Brauchen wir ein Piksverbot?

Brauchen wir ein Piksverbot?

Es scheint derzeit eine unselige Debatte darüber zu geben, Bundesbürger mit einem Piks mit einem Präparat von Pfizer, AstraZeneca, Moderna oder Johnson & Johnson verpflichtend zu beglücken. Ich will es vermeiden, diese Präparate Impfstoffe zu nennen, schließlich war es offenbar sogar erforderlich, die Definition des Begriffs Impfstoff zu ändern, um diese Präparate so nennen zu können. Vor August 2021 war ein Impfstoff für die CDC noch „Ein Produkt, das das Immunsystem einer Person dazu anregt, eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu entwickeln, die die Person vor dieser Krankheit schützt.“ Seither ist es nur noch „Ein Präparat, das verwendet wird, um die körpereigene Immunreaktion gegen Krankheiten zu stimulieren.“

Im Zusammenhang mit den zur Debatte stehenden Präparaten ist das bedeutsam. Sie wurden in Windeseile auf den Markt geworfen und nach ca. einem Jahr des Einsatzes wird immer deutlicher, dass sie keine Immunität bewirken und schon gar keine sterile Immunität. Jemand, der damit gepikst wurde, kann sich nach wie vor infizieren und den Erreger weitergeben.

Eine Impfentscheidung sollte stets eine freiwillige und informierte Entscheidung sein. Unter der aktuellen medialen Beschallung ist beides in hohem Maße in Frage gestellt. Jemand, der sich nicht impfen lässt, wird als Sozialschädling diffamiert und auch wichtige Informationen über die zur Debatte stehenden Präparate kommen im medialen Dauerfeuer kaum vor. Wir wollen daher daran erinnern, was eine solche persönliche Abwägung bedeutet. Jeder muss für sich abwägen, ob er den betreffenden medizinischen Eingriff für notwendig, hilfreich und unschädlich hält. Ein paar Gedanken nur zu jedem dieser drei Punkte:

Ist es notwendig?

Hier spielen zwei grundlegende epidemiologische Parameter eine Rolle, die Suszeptibilität und die Infektionssterblichkeit. Wer weiß, wieviele Menschen tatsächlich anfällig sind? Wer weiß, wie niedrig die Infektionssterblichkeit tatsächlich ist? Es gibt wissenschaftliche Studien, die darauf hindeuten, dass tatsächlich nur ein geringer Teil der Bevölkerung für die Infektion empfänglich ist und von den Personen, die sich infizieren, hat nur ein geringer Anteil ein Risiko, daran zu versterben. Warum sollte sich jemand piksen lassen, der bereits immun ist, wie z.B. durch einen T-Zell-Immunitätstest nachgewiesen werden kann? Eine solche Immunität ist zudem lange anhaltend, wie die Innsbruck-Studie zeigt, die die frühen Fälle aus Ischgl beobachtet und bei diesen Personen immer noch ein robuste Immunität nachweist.

Ist es hilfreich?

Auch bei dieser Frage gibt es große Zweifel. Die Versprechungen, die mit den zur Debatte stehenden Präparaten verknüpft sind, wurden immer weiter reduziert. Mittlerweile ist klar, dass Gepikste sich genauso infizieren können und das Virus auch im gleichen Maße weitergeben können wie Ungepikste. Das oft bemühte Argument der Solidarität hat seinen Glanz verloren und der Eigenschutz ist höchstens dürftig zu nennen.

Ist es unschädlich?

In der Eudravigilance Datenbank der europäischen Arzneimittelbehörde sind für die fraglichen Präparate über drei Millionen Verdachtsfälle für schwere Nebenwirkungen und über 20.000 Fälle von Personen, die im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung verstorben sind, registriert. Daraus ergibt sich eine 82-fach höhere Wahrscheinlichkeit einer schweren Nebenwirkung als bei einer Grippeimpfung. Die Kenntnis dieser Fakten gehört zu einer informierten Entscheidung. Wieviele Menschen, die sich durch mediale Dauerbeschallung an die Nadel haben treiben lassen, haben hiervon Kenntnis?

Das sind alles nur sehr unmittelbare Überlegungen, die im Rahmen einer Impfentscheidung frei von Zwang und Druck jeglicher Art abgewogen werden sollten. Dies hat auch der Europarat in der Resolution 2361 vom 27. Januar 2021 (https://pace.coe.int/en/files/29004/html) festgehalten. Dort heißt es unter Punkt 7.3:

7.3 with respect to ensuring a high vaccine uptake:
7.3.1 ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
7.3.2 ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated;
7.3.3 take early effective measures to counter misinformation, disinformation and hesitancy regarding Covid-19 vaccines;
7.3.4 distribute transparent information on the safety and possible side effects of vaccines, working with and regulating social media platforms to prevent the spread of misinformation;
7.3.5 communicate transparently the contents of contracts with vaccine producers and make them publicly available for parliamentary and public scrutiny;
7.3.6 collaborate with non-governmental organisations and/or other local initiatives to reach out to marginalised groups;
7.3.7 engage with local communities in developing and implementing tailored strategies to support vaccine uptake;

Das steht in klarem Widerspruch zu einer derzeit diskutierten Impfpflicht. Die Politik hat sich in diese dermaßen hinein gesteigert, dass Der Patientenschützer Eugen Brysch […] Bundeskanzler Olaf Scholz [dazu] aufgefordert [hat], das Vorhaben einer allgemeinen Corona-Impfpflicht aufzugeben. „Die Diskussion über die Impfpflicht überschattet aktuell alles. Doch ob sie wirklich kommt, wird von Tag zu Tag unwahrscheinlicher“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

(In der gleichen Resolution wird übrigens auch die Verwendung von Impfzertifikation für Zugangskontrollen ausgeschlossen, aber das nur am Rande:

7.5.2 use vaccination certificates only for their designated purpose of monitoring vaccine efficacy, potential side effects and adverse events;)

Wenn man Implikationen in Bezug auf unsere Grundrechte betrachtet, wird deutlich, dass das Vorhaben einer Impfpflicht nicht im Einklang mit unserem Grundgesetz zu bringen ist. Zwar kann das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit „durch oder aufgrund eines Gesetzes“ eingeschränkt werden, aber auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die gemeldeten Todesfälle geben berechtigten Anlass zur Sorge, dass durch eine Impfpflicht das Recht auf Leben tangiert sein könnte. Für das Recht auf Leben ist im Grundgesetz nicht vorgesehen, dass dies durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann. Es hat gewissermaßen einen absoluten Rang.

Ein Weiteres: Bei allen zur Diskussion stehenden Präparaten handelt es sich um neuartige Technologie. mRNA-Präparate waren noch nie zur Prävention von Infektionskrankheiten zugelassen. Auch jetzt gibt es nur eine bedingte Zulassung, da die klinischen Studien trotz Teleskopierung der Entwicklung noch nicht abgeschlossen sind (jemand, der mit Projektarbeit vertraut ist, weiß, dass man Projektphasen, die aufeinander aufbauen, nicht „teleskopieren“ kann). Es wurden keine Studien durchgeführt, ob diese Präparate genschädigend oder krebserregend sind. Mittlerweile gibt es eine In-Vitro-Studie aus Schweden, die belegt, dass die von diesen Präparaten generierten Spike-Proteine in den Zellkern eindringen und dort den DNA-Reparaturmechanismus hemmen. Ich habe keinen Grund zur Annahme, dass das nicht auch In-Vivo passiert. Wie lange ein Mensch mit außer Kraft gesetzter DNA-Reparatur gesund bleiben kann, wird die Zeit zeigen.

Mein Fazit: Sinnvoller als eine Impfpflicht wäre ein Piksverbot. Letztlich aber plädiere ich für die informierte und freiwillige individuelle Entscheidung. Sonst muss der Staat morgen dem Raucher die Zigaretten, dem Adipösen seine Schokolade, dem Bungeejumper sein Seil und dem Autofahrer sein Auto wegnehmen. Ich bin sicher, dass ein Aufschrei der Begeisterung durchs Land gehen wird.

5 Gedanken zu „Brauchen wir ein Piksverbot?“

  1. Selbst wenn Politiker und Bürger noch so sehr eine Pikspflicht wollen, ein Arzt darf überhaupt keine Behandlung an einem Patienten vornehmen, die dieser aus anderen als medizinischen Gründen nachfragt. Also wenn ich zum Arzt gehe und einen Covid- oder selbst einen Masernpiks verlange mit Verweis auf die soldatische Duldungspflicht bzw. der Masernpikspflicht in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, dann darf der Arzt diese Behandlung gar nicht vornehmen. Denn eine Behandlung ohne informierte und freiwillige Einwilligung ist eine unrechtmäßige Körperverletzung.
    Juristen verweisen auch gerne auf das BVerfG-Urteil zum Abschuss von Zivilflugzeugen. Das Gebot der Menschenwürde verbietet es, dass der Staat seine Bürger zu reinen Objekten bei der Umsetzung seiner Ziele macht.

  2. Ihr solltet auch Experten zu Wort kommen lassen:

    Das Interview des Tagesspiegel mit dem Charité-Virologen Christian Drosten vom 16. Januar 2022 ist m.E. sehr lesenswert:

    „Charité-Virologe Drosten im Interview: ‚Wie lange geht diese Quälerei noch weiter?‚
    Die Inzidenz ist hoch wie nie. Doch der Coronavirus-Experte Christian Drosten von der Charité Berlin macht Hoffnung: Das Änderungspotenzial von Sars-Cov-2 ist grundsätzlich begrenzt, sagt er.“

    Quelle: https://plus.tagesspiegel.de/wissen/charite-virologe-drosten-im-interview-wie-lange-geht-diese-qualerei-noch-weiter-361636.html

    Meine Empfehlung: Lesen, bevor der Text hinter der Bezahlschranke verschwindet.

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