Die Vierte Stellungnahme des „ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19“ ist dem Thema gewidmet: „Dringende Maßnahmen für eine verbesserte Datenerhebung und Digitalisierung„. Hauptanliegen des Papiers ist die Bereitstellung aktueller Informationen zu täglich verfügbaren und belegten Krankenhausbetten, auch außerhalb der Intensivmedizin. Eine Forderung, die gegen kommerzielle Klinikbetreiber durchgesetzt werden müsste, die solche Information als Geschäftsgeheimnis betrachten. Diese wollen sich lukrative Patient*innen aussuchen und daher genau dann Betten frei haben, wenn sich das lohnt. Wenn sich die Kranken nicht lohnen, sind ihre Krankenhäuser selbstverständlich belegt. Öffentliche Bewirtschaftung ihrer Ressourcen? Das geht für sie gar nicht! Mit einer Gesetzesänderung, die keinen Zugriff auf Patientenakten bräuchte, wäre leicht Abhilfe zu schaffen. Diese müsste jedoch gegen die Freunde privater Krankenhausbetreiber bei CDU, SPD, FDP und Grünen durchgesetzt werden.
Stattdessen fordert der ExpertInnenrat die schleunige Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA). Und die Bereitstellung aller Informationen daraus für die Forschung, um Informationen zu Infektiosität und Krankheitsschwere, über Therapiemaßnahmen, Impfquoten und den Impfstatus aller BürgerInnen zu bekommen. Wörtlich:
"Die Einführung der elektronischen Patientenakte sollte mit höchster Priorität umgesetzt werden. Der ExpertInnenrat empfiehlt dabei die umgehende Umsetzung der Empfehlungen aus dem 2021 erstellten Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Dieses Gutachten liefert eine umfängliche und detaillierte Beschreibung der Problemlage und listet präzise die notwendigen Maßnahmen auf."
Offensichtlich sind einige Informationen zum Thema EPA nicht in den erlauchten Kreis der ExpertInnen um Drosten, Wieler und Priesemann vorgedrungen. Nach der Rechtslage sind alle Krankenkassen seit dem 1.1.2021 verpflichtet, ihren Versicherten eine EPA zur Verfügung zu stellen (§ 342 SGB V). Wenn sie es nicht tun, wird ihnen das Geld gekürzt (§ 270 Abs. 3 SGB V). Gleichwohl gibt es kein Angebot von EPA seitens der Krankenkassen. Das Problem ist, dass immer neue Ideen der Gesundheits-IT-Industrie in alle Projekte rund um die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) aufgenommen werden. Diese Industrie wird mit immer neuen innovativen Aufträgen zugeschüttet, so dass sie nie etwas fertig zu bekommen braucht. Das zitierte Gutachten liest sich wie ein Wunschzettel der Gesundheits-IT-Lobby. Seine Umsetzung wäre die Garantie dafür, dass das Gematik-Projekt genauso weiter läuft wie bisher – nämlich als Umverteilungssystem aus Krankenversicherungs-Geldern an IT-Firmen ohne konkrete Gegenleistung. Soeben wurde das E-Rezept unbefristet verschoben, das nach dem Gesetz am 1.1. dieses Jahres hätte starten sollen.
Das Gematik-Projekt ist aus Sicht seiner Betreiber seit 2003 nie gescheitert, sondern verlief die ganze Zeit für sie äußerst erfolgreich. Wenn es nach den COVID-ExpertInnen geht, soll das so bleiben. Viele von ihnen geforderten Informationen wären schnell und einfach zu erhalten: Daten auch über Impfungen und COVID-Krankheiten liegen den Krankenkassen längst vor, in Form der Diagnose- und Verordnungsdaten. Sie werden als Abrechnungsdaten von den Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken an die Krankenkassen geschickt, auch patientenbezogen. Dort werden sie in Datenbanken gesammelt, für mindestens zwei Jahre. Durch eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes könnte die Krankenkassen-Gemeinschaft verpflichtet werden, ausreichend hoch aggregierte anonyme Auswertungen dieser Bestände durchzuführen, und sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Daher die Bitte an die ExpertInnen für COVID: Holen Sie den Rat von ExpertInnen für Datenverarbeitung ein, bevor Sie sich zu Themen äußern, bei denen Sie nicht auf dem Laufenden sind!