Nudging beim Widerspruch gegen die ePA bei der AOK

Uns erreicht ein Erfahrungsbericht eines AOK-Mitgieds, das von seiner Krankenkasse ein Informationsschreiben zum ePA-Optout erhalten hatte.

 

Auffällig ist, dass auf der ersten Seite nach einer Bewerbung von Vorteilen der ePA (Nachteile scheint die AOK keine zu kennen) die Frage “Was müssen Sie tun?” mit “Sie brauchen nichts tun” beantwortet wird. Erst auf der zweiten Seite wird über die Möglichkeit zum Widerspruch informiert. Wird hier darauf spekuliert, dass erst gar nicht bis zur zweiten Seite gelesen wird?

 

Zudem verstiegt sich die AOK bei der Aufzählung der Vorteile zu der Behauptung, die ePA wäre “absolut sicher“, was natürlich nicht wahr ist und daher auch als manipulativ einzustufen ist. Das Zeit des Schreibens ist offenbar nicht, zu informieren, sondern so viele Empfänger wie möglich von einem Widerspruch abzuhalten. Wird hier etwa politisch Einfluss genommen? Schließlich versucht ja die Politik dem Ladenhüter ePA durch den OptOut doch noch zum Erfolg zu verhelfen.

 

Unser wackeres AOK-Mitglied hat sich aber dennoch nicht entmutigen lassen und ist auf dem Online-Formular zur Tat geschritten (andere Möglichkeiten für den Widerspruch scheint die AOK nicht vorzusehen. Barrierefreiheit sieht anders aus!).

Aber auch hier wird dem Versicherten das Leben schwer gemacht. Obwohl nach der Eingabe der Versichertennummer alle weiteren Daten der Kasse vorliegen, müssen sie nochmals eingegeben werden.

 

Im letzten Schritt schließlich muss der Versicherte auf “JA – ich möchte vollständig widersprechen” klicken. Auch hier scheint man den Widerspruchswilligen kurz vor dem Ziel nochmals zur Aufgabe bewegen zu wollen. Man darf jedoch vermuten, dass sich niemand die Mühe macht, all diese Online-Fomulare auszufüllen, der der ePA nicht auch wirklich widersprechen will.

 

Das AOK-Fomular findet sich unter der Adresse https://www.aok.de/pk/versichertenservice/epa-widerspruch/

Widersprüche, die dort eingereicht werden, werden auch tatsächlich verarbeitet. Unser AOK-Mitglied hat postalisch die Bestätigung seines Widerspruchs erhalten.

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