Die Kreisklinik Groß-Gerau in Hessen, ein kommunales Krankenhaus, dessen alleiniger Gesellschafter der Landkreis Groß-Gerau ist, hat als erstes Krankenhaus in Deutschland Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verklagt. Das berichtet die Hessenschau am 14.03.2024. Die Begründung: Die Bundesregierung komme nicht ihrer Pflicht zur Finanzierung von Krankenhäusern nach.
Deswegen habe die Klinikleitung Klage gegen Minister Lauterbach eingereicht. Aus Sicht der Klinik verstößt der Minister gegen das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Das Krankenhaus fordert daher Schadenersatz i. H. v. 1,7 Mio. €. „Die Bundesregierung ist verpflichtet, die auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern als Teil der Daseinsvorsorge zu gewährleisten„, heißt es in einer Mitteilung der Klinik. Dieser Pflicht komme der Bund aber nicht nach. Der Betrag, den die Klinik von der Bundesregierung am Darmstädter Landgericht einklagt, entsprechen nach Angaben der Klinik-Geschäftsführerin dem Defizit aus dem vergangenen Jahr. Der Schaden sei laut Raab durch die Einführung des sogenannten Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes im Jahr 2022 entstanden. Bis dahin sei es in Ausnahmefällen möglich gewesen, dass der Bund die in Krankenhäusern auflaufenden Mehrkosten – etwa durch höhere Energiepreise oder Materialkosten – ausgleicht. Mit dem neuen Gesetz sei diese Regelung allerdings ersatzlos gestrichen worden. Die Klinik-Geschäftsführerin fordert deswegen eine Anpassung des Gesetzes.
Quelle: Faceook-Account der Kreisklinik Groß-Grerau
Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft wird von der Hessenschau zitiert mit der Aussage: „Aktuell fehlen den Kliniken Monat für Monat 500 Millionen Euro.“ Im vergangenen Jahr sei es an 40 Standorten zu Insolvenzen gekommen. Mit sechs Insolvenzen im Januar deute sich an, dass 2024 der Negativrekord des Vorjahres gebrochen werde.