Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizinerin aus Gießen, wurde wg. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wiederholt angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt, zuletzt im Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist es nach § 219a StGB verboten, dazu auch Informationen zur Verfügung zu stellen. Dagegen hat Kristina Hänel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfasungsgericht eingereicht. Kristina Hänel: Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB eingereicht weiterlesen