In der Diskussion um die Organspende hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der – im Unterschied zum Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem Spd-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (MdB) – weiter auf die freie Willensentscheidung von (potentiellen) Organspender*innen setzt.
Die Gruppe um Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke), Stephan Pilsinger (CSU) u. a. stellt sich damit gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine sogenannte Widerspruchlösung einführen will und dabei u. a. von den Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) unterstützt wird.
Das Konzept von Spahn und Co.: Ein“Systemwechsel” von opt-in (ich entscheide mich bewusst, Organspender*in zu werden) zu opt-out (ich muss mich einem – ggf. auch bürokratisch kompizierten – Verfahren unterziehen, um nicht Organspender*in zu werden). Dies stellt einen Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und stellt daher zugleich einen Angriff auf die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) dar. Dies auch und gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte (Stichwort: “lebensunwertes Leben“, Euthanasie, Mengele und andere KZ-Ärzte…).
Laut einer Umfrage, deren Ergebnis die Schwenninger Krankenkasse am 18.03.2019 veröffentlicht hat, lehnt die Mehrheit der Bevölkerung die Pläne des Bundesgesundheitsministers ab. In einer Pressemitteilung teilte die Krankenkasse mit:
- Gut 70 Prozent aller Deutschen sind grundsätzlich bereit, ihre Organe nach dem Tod zu spenden.
- Allerdings will eine Mehrheit von 56 Prozent der Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich selbst zugestimmt haben.
- Eine Widerspruchsregelung, nach der jeder als Spender gilt, der eine Organspende nicht ablehnt, bekommt keine Mehrheit. Diesen Automatismus trägt nur gut jeder Dritte mit.
- Jeder Zweite der Befragten fühlt sich schlecht informiert über die Themen Organspende und den Hirntod als Voraussetzung für die Organentnahme.
- Jeder Dritte weiß nicht, wie man zum Organspender werden kann.
Die Ergebnisse der Umfrage der Schwenninger Krankenkasse sind hier nachlesbar.