Neue Gesetzentwürfe aus Berlin und Brüssel – Gefahr für Patientenrechte

Aus dem Gesundheitsministerium liegen jetzt Gesetzentwürfe für das „Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz“ und das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ vor. Beide Entwürfe sind von fragenstaat.de hier veröffentlicht. Einen sehr guten Überblick über beide Gesetzentwürfe findet man in dieser Präsentation: DigiG und GDNG_2 Wesentlich ist, dass die Gesundheitsdaten aller PatientInnen gespeichert werden sollen in  elektronischen Patientenakten auf zentralen Servern. Sie sollen für weit gespannte Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch sollen PatientInnen das verhindern können.

Dieselben  Pläne gibt es schon länger aus Brüssel. Danach könnten solche Patientenakten sogar Pflicht werden. Wir haben bereits darüber informiert. Auch darüber haben wir eine Präsentation erstellt: ActCon .

Beide Präsentationen haben wir übrigens auf dem Aktivkongress von Digitalcourage in Remscheid vorgestellt. Als Ergebnis der Diskussion zu den deutschen Gesetzentwürfen wurde eine vorläufige Liste der Optionen erstellt, die Versicherte danach haben sollen. Hier ist sie:

Formfrei definierter Opt-out (Erklärung gegenüber der Krankenkasse) soll möglich sein:

  • gegen elektronische Patienenakte überhaupt,
    • Widerspruchsmöglichkeit, wenn man eine EPA akzeptiert, aber will, dass keine Leistungsdaten der Krankenkassen in sie rein laufen sollen,
  • gegen Auswertungen der Leistungsdaten bei der Krankenkasse, und personalisierte Empfehlungen.

Opt-out beim Leistungserbringer (Arzt usw):

  • keine Einsicht in ePA für diesen Leistungserbringer
  • keine Einsicht für seine Fachgruppe (HNO, Orthopädin, Urologin, Gynäkologin, Psychiatrie usw.)

Opt-out nur in der EPA App:

  • Individuelle Freigaben oder Sperren für einzelne Dokumente, Bereiche, Leistungserbringer
  • Weitergabe aller Daten als Forschungsdaten an Forschungsdatenzentrum (auch sperrbar für einzelne Krankheiten und Fachbereiche)

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