Die bayrische Staatsregierung hat im Januar 2018 einen Gesetzesentwurf zu einem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych KHG) vorgelegt. umfasst 41 Artikel. Es soll laut Mitteilung des bayrischen Gesundheits- und Pflege-Ministeriums das bisherige Bayerische Unterbringungsgesetzes (UnterbrG) von 1992 ersetzen.
Quelle: Gesetzesentwurf zu einem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych KHG) (Seite 27)
Was will uns der Bayrische Landesregierung damit sagen?
Dieses Gesetz stellt (nicht nur, aber auch) einen Angriff auf Selbstbestimmung und Datenschutz von psychisch kranken Menschen dar!
Der Gesetzentwurf enthält eine Regelung zu einer „zentralen Unterbringungsdatei“. Selbst bei einem kurzen Aufenthalt von wenigen Tagen sollen danach personenbezogenen Daten von allen, die in eine psychiatrischen Klinik stationär behandelt werden fünf Jahre lang gespeichert werden. Die Klinik muss die Entlassung von PatientInnen der Polizei melden. Diese und andere Behörden sollen Zugriff erhalten auf sensible Informationen, etwa über Diagnosen, den Aufnahmegrund oder die Staatsangehörigkeit.
Der Leitende Ärztliche Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken, Prof. Dr. Thomas Kallert, schildert in einer Stellungnahme an einem realistisch dargestellten Einzelfall, welche Folgen dies für Betroffene haben kann. Und er schlussfolgert: „Persönlichste Daten des Patienten in einem Register zu speichern, führt zu einer massiven Grundrechtseinschränkung. Medizinethische Prinzipien sind aufs Gröbste verletzt. Einer Kriminalisierung, Entrechtung und lang anhaltenden strukturellen Stigmatisierung dieser Patienten muss ganz entschieden entgegengetreten werden.“ Kallert schreibt weiter, Psychiater seien keine „Erfüllungsgehilfen staatlicher Willkür“ und fordert dazu auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.
In der Süddeutschen Zeitung wurde der Namen des Gesetzes als „Täuschung“ bezeichnet. Das Gesetz suggiere, dass es um Hilfe für Betroffene geht. Tatsächlich würde aber vor allem jedes Detail zum Thema Unterbringung neu geregelt – und diese Vorschriften orientieren sich stark am Strafrecht: Das Besuchsrecht solle eingeschränkt werden, Patient*innen würden streng überwacht, ihre Telefonate kontrolliert und bei Verdacht sogar ihre Körperöffnungen untersucht.
Am 24.04.2018 werden Fachleute und Interessenverbände vom Gesundheitsausschuss des bayrischen Landtags zum Gesetzentwurf der Landesregierung angehört.
Quelle: @FerdinandScholz
Unter dem Hashtag #Psychiatriegesetz sind auf Twitter weitere Informationen und Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zu finden.