Antworten der Listen bei der hkk

Im Folgenden sind die Anworten der bei der hkk kandidierenden Listen auf unsere Fragen zu den Sozialwahlen in der Reihenfolge ihres Eingangs aufgeführt.
Wo die Fragen zwischen den Antworten stehen, sind zur leichteren Unterscheidung die Fragen in kursiver Schrift wiedergegeben.

Weitere Informationen zu den Listen finden Sie unter: https://www.sozialwahl.de/sozialwahl/listen-und-kandidaten/hkk-handelskrankenkasse/


Antwort von Roland Schultze, hkk-Gemeinschaft e.V., Liste 1 bei der hkk

Sehr geehrter Herr Kuhlmann,

am Tag der Arbeit beantworte ich nunmehr im Namen des Vorstandes der hkk-Gemeinschaft e.V (hkkg) Ihren umfangreichen Fragenkatalog (Email vom 07.04.2017 / Erinnerung vom 21.04.2017).

Sorry, dass wir als hkkg erst jetzt antworten. Bekanntlich sind wir, der Vorstand der hkkg sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat der Handelskrankenkasse (hkk), ausnahmslos nebenberuflich und ehrenamtlich tätig!

A ) Welche Positionen haben Sie dazu in der abgelaufenen Wahlperiode seit den Sozialwahlen 2011 vertreten?

    – Erhebung des allein von den Versicherten zu tragenden Zusatzbeitrags nur in notwendiger Höhe; der hkk-Zusatzbeitrag beträgt nun schon im zweiten Jahr lediglich 0,59% (davor 0,4%)!
    – Permanenter Ausbau des satzungsmäßigen Leistungskataloges
    – Wiedereinführung des kassenindividuellen Beitragssatzes und „volle“ Beitragsparität

B ) Mit welchen Zielen wird Ihre Liste in der kommenden Wahlperiode bis 2023 im Verwaltungsrat der hkk Krankenkasse auftreten?

    – Abschaffung der einseitigen Finanzierung des Zusatzbeitragssatzes durch Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen, d.h. hälftige Beteiligung der Arbeitgeber
    – menschenwürdige Betreuung der Pflegebedürftigen
    – bessere Unterstützung pflegender Angehöriger
    – Einforderung der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermitteln

Antworten auf die weiteren Fragen:

1. Umgang mit Versicherten, die die Nutzung der eGK ablehnen und weiter mit papiergebundenen Versicherungsnachweisen ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen wollen: Wie soll die Krankenkasse, für die Sie kandidieren, mit diesem Personenkreis umgehen? Papiernachweise ausstellen? Mit welcher Gültigkeitsdauer? Wie oft?

A1. Die Nutzung und Inhalte der eGK sind gesetzlich geregelt. Es gibt daher objektiv keinen Grund, die eGK-Nutzung zu verweigern. Eine künftig geplante Erweiterung durch Speicherung von Gesundheitsdaten sollte freiwillig und unter Anwendung des Datenschutzes erfolgen.

2. Die Beiträge der Krankenkassen zur geplanten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen sind exorbitant hoch. Eine weitere drastische Steigerung ist in den kommenden Jahren zu erwarten. Halten Sie es grundsätzlich für gerechtfertigt, für solche Projekte Versichertenbeiträge auszugeben? Wenn ja, warum? Bei welchem Kostenrahmen (bzw. bei Überschreitung des angepeilten Budgets) halten Sie eine weitere Finanzierung dieses Systems nicht mehr für vertretbar? Wie bewerten Sie eine Steigerung dieser Ausgaben im Verhältnis zur Streichung von Kassenleistungen und/oder zur Erhebung von Zusatzbeiträgen?

A2. Durch die digitale Vernetzung können Dinge einfacher und schneller erledigt werden; dies gilt für den Versicherten, die Leistungserbringer und die Krankenkassen. Dass die Einführung der Telematik-Infrastruktur aufwendiger und zeitintensiver ist, ist unstrittig. Vor allem die Leistungsanbieter waren bei der Entwicklung nicht sehr kooperativ. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes Haushaltsmittel für die gematik gesperrt. Im übrigen fordern gerade Versicherte aus eigenem Interesse ein Voranschreiten in der Digitalisierung.

3. Einige Krankenkassen (prominentestes Beispiel: Techniker Krankenkasse) sind dazu übergegangen, kasseneigene elektronische Patientenakten in Konkurrenz zu elektronischen Gesundheitsakte gem. § 291a SGB V zu entwickeln. Welche Position beziehen Sie dazu? Plant Ihre Krankenkasse eigene elektronische Patientenakten? Wenn ja, wie weit ist die Umsetzung vorangeschritten?

A3. Unseres Wissen basiert die elektronische Patientenakte der Techniker Krankenkasse auf Freiwilligkeit des Einzelnen. Inwieweit sie sich gegenüber der elektronischen Gesundheitsakte nach § 291 a SGB V durchsetzt bleibt abzuwarten.

4. Umgang mit Versicherten, die ihr Recht auf Auskunft gem. § 83 SGB X geltend machen: Nach unseren Erfahrungen und nach Rückmeldungen, die bei uns eingingen, reagieren Krankenkassen häufig nicht, ausweichend, unzureichend oder mit starker zeitlicher Verzögerung. Wie wurden Auskunftsersuchen von Versicherten zu den über sie gespeicherten Daten von Ihrer Krankenkasse beantwortet? Wie bewerten Sie diesen Umgang Ihrer Krankenkasse mit solchen Anfragen? Beabsichtigen Sie, hier Verbesserungen anzuregen? Wenn ja, in welcher Form? Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Versicherten Ihrer Krankenkasse ihr Auskunftsrecht gem. § 83 SGB X ungehindert wahrnehmen können?

A4. Wir stehen zu dem Auskunftsrecht gem. § 83 SGB X und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Auskunftsersuchen unserer Versicherten zeitnah zu erfüllt werden.

5. Umgang mit Versichertendaten im Rahmen von Disease Management Programmen (DMP) gem. § 137f SGB V, betrifft ca. 6 Mio. gesetzlich Versicherte: In welchen Fällen nimmt Ihre Krankenkasse Kontakt zu DMP-Ärzten auf? Was verlangt Ihre Krankenkasse in diesen Fällen von den Ärzten? Hat es in diesem Zusammenhang Konflikte zwischen Ihrer Krankenkasse und Ärzten gegeben? Welcher Art waren diese Konflikte?

A5. Die Teilnahme an DMP-Programmen ist für die Versicherten freiwillig. Die Kommunikation im Sinne leitliniengerechter Behandlung ist gewollt.

6. Krankenkassen erhalten umso mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds, je mehr schwer kranke Mitglieder sie haben. Laut Dr. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse (Interview in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 9. Oktober 2016), versuchen deswegen Krankenkassen Ärzte dazu bringen, möglichst viele bzw. möglichst schwerwiegende Diagnosen zu stellen („Up-Coding“). Bietet Ihre Krankenkasse (oder von ihr beauftragte Dienstleister) Ärzten Kodierberatung an? Wurden Ärzte zwecks Korrektur bereits übermittelter Diagnose- und Leistungsdaten kontaktiert? Wurden von Ihrer Krankenkasse (oder durch von ihr beauftragte Dienstleister) Versicherte aufgefordert, einen Arzt aufzusuchen? Hat Ihre Krankenkasse Betreuungsstrukturverträge nach § 73a SGB V oder Verträge zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V abgeschlossen, in denen die Honorierung der Ärzte in Abhängigkeit von den Diagnosen vorgesehen ist? War Up-Coding Thema im Verwaltungsrat Ihrer Krankenkasse? Was wurde dazu beschlossen?

A6. Sie sprechen hier Fragen an, die im Verantwortungsbereich des Vorstandes, dem operativen Geschäftsbereich, liegen. Unseres Wissens liegen keine Anhaltspunkte für ein sogenanntes „Up-Coding“ vor. Wir halten die Einführung von Kodierrichtlinien für Ärzte, wie sie bereits bei den Krankenhäusern vorhanden sind, für sinnvoll.

7. Erfassung von Krankheits- und Behandlungsdaten durch die Krankenkassen über die Regelungen im SGB V i. V. m. SGB X hinaus: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat dazu auf Ihrer Homepage festgestellt: „Immer wieder kommt es vor, dass sich Krankenkassen Selbstauskunftsbögen, Krankenhausentlassungsberichte oder andere ärztliche Unterlagen übermitteln lassen. Diese Praxis ist aus datenschutzrechtlicher Sicht häufig äußerst bedenklich…“. Ist Ihnen eine vergleichbare Aktivität bei Ihrer Krankenkasse bekannt? Wenn Ja: Welche Position beziehen Sie dazu?

A7. Umfangreiche Selbstauskunftsbögen lehnen wir ab. Ein den Versicherten unterstützendes Behandlungsmanagement kann eine Kasse jedoch nur leisten, wenn sie entsprechende Daten erhält; selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis.

8. Öffnung des Gesundheitswesens für private Angebote bzw. Dienstleister: Diese Forderung wird von interessierten Unternehmen, aber auch von Bundesgesundheitsminister Gröhe unterstützt. Welche Position beziehen Sie dazu?

A8. Bereits heute gibt es zahlreiche private Anbieter und Dienstleister im Gesundheitswesen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt entwickelt. Selbstverständlich sind bestehende Regelungen zum Sozialdatenschutz einzuhalten.

9. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat im Januar 2017 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter dem Motto „Vom Datenschutz zum Datenschatz“ dafür plädiert, Datenschutzstandards zu Lasten der Versicherten und Patienten zu senken. Welche Position beziehen Sie dazu? Wird die Einbeziehung bzw. Beauftragung privatwirtschaftlicher Unternehmen Ihrer Einschätzung nach eher Einsparungen oder eher Mehrausgaben der Krankenkassen bewirken? Wie kann sichergestellt werden, dass bei der Einbeziehung privatwirtschaftlicher Gesundheits- oder Datenverarbeitungsdienstleistungen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden? Durch welche technischen und organisatorischen Vorkehrungen soll nach Ihrer Meinung die Sicherheit der Daten bei privaten Anbietern gewährleistet werden?

A9. Gesetzliche Regelungen und Datenschutzbestimmungen sind absolut einzuhalten.

10. Mitwirkung Ihrer Krankenkasse in übergeordneten Gremien wie dem GKV-Spitzenverband, dem Gemeinsamen Bundesausschuss und der Gematik: Ist Ihnen bekannt, welche Auswertungen von Behandlungsdaten zu welchen Zwecken in diesen Gremien durchgeführt oder geplant werden? Welche Richtlinien wurden in diesen Gremien beschlossen, die den Schutz von Versicherten- und Behandlungsdaten berühren? Welche Datenschutz-Ziele sind dabei in welcher Form berücksichtigt worden? Wie bewerten Sie die genannten Auswertungen von Behandlungsdaten bzw. die Umsetzung des Patientendatenschutzes? Wie bewerten Sie den Schutz von Versicherten- und Behandlungsdaten in diesen Gremien? Welche (realistischen) Verbesserungsmöglichkeiten sehen Sie?

A10. Bereits heute ist es möglich, Daten zu anonymisieren und zu Zwecken der Versorgungsforschung auszuwerten. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sowie die Datenschutzbestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.

Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben!

Freundliche Grüße aus Bremen

Roland Schultze
Vorsitzender
hkk-Gemeinschaft e.V.



Weitere Antworten von bei der hkk kandidieren Listen liegen leider nicht vor.
Antworten von Kandidaten der meisten krankenkassenübergreifenden Vereinigungen (Gewerkschaften und Bfa-DRV-Gemeinschaft) können Sie bei der DAK nachlesen.

Patientenrechte und Datenschutz e.V.