide mich bewusst, Organspender*in zu werden) zu opt-out (ich muss mich einem – ggf. auch bürokratisch kompizierten – Verfahren unterziehen, um nicht Organspender*in zu werden)ist ein Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und stellt daher zugleich einen Angriff auf die Würde des Menschen dar. Dies auch und gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte (Stichwort: “lebensunwertes Leben“, Euthanasie, Mengele und andere KZ-Ärzte…).

Quelle:  26.08.2018

Über die derzeit geltenden Regelungen zur Organspende informiert die Deutschen Stiftung Patientenschutz auf ihrer Homepage. Diese lehnt lt. Bericht der Hannoverschen Allgemeine die Forderungen des CSU-Bundestagsabgeordneten Nüßlein ab.

Ein Gedanke zu „CDU/CSU fordert Neuregelung bei Organspenden: Organentnahme per Gesetz statt selbstbestimmter aktiver Zustimmung“

  1. Jetzt auch der Bundesgesundheitsminister: Jens Spahn fordert Organspende per Gesetz, ohne eigene freie Willensentscheidung.
    FAZ vom 3. September:
    Um zu mehr Organspenden in Deutschland zu kommen, hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Widerspruchslösung ausgesprochen. „Nur so kann die Organspende zum Normalfall werden“, sagte der CDU-Politiker… Eine solche Neuregelung stelle zwar einen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen dar, sagte Spahn. Doch seien alle bisherigen Versuche der Politik, die Zahl der Organspender zu steigern, leider ohne Erfolg geblieben.
    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/spahn-fuer-widerspruchsloesung-in-organspende-debatte-15768644.html

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