Die systematische Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen im Nazi-Deutschland der Jahre 1940/41 waren Teil der Euthanasie-Morde denen bis 1945 über 200.000 Menschen zum Opfer fielen. Vorbereitet wurden diese Verbrechen bereits mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.06.1933, dem „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ vom 18.10.1935 und weiteren Gesetzen aus der Frühzeit der Nazi-Herrschaft.
An diese Verbrechen und die damit verbundenen Angriffe auf Würde, Gesundheit und Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen musste der Verfasser denken, als er eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksach 19/12218) zur Kenntnis nahm. Die Anfrage
- zur Anzahl psychisch kranker Menschen mit Erwerbsminderungsrente,
- deren Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit,
- den sozialversicherungsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Kosten, die dadurch entstehen,
- des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund, die psychisch krank sind oder Erwerbsminderungsrenten erhalten
lässt den Atem stocken, weil sie den gleichen menschenfeindlichen Geist atmet wie die Euthanasie-Politik der Nazis.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 19/13033) – bürokratisch korrekt und belegt mit vielen Zahlen und Himnweisen auf Rechtsgrundlagen – unterlässt leider jede Bezugnahme auf das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte.
Anders und richtiger reagierten die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe auf die Anfrage der AfD.
- „Das Gedenken an die Vernichtungsaktion ‚T4‘ verpflichtet uns, Menschen mit psychischen Erkrankungen vor jeder Form der Ausgrenzung zu schützen“, stellte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, fest . „Psychische Erkrankungen können jeden treffen und es darf nicht sein, dass sie zu einem volkswirtschaftlichen Problem gemacht werden.“
- Jürgen Armbruster, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, stellte klar: „Eine psychische Erkrankung kann jeden Menschen aus dem Arbeitsleben herausreißen. Der Sozialstaat soll dieses Risiko auffangen – mit einer ausreichenden Erwerbsminderungsrente, aber auch mit Angeboten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.“