Die Forderungen

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Dieses Dokument dient der Weiterentwicklung unserer Forderungen. Seine derzeit gültige Version befindet sich hier.


Einleitung

Wir wollen die Bürokratisierung unserer Gesundheit stoppen und gleichzeitig das solidarische Prinzip der Sozialversicherung erhalten und ausbauen. Damit haben wir uns viel vorgenommen, denn mechanische Betrachtung, Vermessung und Normierung des Körpers ist seit über 100 Jahren ein Trend, der umgebremst weiter geht. Heute sind es zum Beispiel Qualitätssicherer, Fall-Manager oder Gesundheitsökonomen, die anhand der mit Chipkarten gesammelten Daten besser wissen sollen, wie wir gesund werden oder bleiben, als unsere Hausärzte/innen und wir selbst. Sicher machen wir niemandem streitig, dass gute Absichten dahinter stehen – aber wir wollen Fragen unserer Gesundheit nicht aus unsren Händen geben.

Krankenkassen können uns helfen, indem sie in erster Linie als (Einkaufs-)genossenschaft ihrer Mitglieder für Leistungen im Krankheitsfall handeln. In diese Richtung wollen wir die Selbstdarstellung und das Selbstverständnis der Krankenkassen steuern.

Elektronische Gesundheitskarte und managed care

Die Interessen der Versicherten und gesundheitliche Selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit - und das heißt ein klares Nein zur elektronischen Gesundheitskarte und Kritik am Konzept von "managed care", an der Steuerung der Behandlung durch die Krankenkassen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Nutzung von Papierausweisen für die Versicherten so großzügig und unbürokratisch wie möglich durchgeführt wird.

Die EGK liegt zwar nicht direkt im Entscheidungsbereich der Verwaltungsräte, für die wir kandidieren, jedoch ist im Bereich der Krankenversicherung die Selbstverwaltung der heimliche Gesetzgeber. Die Erfahrung zeigt, dass die Politik meistens nur umsetzt, was von den Verbänden der Selbstverwaltung geplant und vorbereitet wurde. Offiziell sind die Selbstverwaltungsorgane der große Macher im Gesundheitswesen, und genau deswegen wollen wir uns in diese Selbstverwaltung wählen lassen und ihre Möglichkeiten der Gestaltung nutzen. Diese Möglichkeiten werden meist unterschätzt. Von den rechtlichen Spielräumen der Krankenkassen wird höchstens die Hälfte ausgenutzt. Es sind zum Beispiel viel mehr selbstverwaltete Modellprojekte für innovative Gruppen von Versicherten rechtlich möglich. Es kann auch viel Unsinn verhindert werden. Call-Center mancher Krankenkassen üben geradezu Telefonterror aus, bei bestimmten Krankschreibungen und Diagnosen. Das wollen wir stoppen.

Transparenz der Steuerung von Behandlungen

1. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden systematisch auf ihr Recht hingewiesen, und dabei unterstützt, einmal jährlich eine detaillierte Übersicht anzufordern über alle für das Mitglied getätigten Ausgaben der Krankenkasse, und über die zur Person neu gespeicherten oder geänderten Informationen (Kosten der Medikamente und Arztbesuche des Mitglieds, gespeicherte Diagnosen, Behandlungen usw.).

Die Versicherten werden unterstützt, wenn sie datenschutzrechtliche Auskünfte von ihrer Krankenkasse verlangen.

2. Die Mitglieder der Krankenkassen werden informiert, durch welche finanziellen Anreize ihre Behandlung beim Arzt gesteuert wird. Zum Beispiel: wie viele Kontakte zwischen Arzt und Patient in einem Quartal bringen für den Arzt bei welcher Diagnose den besten Ertrag. Jede Ausgabe der Mitgliederzeitschrift bringt dazu genaue und verständliche Informationen. Zusätzlich werden die Mitglieder, die es wünschen, über die Abrechnungsmöglichkeiten informiert, die für ihre Behandlung anwendbar sein können.

3. Die Versicherten werden von ihrer Krankenkasse über laufende und geplante EDV-Verfahren informiert, in denen es um ihre persönlichen Daten geht (Versicherungs- und Behandlungsdaten). Beispiel: Kontrolle der ärztlichen Behandlungen nach Durchschnittswerten. Ausführliche, allgemein verständliche Informationen darüber werden von der Kasse im Internet und in Mitgliederzeitungen bereit gestellt.

4. Vor Veränderungen im Bezahlungssystem oder in der Informationstechnik werden die Krankenkassenmitglieder über Gestaltungsalternativen informiert. Es wird ihnen ermöglicht, die Entscheidungen mit ihrem Für und Wider nachzuvollziehen.

5. Vor wesentlichen Veränderungen der IT oder des Abrechnungssystems, und vor der Einführung neuer Tarife oder Kooperationen werden Urabstimmungen oder Mitgliederbefragungen durchgeführt. Das gilt vor allem vor so weitreichenden Veränderungen wie der Einführung von elektronischen Patientenakten.

Transparenz der Gesundheitspolitik

1. Die Vertreter der Kasse in weiteren Gremien (Landes- und Bundesausschüsse der Krankenkassen usw.) müssen entweder von der Selbstverwaltung, oder direkt von den Versicherten gewählt werden. Es wird angestrebt, daß mehrere Kandidaten aufgestellt werden, so daß echte Wahlen stattfinden.

2. Die Gewählten, die als Vertreter in diese Verbandsgremien geschickt werden, werden auf folgende Grundsätze verpflichtet, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird:

a. Berichterstattung über Tagesordnungen, Sitzungsverlauf, Vorschläge, Entscheidungen und ihre Alternativen im Internet, für die Versicherten öffentlich.

b. Entsprechende Veröffentlichung der eigenen Absichten und Pläne und der bekannt gewordenen Vorschläge und Absichten der anderen Gremienmitglieder, mögliche Absprachen usw. im Internet.

c. Verpflichtung, auf Fragen der Versicherten zeitnah, und auf Wunsch öffentlich im Internet zu antworten,

d. Verhalten des Vertreters entsprechend den Beschlüssen der Selbstverwaltung.

e. Wenn in einem Gremium weitere Wahlen stattfinden (z.B. Landesausschuß wählt Vertreter für den Bundesausschuß, dort wählt man Vertreter in den Gemeinsamen Bundesauschuß, die Gematik ...) , sollen die obigen Grundsätze auch für diese Wahlen gelten. Es dürfen nur Personen gewählt werden, die sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet haben, und diese Verpflichtung nach oben immer weitergeben.

Alternative Abrechnungssysteme

Das System fördert öfter den Absatz von Medikamenten und Medizintechnik, oder unnötige Operationen, als Gesundheit. Beispiel: Abrechnung im Krankenhaus nach Diagnosepauschalen (DRG, "Diagnosis Related Groups"). Darüber wollen wir die Versicherten informieren, damit sie besser die eigene Gesundheit schützen können.

Wir sind dafür, dass die Krankenkassen andere Abrechnungssysteme, z.B. nach Arbeitszeit, und datenschutz-gerechte Behandlungssysteme erproben. Die gesetzliche Grundlage dafür besteht in § 73 c SGB V ("Besondere ambulante ärztliche Versorung").