Umfrage „Erfahrungen mit Krankenkassen und Ärzt/inn/en ohne im Besitz einer eGk zu sein“

Seit dem 1. Januar 2015 ist es schwieriger geworden, ohne elektronische Gesundheitskarte behandelt zu werden. Wir interessieren uns für die Erfahrungen von Menschen, die ohne eGK ihre Ansprüche als gesetzliche Krankenversicherte in Anspruch nehmen wollen.

Wir freuen uns, wenn sie an der Umfrage teilnehmen. Die Umfrage ist anonym.

Update: Die Umfrage für Februar ist beendet. Ab März können Sie an einer neuen Version der Umfrage mit verbessertem Fragebogen teilnehmen.

18 Gedanken zu „Umfrage „Erfahrungen mit Krankenkassen und Ärzt/inn/en ohne im Besitz einer eGk zu sein““

  1. Am liebsten an der eCard mag ich, dass der frühere Arbeitgeber Booz Allen von Edward Snowden offenbar dick im Geschäft ist. Das ist genau die Art von Unternehmen, der ich gerne persönliche Daten von mir anvertraue.

    Gibt es irgendwo eine Auflistung der Zahn-/Haus-/Facharztpraxen, die eCard-Verweigerer behandeln bzw. sich vielleicht sogar selbst dafür engagieren?

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Befreites-Dokument-wirft-Fragen-auf-121113.html

    Man könnte dies auch gut in eine yelp.de-Bewertung einfließen lassen. Hehe.

  2. p.s.: Eine alternative zu den deutschen Versicherern die ich bis jetzt noch nicht in der Diskussion gesehen habe sind die Europäischen Krankenversicherungen.
    Will ich nicht empfehlen sondern nur nennen. Könnten für Einzelne interessant sein haben aber ein paar kleine aber feine Haken. Z.B. ist der Arbeitgeber dann nicht zur Zahlung seines Arbeitgeberanteils verpflichtet und die Pflegeversicherung muss man sich auch noch extra besorgen.

  3. Meine zukünftige Ex-KK „BKK vor Ort“ verweigert das Ausstellen weiterer Ersatzbescheinigung.
    Auf meine Schreiben erhalte ich auch keine Antwort. Strategie „Totschweigen“.
    Dem BVA, bei dem ich eine Beschwerde eingereicht hatte, hat sie aber wohl geantwortet. Und zwar das sie mir eine eGK zugestellt hat und der Widerspruch damit hinfällig wäre. Und das BVA hat prompt gekuscht. Tolle Kontrolle.
    Vor der BKK vor Ort kann ich also nur warnen! Das sind mehr als nur Mit-läufer-/-täter!

  4. Mir scheint, bisher ist der Allgemeinheit nicht klar, welchen „Joker“ die Lobbyisten und Funktionäre der eCard mit den praktizierenden Ärzten im Ärmel haben. Eine subtile, unscheinbare „Waffe“, die für sie unentwegt arbeitet, währen sie selbst ( die Lobbyisten und Funktionäre ) sich die Hände nicht schmutzig machen müssen. Dass dem so ist, dafür hat das „Wahrheitsministerium“ (s. George Orwell) in Berlin schon sehr früh – durch entsprechende Gesetze – auf raffinierte Weise gesorgt. Und hier kommt die Katze aus dem Sack: Es ist ja so simpel, den Patienten ohne eCard abzuweisen – mit gesetzlicher Legitimierung. Im Patientenrecht nachzulesen: Wenn der Arzt der Auffassung ist, dass er „keine Zeit hat“, oder dass er durch „unverhältnismässigen Mehraufwand“ nicht in der Lage ist, den Patienten anzunehmen, dann kann er Patienten (ausser im Notfall) jederzeit ablehnen. Er wird sich dafür vor niemandem rechtfertigen müssen. Daher konnte sich mein Zahnarzt Folgendes erlauben:

    Zahnarzt sagte wörtlich: „Keine eCard? Dann kann ich Sie nicht behandeln“. Mein Einwand als IT-Techniker, mir sei bekannt, dass ihre Praxissoftware die Option „Ersatzverfahren“ implementiert habe, und dass die manuelle Eingabe meiner Daten nur wenige Sekunden bis Minuten dauere, wurde durch Ablenkungsmanöver ignoriert. Ich bat darum, es mir umgehend mitzuteilen, wenn man mich ohne eCard nicht mehr empfangen will. Wenige Tage danach ging ein Brief ein im „polit-rhetorischen Abmahn-Stil“: Wohl hätte ich ein Recht auf eine eigene Meinung. Wenn ich „die aber ausleben“ möchte, so kann das nicht „auf Kosten anderer Patienten gehen“. Man wäre gern bereit, mich auch weiterhin zu behandeln. Allerdings nur ohne den zusätzlichen Aufwand“. Der Zahnarzt ist meiner Frage geschickt ausgewichen; im Ergebnis aber ist die Antwort dieselbe: Sinngemäß hat er zu verstehen gegeben, dass er keine Patienten ohne eCard duldet. Womit klar sein dürfte: Bestenfalls ist der Arzt spätestens jetzt zum unfreiwilligen „Vollstreckungsgehilfen“ der Lobbyisten und Funktionäre der Krankenindustrie geworden. Der Patient ist erpressbar geworden! Es sei die Frage erlaubt: Wo sind die von Anwälten organisierten „Hilfsvereine e.V.“ für erpresste Patienten? Warum ist es hier so leer…?

    1. Von den Fachanwälten die ich angeschrieben hab‘ hat keiner auch nur geantwortet.
      Die „Gegenseite“ ist wohl der lukrativere Kunde… Kann mir nicht anders erklären das von den gefühlt 12 Milliarden Juristen im Ballungsraum Ruhrgebiet keiner Lust hat gegen die Datenraubmafia vorzugehen.
      Denjeningen die einen gefunden haben drücke ich alle Daumen!

  5. Wann werden wo die gesammelten Umfrageergebnisse veröffentlicht? Besonders interessant und hilfreich wäre dabei eine Übersicht bzgl. der Krankenkassen, die noch Anspruchsbescheinigungen für welche Dauer und unter welchen Bedingungen ausstellen.

  6. Der zweite Termin verlieft nicht ganz so reibungslos…
    Die KK hatte keine Ersatzbescheinigung ge-schickt-/faxt.
    Die Vorzimmerdame war ohnehin schon sichtlich genervt (Druckerprobleme) und wollte mich erst wegschicken.
    Als ich dann eine schriftliche Bestätigung das mir die Behandlung verweigert wird verlangt habe durfte ich ich dann erst ‚mal ins Wartezimmer setzen und dann zum Doc rein.
    Da die Software (Ratiopharm) ohne
    (e)GK gar keinen Vorgang anlegen konnte – möglicherweise „schlichte“ Softwareschlamperei – gab’s dann ein bisschen hin und her wegen Rezept. Hatte sich aber schnell erledigt als ich das Zauberwort „Privatrezept“ aussprach.
    Das Ganze hat nicht länger gedauert als sonst auch.
    Ich warte noch bis die Kasse 5 Tage hatte auf meine Anforderung der Bescheinigung zu reagieren und werde mich dann um eine Einstweilige Verfügung bemühen und die Kosten meines Privatrezepts einfordern.
    Immernoch ohne Anwalt übringens…

  7. Kann jemand eine Rechtsvertretung empfehlen (Ruhrgebiet oder egal) die man nicht zum Jagen tragen muss?
    Zwecks Widerspruch eGK, einstweilige Verfügung Bescheinigung, Schadenersatzklagen/Anzeigen gegen KK-Kapoks?

    Nach Aufforderng hat das einmalig Faxen eines „Behandlungsscheins“ in die Praxis geklappt.
    Aus der Antwort-eMail der KK :
    „Diesen Behandlungsschein kann ich Ihnen aber nur einmalig ausstellen, da ab dem Jahr 2015 die Behandlung nur noch mit einer Krankenkassenkarte mit Lichtbild erfolgen darf.“

    Diese Woche steht die nächste Praxis auf dem Programm. Schein ist, diesmal per Einschreiben und Anforderung einer gerichtsverwertbaren (schriftlichen) Antwort, angefordert. Schaumama. 😎
    Brauch‘ nur noch ’n Anwalt…

  8. Eine gute Initiative!
    Es bleibt zu wünschen, dass viele Menschen darauf aufmerksam werden und sich an der Umfrage beteiligen. Dann wird es möglich werden, über Einzelfälle hinaus, das skandalöse Verhalten insbesondere der Krankenkassen gegenüber ihren eGk-ablehnenden Versicherten öffentlich deutlich zu machen.

  9. bislang reichte mein papiergebundener
    Leistungsanspruchsnachweis (1.Quartal 15) in Form einer Fotokopie. Beide bisher besuchten Ärzte hatten damit keinerlei Probleme ihn anzunehmen.

  10. Da die Umfrage auch ohne diesen Kontext verlinkt wird, sollte man dort auch noch mal erwähnen, daß es um Erfahrungen seit dem 1.1.2015 geht.

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