Die Bewertung erfolgte aufgrund einer Punkteskala durch zwei Vorstandsmitglieder unseres Vereins. In diesem PDF Dokument sind unsere Bewertungen.
0 Punkte: Keine Antwort, oder wörtliche Wiedergabe von Texten der Krankenkassen-Verwaltungen ohne Ansatz einer eigenen Meinung.
1 Punkt: Beliebige Antwort auf unsere Frage ohne klaren Inhalt, so dass eine Abschätzung des zukünftigen Verhaltens nicht möglich ist. Beispiel: Wiedergabe von nichtssagenden Texten der Krankenkassenverwaltung, und Aussage, dass diese nach Meinung der Liste zutreffend seien. (Für die Vergabe eines Punktes ist eine eigene Meinung gleich welcher Art erforderlich und ausreichend.) Beispiel: Krankenkasse sagt, Blabla, Liste sagt: “Blabla ist richtig.
2 Punkte: Darstellung einer klaren Position der Liste, egal welchen Inhalts, oder zustimmende Wiedergabe von Texten, die eine klare Aussage zur gestellten Frage enthalten. Erforderlich und ausreichend ist angemessenes Verständnis der gestellten Frage, ohne Auseinandersetzung mit Kritik von Datenschützern.
3 Punkte: Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Kritik von Datenschützern ist erkennbar. D.h. Verfasser sind kritische Gedanken bekannt und er/sie geht verständnisvoll auf sie ein. Beispiel für kritische Gedanken: Unsere Website hier, und die angegebenen Links.
Theoretisch wären 4 und 5 Punkte denkbar, je nach Qualität der Auseinandersetzung mit kritischen Gedanken. In Anbetracht der eingegangenen Antworten müssen wir von diesen Bewertungsstufen absehen. Die Antworten geben das nicht her.