„Wir, die Beschäftigten der Unikliniken NRW, sichern mit unserer Arbeit jeden Tag die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen! So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Deswegen fordern wir verbindliche Regelungen zur Entlastung für alle Arbeitsbereiche sowie zur Sicherstellung und Verbesserung der Ausbildungsqualität – und wirksame Konsequenzen, wenn diese nicht eingehalten werden. Es geht um unsere Gesundheit und die der Patientinnen und Patienten. Wir fordern von den politischen Verantwortlichen und den Arbeitgebern einen Tarifvertrag Entlastung für alle sechs Unikliniken in NRW…“ Mit diesem Aufruf begann ein Streik, der von der Gewerkschaft ver.di ausgerufen und unterstützt wird.
Der Streik der Beschäftigten in den Uniklinik verdient Aufmerksamkeit, Solidarität und Unterstützung – auch von (potentiellen) Patient*innen!
Warum fordern die Beschäftigten der sechs Unikliniken in Essen, Köln, Bonn, Aachen, Münster und Düsseldorf einen Tarifvertrag für Mindestpersonalausstattungen?
Das Gesundheitswesen in Deutschland und damit auch in NRW ist chronisch unterfinanziert. Die Folge: Rund 20.000 Fachkräfte fehlen alleine in den Krankenhäusern NRWs. Den Preis dafür zahlen die Patient:innen und die Beschäftigten. Einspringen aus der Freizeit, keine Pausen, Überstunden, mit schlechtem Gefühl nach Hause gehen, weil man seinen Ansprüchen nicht gerecht werden konnte: Viele Beschäftigte sind chronisch überlastet, schieben Überstunden vor sich her, werden krank, haben innerlich gekündigt oder dem Arbeitsplatz Krankenhaus bereits den Rücken gekehrt. Die Politik hat keine wirksamen Lösungen erarbeitet, um die Beschäftigten im Beruf zu halten oder mit besseren Arbeitsbedingungen in den Beruf zurückzuholen. Das geht zu Lasten aller Bürger:innen, die viel schlechter versorgt werden, als es notwendig wäre, um schnell und nachhaltig zu genesen. Eine gute Gesundheitsversorgung geht nur mit guten Arbeitsbedingungen, ausreichend Zeit und genügend Personal.
Was sind die Forderungen an die Klinikleitungen und das Land NRW?
Die Beschäftigten der sechs Unikliniken fordern von den Klinikleitungen einen Tarifvertrag Entlastung für alle Beschäftigten der Unikliniken, in dem festgelegt wird, wieviel Personal zur Versorgung der Patient*innen sichergestellt sein muss und einen Belastungsausgleich, wenn nicht ausreichend Personal da ist. Zudem fordern sie mehr Zeit und Qualität für die Sicherstellung der Ausbildung in den Kliniken. Von der Landespolitik fordern die Beschäftigten eine Finanzierung der Kosten für den Teil des Tarifvertrags, der nicht über die Krankenkassen refinanziert wird. Dabei geht es vor allem um Kosten für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in den nicht-pflegerischen Berufen. Aber für Bereiche wie Zentrale Notaufnahmen und die Pflege in den Operationssälen und Ambulanzen.
Um welche Berufsgruppen und Bereiche geht es bei Notruf NRW?
Die Belastungssituation in nahezu allen Arbeitsbereichen und Berufsgruppen der Unikliniken hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Eine Uniklinik kann ihrem komplexen Versorgungsauftrag nur im Zusammenspiel aller Berufsgruppen und Bereiche nachkommen. Dies erfordert von den Beschäftigten an jeder Stelle berufsgruppenübergreifende Teamarbeit. Dementsprechend soll Entlastung geregelt werden für alle Bereiche der Kliniken, in denen die Beschäftigten Überlastung als Problem definieren und Entlastungsregelungen für notwendig halten. Dies betrifft die Pflege als größte Berufsgruppe in den Kliniken genauso wie therapeutische Berufe, Ambulanzpersonal, Funktionsdienste, Servicekräfte, Transportdienste, Lager- und Logistikpersonal bis hinein in die Verwaltungsberufe und -tätigkeiten. Das ärztliche Personal ist nicht bei den Universitätskliniken angestellt, sondern bei den Universitäten, deshalb kann der geforderte Tarifvertrag nicht für sie gelten.
Wie genau soll ein Tarifvertrag für Entlastung für mehr Personal sorgen können?
Ein Tarifvertrag Entlastung regelt für die Arbeitsbereiche und Stationen konkret, wie viele Beschäftigte notwendig sind, um die Arbeit ohne Überlastung durchführen zu können. Im Pflegebereich wird dies durch Verhältniszahlen zwischen Personal und Patient:innen fixiert, in anderen Arbeitsbereichen durch Mindestbesetzungen oder das Verhältnis von Personal und zum Beispiel diagnostischen Geräten in der Radiologie. Zum zweiten werden weitere Belastungsfaktoren definiert wie zum Beispiel Arbeiten in Bereichen, für die es keine Einarbeitung gibt, Übergriffe auf das Personal, Einsatz von Arbeitskräften der Arbeitnehmer:innenüberlassung oder Ähnliches. Diese Regelungen führen zu einem doppelten Effekt: zum einen wird entstandene Belastung durch Entlastung zumindest teilweise kompensiert. Und zum anderen muss der Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen treffen und Personal gewinnen, um weiteren Personalausfall durch die Entlastungstage zu vermeiden.
Unter Notruf NRW finden Sie weitere Informationen zum Streik in den Unikliniken in NRW.