Umsetzungsvorschläge zur Impfpflicht – Krankenversicherungen weigern sich, Impfpolizei zu spielen

Bislang legten mehrere Gruppierungen von Bundestagsabgeordneten Vorschläge zur Impfpflicht vor. Während AfD und Teile der FDP eine Impfpflicht gänzlich ablehnen, schlägt FDP-Gesundheitspolitiker Ullmann eine verpflichtende Impfberatung und – falls das noch nicht reicht – eine Impfpflicht ab 50 vor.
Die Union will vor allem den Aufbau eines Impfregisters und ggf. eine Lage-abhängige Impfpflicht für bestimmte Alters- und Berufsgruppen. Aus der Ampel-Kooalition legte Gruppe von sieben Abgeordneten ein Eckpunktepapier vor, das eine allgemein Impfpflicht ab 18 vorsieht. Dazu schreibt das SPD-Blatt „Vorwärts„:
„Nach dem Papier, das dem „vorwärts“ vorliegt, sollen alle Erwachsenen ab 18 Jahren mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland zu einer Corona-Impfung verpflichtet sein. Die Impfpflicht soll nach drei Impfungen erfüllt sein und auf den 31. Dezember 2023 befristet werden. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und soll mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe soll sich „an bestehenden Regelungen zur Masernimpfpflicht“ orientieren.

Insgesamt sind alle Vorschläge vage. Lediglich der Ampel-Vorschlag scheint auch ein wenig auf die praktische Durchsetzung der Impfpflicht einzugehen. Die Darstellung darüber unterscheiden sich jedoch in verschiedenen Medien erheblich:
Während „vorwärts“ nur eine Überprüfung mit „anlassbezogenen Kontrollen sowie Stichprobenkontrollen“ erwähnt, ist beim Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zu lesen: „Die Eckpunkte sehen zudem vor, dass die Krankenkassen bei den Versicherten Impfnachweise anfordern sollen. „Es wird den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können.“ Und weiter: „Werde der Nachweis nicht erbracht, soll diese Information an eine staatliche Stelle weitergegeben werden. Dann drohe ein Bußgeldverfahren mit Fristsetzung, heißt es in dem Papier. Das Bußgeldverfahren könne jedoch mit einer Impfung oder einen nachgereichten Impfnachweis abgewendet werden.“
Das ZDF hingegen schreibt auf einer FAQ-Seite zum Thema: „Die Kassen sollen den Impfstatus dann in neu anzulegenden, elektronischen Impfpässen speichern. Wer bereits geimpft ist und den Nachweis etwa auf der CovPass- oder CoronaWarn-App hat, kann ihn einfach digital an die Kasse übermitteln. Wer einen analogen Nachweis hat, soll die Übermittlung in einer Apotheke erledigen lassen können.“

Die Differenzen in der Darstellung sind wahrscheinlich dem geringen Konkretisierungsgrad des „Eckpunktepapiers“ geschuldet. Auch ohne Details zur technischen Umsetzung zu kennnen, ist zu vermuten, dass hier unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung ein weiteres Zwangsregister eingeführt werden soll (vgl. Implantateregister). Dies wäre ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und verbunden mit allen Risiken der Anhäufung eines „Datenschatzes“ aus personenbezogenen Informationen.

Anlass zur Hoffnung bietet die Weigerung der Verbände der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen, sich an derartigen Vorhaben zu beteiligen. In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 15.02.2022 teilten sie mit, sie unterstützten die Impfkampagne der Bundesregierung gerne durch Beratung und Aufklärung. „Die für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht geplante Abfrage, Sammlung, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Krankenversicherungen lehnen sie jedoch entschieden ab. Dies ist eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspricht diesem Prinzip fundamental. Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden.“ Zudem bezweifeln die Krankenversicherungen, dass der Vorschlag überhaupt umsetzbar ist: „Den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln, ist zudem nicht praktikabel. Diese Daten müssten die Krankenversicherungen erst komplett neu erfassen. Hinzu kommen die Echtheitsprüfungen für die eingereichten Nachweise. Für Versicherte, die keine Nachweise einreichen, müssten die Daten an mehrere Hundert verschiedene Ordnungsämter gemeldet werden.“
Damit haben die Krankenkassen hoffentlich ein Impfregister verhindert.

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