4 Gedanken zu „Auch ohne eGK erhalten gesetzlich Versicherte medizinische Leistungen“

    1. Wie soll der Arzt gesetzlich überhaupt lt. o. a. Anlage 4a BMV-Ä im Anhang gem. 1.2 dazu verpflichtet werden die Identität des Versicherten anhand der auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten Identitätsdaten (Lichtbild, Unterschrift, Name, Vorname, Geburtsdatum) zu prüfen, wenn noch nicht einmal die KK selbst das Lichtbild mit dem Versicherten und dessen Unterschrift abgleicht und somit selbst eindeutig gegen die Forderung der Personalisierungsvalidierung (§3 Abs.2 Satz 1) verstößt?
      Im Übrigen sind niedergelassene Ärzte lt Beschluss des BGH GSSt 2/11 vom 20.03.2012 http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/11/gs-2-11.php weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen.
      Was passiert, wenn sich (kritische) Ärzte auf das o.a. BGH – Urteil berufen und eine Teilnahme am VSD ablehnen?
      Ferner laufen Ärzte nämlich Gefahr, indem sie bei Benutzung der von ihnen letztendlich nicht zu prüfenden eGKs hinsichtlich deren Validität unberechtigte Datenkommunikationsströme auslösen und somit gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen, sich im Sinne des §203 StGB strafbar zu machen.
      http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid=150061&topid=1021&nosum=1
      Oder geht es vielleicht langfristig ohnehin dem Staat nur um die Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht?

  1. Diesen o. a. Druck der KBV (?) und wohl auch singulärer Ärzte durfte ich letzte Woche im Wartezimmer einer Facharztpraxis erleben.
    Dort hängt ein übergroßes und unübersehbares Plakat – der untere Teil mit dem Impressum war allerdings abgeschnitten (honi soit qui mal y pense) – mit den beiden Falschinfos, dass man einerseits ab dem 01.01.2015 nur noch mit der eGK zum Arzt könne und anderseits der Arzt sonst verpflichtet (!?) sei eine Privatvergütung auszustellen.
    Dabei steht ganz klar in der aktuellen “Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte” vom 01.09.2014 in der Anlage 4a BMV-Ä im Anhang 1 unter 2.1. Nichtvorlage/ ungültige Karte: “Kann (!) bei einer Arzt-/Patientenbegegnung im Behandlungsfall die Identität des Versicherten nicht bestätigt werden oder kann bei einer Arzt-/Patientenbegegnung eine gültige elektronische Gesundheitskarte nicht vorgelegt werden, kann (!!!) der Arzt nach Ablauf von zehn Tagen eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen, die jedoch zurückzuzahlen ist, wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige elektronische Gesundheitskarte oder ein anderer gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt werden kann. Veranlasste Leistungen kann (!!!) der Arzt in derartigen Fällen ohne Angabe der Kasenzugehörigkeit mit dem Vermerk “ohne Versicherungsnachweis” privat verordnen.”
    Von einer Verpflichtung ist wegen der Kann – Bestimmung also keine Rede. Am besten ausdrucken, mitnehmen und beim nächsten Arztbesuch ab dem 1.1.2015 diesem resp. der Sprechstundenhilfe vorlegen.
    http://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php

  2. Worum geht es uns eigentlich? Um Geld? Oder um unsere Freiheit und Frieden? Die vielen Details und Nebenschauplätze….”die haben das gesagt; soviel hat das gekostet; der hat das gesagt” und so weiter, könne wir uns sparen. Hey, Leute! Wacht endlich auf! Unsere Freiheit, unsere Selbstbestimmung ist in Gefahr. Merkt Ihr nicht was da läuft? Die Justiz arbeitet der Wirtschaft zu! Es geht nicht um unsere Gesundheit. Es geht einzig allein um Kohle, die man uns abpressen will! Um jeden Preis. Und die Herrscher über dieses System – wir leben in einem System, das uns schädigt – sind sich sehr sicher, dass das deutsche Volk zu feige ist, sich zu wehren. Es geht immer nur um Kohle. Um nichts anderes. Das Gericht hat es doch mit eigenen Worten bestätigt, indem es sagte, dass das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers weniger wiegt, als die wirtschaftlichen Interessen der Krankenkasse. Das ist eine Beleidigung mittlerer Intelligenz und ein Schlag ins Gesicht des Bürgers! Es gibt keine unabhängigen Richter in Deutschland. Der ehemalige Innenminister, Gehart Baum warnt auf YouTube, dass dieser Überwachungsstaat sich im Begriff befindet, zu einem Polizeistaat zu mutieren! Was hier um uns herum alles passiert ist nur möglich, weil die breite Masse zu wenig Fantasie besitzt, sich die Konsequenzen auszumalen. Und es will niemand wahrhaben, getreu dem Motto, was nicht sein darf, ist auch nicht! Das ist leider ein fataler Irrtum. Es ist fünf vor zwölf, und das Volk will nicht in seinem Schlummer gestört werden. Diesmal kann niemand sagen, wir haben nichts gewusst! Mein Tipp: [Link entfernt, der nichts mit dem Thema zu tun hat] Nichts ist so, wie es scheint…

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