Hallo EGK-Nein, die Löschung des Beitrags geht auf das Konto einer Person, die Redaktionsrechte hatte. Ich habe stattdessen einen Link auf eine Veröffentlichung des Beitrags auf einer anderen Site gesetzt, so dass Du den Inhalt auch dort findest.
Kann bitte jemand berichten, welche Krankenkassen das Ersatzverfahren unkompliziert handhaben, und dabei keine Schwierigkeiten machen? Ich möchte eventuell die Krankenkasse wechseln, wenn meine noch Druck mit der neuen Karte auf mich macht.
Solche Infos sind in der Tat sehr interessant. Ich glaube aber, dass das noch niemand umfassend weiß. Vor allem von Mitgliedern der TK hört man, dass sie sehr viel Druck von ihrer Kasse bekommen. Bei mir ist es so, dass ich bei der KKH bin und auf meiner Krankenversichertenkarte ein Gültigkeitsdatum 6/2017 aufgedruckt ist. Ich wurde auch schon öfter angeschrieben und angerufen, empfand das aber nicht als besonderen Druck, da ich argumentativ sehr gut vertreten konnte, warum ich keine eGK wünsche. Ich denke, es kommt also nicht nur auf die Kasse an, sondern auch darauf, wie überzeugend und hartnäckig man argumentiert.
Ich habe mit einem Foto von mir auf meiner Krankenversicherungskarte sehr viel weegnir Probleme als mit der zentralen Speicherung meiner Krankheitsdaten! Und wenn ich mein Foto mit vollem Namen und Adresse ins Internet stelle, Susanne, kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, was es ffcr ein Problem mit dem Foto auf der Karte geben soll Was mich an der Geschichte e4rgert, ist der vermutlich nicht unbeabsichtigte Euphemismus Gesundheitskarte ! Wenn ich gesund we4re, bre4uchte ich keine Gesundheitskarte ob mit oder ohne Foto!!! Dummerweise habe ich aber mehrere chronische Krankheiten, von denen mindestens eine definitiv nicht heilbar ist! Bei Depressionen erge4nze ich gut behandelbar inzwischen durch aber leider nicht heilbar ! Das gilt auch ffcr die dritte meiner chronischen Krankheiten. Deren ste4ndige und leider dringend notwendige Behandlung wird seit Jahren nicht mehr durch die Krankenkasse bezahlt, da die Medikamente zwar gut helfen, aber nicht rezeptflichtig sind Und bei der vierten, mit weitem Abstand jfcngsten chronischen Erkrankung verliere ich nach sechs Jahren die Hoffnung, dadf sie noch mal besser werden oder gar verschwinden wird. Deren ste4ndige Behandlung kann ich nur durch c4rztehopping gewe4hrleisten, ansonsten ginge es mir jetzt noch viel schlechter als so schon. Aber in der Vorstellungswelt der Gesundheitsverwalter sind solche Erkrankungen leider nicht vorgesehen zumindest nicht deren ausreichende Behandlung! So bleibt mir nur Galgenhumor, wenn ich hf6re oder lese, dadf schwer chronisch Kranke hf6chsten ein Prozent ihres Bruttoeinkommens zuzahlen sollen! Ich erffclle dieses Kriterium bei drei meiner Erkrankungen in allen Punkten; nur bei der vierten gehe nicht mehr zum Arzt, weil ich die Medikamente ja sowieso selber zahlen mudf.
Man sollte sich mal überlegen, ob die KBV wegen dieses irreführenden Plakats nicht wegen §240 Nötigung StGB und wegen §263 StGB Abs. 1 +2 angezeigt werden müsste …
Kein Wunder, dass bei meinem letzten Facharztbesuch bei diesem Plakat der untere Teil d.h. das Impressum abgeschnitten wurde.
Herr Kuhlmann, wie beurteilen Sie diesen Aspekt?
Komisch, komisch, dass ich hier Kommentare lesen kann, aber nicht den Beitrag, auf den sich die Kommentare beziehen.
Habt Ihr ein technisches Problem oder ist ein Hacker in Euren Datenbestand eingedrungen?
Hallo EGK-Nein, die Löschung des Beitrags geht auf das Konto einer Person, die Redaktionsrechte hatte. Ich habe stattdessen einen Link auf eine Veröffentlichung des Beitrags auf einer anderen Site gesetzt, so dass Du den Inhalt auch dort findest.
Kann bitte jemand berichten, welche Krankenkassen das Ersatzverfahren unkompliziert handhaben, und dabei keine Schwierigkeiten machen? Ich möchte eventuell die Krankenkasse wechseln, wenn meine noch Druck mit der neuen Karte auf mich macht.
Solche Infos sind in der Tat sehr interessant. Ich glaube aber, dass das noch niemand umfassend weiß. Vor allem von Mitgliedern der TK hört man, dass sie sehr viel Druck von ihrer Kasse bekommen. Bei mir ist es so, dass ich bei der KKH bin und auf meiner Krankenversichertenkarte ein Gültigkeitsdatum 6/2017 aufgedruckt ist. Ich wurde auch schon öfter angeschrieben und angerufen, empfand das aber nicht als besonderen Druck, da ich argumentativ sehr gut vertreten konnte, warum ich keine eGK wünsche. Ich denke, es kommt also nicht nur auf die Kasse an, sondern auch darauf, wie überzeugend und hartnäckig man argumentiert.
Ich habe mit einem Foto von mir auf meiner Krankenversicherungskarte sehr viel weegnir Probleme als mit der zentralen Speicherung meiner Krankheitsdaten! Und wenn ich mein Foto mit vollem Namen und Adresse ins Internet stelle, Susanne, kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, was es ffcr ein Problem mit dem Foto auf der Karte geben soll Was mich an der Geschichte e4rgert, ist der vermutlich nicht unbeabsichtigte Euphemismus Gesundheitskarte ! Wenn ich gesund we4re, bre4uchte ich keine Gesundheitskarte ob mit oder ohne Foto!!! Dummerweise habe ich aber mehrere chronische Krankheiten, von denen mindestens eine definitiv nicht heilbar ist! Bei Depressionen erge4nze ich gut behandelbar inzwischen durch aber leider nicht heilbar ! Das gilt auch ffcr die dritte meiner chronischen Krankheiten. Deren ste4ndige und leider dringend notwendige Behandlung wird seit Jahren nicht mehr durch die Krankenkasse bezahlt, da die Medikamente zwar gut helfen, aber nicht rezeptflichtig sind Und bei der vierten, mit weitem Abstand jfcngsten chronischen Erkrankung verliere ich nach sechs Jahren die Hoffnung, dadf sie noch mal besser werden oder gar verschwinden wird. Deren ste4ndige Behandlung kann ich nur durch c4rztehopping gewe4hrleisten, ansonsten ginge es mir jetzt noch viel schlechter als so schon. Aber in der Vorstellungswelt der Gesundheitsverwalter sind solche Erkrankungen leider nicht vorgesehen zumindest nicht deren ausreichende Behandlung! So bleibt mir nur Galgenhumor, wenn ich hf6re oder lese, dadf schwer chronisch Kranke hf6chsten ein Prozent ihres Bruttoeinkommens zuzahlen sollen! Ich erffclle dieses Kriterium bei drei meiner Erkrankungen in allen Punkten; nur bei der vierten gehe nicht mehr zum Arzt, weil ich die Medikamente ja sowieso selber zahlen mudf.
Man sollte sich mal überlegen, ob die KBV wegen dieses irreführenden Plakats nicht wegen §240 Nötigung StGB und wegen §263 StGB Abs. 1 +2 angezeigt werden müsste …
Kein Wunder, dass bei meinem letzten Facharztbesuch bei diesem Plakat der untere Teil d.h. das Impressum abgeschnitten wurde.
Herr Kuhlmann, wie beurteilen Sie diesen Aspekt?
Anbei ein sehr interessanter Beitrag der Zahnärzte zu der Interessenlage bei Einführung der eGK etc. , der m. E. es unbedingt verdient, an die Presse weitergeleitet zu werden:
http://www.zfn-online.de/index.php/zfn-aufgespiesst/items/e-health-gesetz.html
Gruß Mona