Unter dieser Fragestellung lädt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ein zu einer Informationsveranstaltung mit Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt und IT-Entwickler aus Berlin. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 20. Februar 2015 ab 15.00 Uhr im Bürgerhaus Bornheim, Frankfurt, Arnsburger Str. 24.
Immer wieder gibt es Beispiele dafür, dass Gesundheitsdaten nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt sind. Zuletzt Anfang Februar 2015 wurde bekannt, dass in einer Offenbacher Klinik 90 Beschäftigte unberechtigt Zugang zu der Patientenakte von Tugce Albayrak hatten und eine Datenbank der zweitgrößten Krankenversicherung in USA gehackt wurde; Daten von mehr als zehn Millionen Versicherten wurden geklaut.
Die Angst, dass zentral gesammelte und elektronisch gespeicherte Daten über Krankheiten und ihre Behandlung missbraucht werden könnten, prägt seit Jahren die Auseinandersetzung um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk).
Bundesgesundheitsminister Gröhe hat Mitte Januar 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der o. a. vorsieht, dass die derzeit über 200 unterschiedlichen Datenverarbeitungssysteme im deutschen Gesundheitswesen mit einander vernetzt
werden, damit potentiell alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, darauf einen ungehinderten Zugriff haben. Datenschützer bewerten den Gesetzentwurf kritisch. Die ärztliche Schweigepflicht Grundlage eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient werde durch die geplanten Regelungen
ausgebremst.
Zu diesen Themen wird Jan Kuhlmann informieren und diskutieren.
Jan Kuhlmann (http://kuhlsite.de/index.html) beschäftigt sich seit ca. 20 Jahren mit Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Eine
seiner frühesten Veröffentlichungen zu dieser Thematik aus dem Jahr 1995 trägt den Titel Der Gesundheits-Chip. Vom Arztgeheimnis zum gläsernen Patienten (http://kuhlsite.de/Der_Gesundheitschip.pdf).
Siehe: http://ddrm.de/?p=3673