Trotz Filter: Doctolib zeigt Kassenpatient*innen weiter kostenpflichtige Termine an – Verbraucherzentrale fordert klare gesetzlichg Vorgaben für Arztterminportale

Im Januar entschied das Landgericht Berlin, dass das Vorgehen von Doctolib irreführend ist. Denn Doctolib zeigt gesetzlich Versicherten trotz entsprechender Filtereinstellung Selbstzahlertermine sowie Termine von Privatpraxen an. Diese Praxis das setzt das Unternehmen trotz des Gerichtsentscheids fort, wie eine Überprüfung durch die Verbraucherzentrale (vzbv) zeigt.

Marktcheck zeigt: Terminbuchung auf Doctolib ist intransparent

Der Marktcheck nahm 349 Einträge von Terminarten aus 37 gynäkologischen und dermatologischen Praxen unter die Lupe. Terminarten geben den medizinischen Anlass für einen Arzttermin an, beispielsweise ein Hautkrebsscreening. Trotz der Filtereinstellung „gesetzlich versichert“ zeigte Doctolib auch Termine von Privatpraxen und Selbstzahlerleistungen an. Insgesamt wiesen mehr als ein Drittel der untersuchten Terminarten (144 von 349) auf eine erforderliche Selbstzahlung hin. Im Buchungsprozess wurde dabei teilweise erst sehr spät sichtbar, dass es sich um kostenpflichte Angebote handelt – nämlich dann, wenn Praxis und Termin bereits ausgewählt sind. Bei 20 von 37 untersuchten Praxen wurde bei mindestens einer Terminart auf ein mögliches Ausfallhonorar hingewiesen.

Trotz Filter: Terminarten ohne medizinische Notwendigkeit

Bei Haut- und Gynäkologiepraxen fanden sich immer wieder Terminarten für Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit: etwa ästhetische Behandlungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Besonders auffällig war dies bei den Hautarztpraxen. Von den untersuchten Terminarten konnten lediglich zwei Fünftel (49 von 121) als grundsätzliche Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeordnet werden. Wiederrum mehr als die Hälfte dieser Angebote (28 von 49) wurde jedoch ausschließlich als Selbstzahlerleistung angeboten. Für Verbraucher:innen kann dies die Suche nach einem passenden Arzttermin erschweren.

Der Marktcheck zeigt am Beispiel von Doctolib: Bei Arztterminportalen ist noch viel Luft nach oben, was den Verbraucherschutz angeht. Der Gesetzgeber muss klare Vorgaben für Arztterminportale festlegen“, so Ramona Pop, Vorstand der vzbv. „Es geht hier schließlich darum, wie Patient:innen an ihre medizinische Versorgung kommen. Der Zugang zu Arztterminen muss transparent gestaltet werden und darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Die Politik sollte auch dafür sorgen, dass die Terminbuchung vor Ort und telefonisch erhalten bleibt.“

Verbraucherfreundliche Mindeststandards für Terminportale notwendig

Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) – das unter datenschutzrechtlichen Fragestellungen mehr als problematisch ist – solle deshalb klare Regeln für digitale Terminbuchungsplattformen schaffen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben den Auftrag, Mindeststandards für die Terminplattformen festzulegen. Die vzbv fordert daher:

  • Die Terminvergabe muss diskriminierungsfrei und ausschließlich nach Bedarf und Dringlichkeit erfolgen und darf keine Patientengruppe schlechter stellen.
  • Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden und dürfen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn sie das explizit wünschen.
  • Die Terminbuchung vor Ort und per Telefon muss als gleichwertige Alternative zur Verfügung stehen. Die Nutzung kommerzieller Dienste darf nicht zur Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung werden.

Quelle: Pressemitteilung der vzbv vom 02.07.2026

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