EHDS Alarmtext

Europäischer Gesundheitsdatenraum: Patientenhoheit und Solidarität – aber richtig.
Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung zum Europäischen  Gesundheitsdatenraum (EHDS) vorgelegt. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen automatisch elektronische Patientenakten (ePA) erhalten, ob sie wollen oder nicht. Praktisch alle anfallenden Patientendaten sollen zur Nutzung durch jeden, der ein „Forschungsinteresse“ anmeldet, freigegeben werden. 
Im EHDS-Entwurf taucht als erstes der „Anspruch“ aller Menschen auf digitalen Zugang zu ihren Daten auf – ohne Möglichkeit zum Widerspruch.
Es folgen viele Seiten zu Vereinheitlichung, Marktorganisation, Künstlicher Intelligenz, der Nutzung dieser Daten durch Dritte sowie Regelungen, wer wieviel dafür bezahlen muss. 
Die Menschen in Europa tauchen praktisch nirgendwo wieder auf.
Die drohende Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht hätte eine vernichtende Wirkung auf das Vertrauenverhältnis zwischen Patient und  Arzt. Sie würde den Ausverkauf unserer Gesundheitsdaten bedeuten.
Medizinische Daten ermöglichen nicht nur Aussagen über den Gesundheitszustand der  Betroffenen, sondern auch über Gesundheitsrisiken ihrer Verwandten und Nachkommen. In den falschen Händen können diese Daten auch Generationen später noch zu Diskriminierung (z.B. auf dem Arbeitsmarkt) führen. 
Das Risiko von Datenpannen, nachträglichen Erweiterungen von Zugriffsrechten und illegalen Zugriffen auf die EHDS-Datenbanken kann nicht ausgeschlossen werden (siehe hier). Überdies sind Datensammlungen in ePA oft derart individuell, dass schon wenige Zusatzinformationen eine De-Anonymisierung ermöglichen.
Sensible medizinische Daten müssen gerade im Zuge der Digitalisierung in der Hand der Betroffenen und ihrer Ärzte bleiben. Jede über die medizinische Behandlung hinausgehende Datenweitergabe oder -nutzung bedarf der freiwilligen und informierten Zustimmung der Patienten.
Für einen solidarischen, transparenten, patientenorientierten EHDS sind folgende Maßnahmen unerlässlich:
  • Die Mitgliedsstaaten organisieren die ePA, die EU schafft durch einheitliche Standards die Voraussetzungen für ihr grenzüberschreitendes Funktionieren.
  • Die plattformunabhängige und quelloffene Software zur Erstellung der ePA muss mindestens sechs Monate vor ihrem Einsatz veröffentlicht werden.
  • Die Nutzung der ePA ist für die Patienten freiwillig. 
  • Die ePA sind dezentral, d.h. bei Ärzten und Patienten, gespeichert. Daten daraus dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Patienten und in besonders abgesicherten IT-Systemen zu Forschungszwecken zusammengeführt werden.
  • Zur Entschädigung der Opfer etwaiger Datenpannen wird ein Solidaritätsfonds eingerichtet, in den alle Datenverwerter einzahlen. 
  • Ergebnisse der Forschung mit Patientendaten müssen veröffentlicht werden. Gewinne aus ihrer wirtschaftlicher Verwertung werden teilweise an gemeinnützige Einrichtungen des Gesundheitswesens abgeführt.
Eine detaillierte Kritik des EHDS-Verordnungsentwurfs finden Sie auf der Website patientenrechte-datenschutz.de.

Patientenrechte und Datenschutz e.V.