Antwort vom 9. Juni 2010 des Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen
Der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Gerald Weiß
Staatssekretär a. D.
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POSTANSCHRIFT 11017 Berlin
TEL 030 18 527-(...)
FAX 030 18 527-(...)
E-MAIL (...)
Berlin, 9. Juni 2010
Ihre Mail vom 19. Mai 2010 und Ihr Schreiben vom 31. Mai 2010
Sehr geehrter Herr Kuhlmann,
für Ihre Mail vom 19.05.2010 und Ihr Schreiben vom 31.05.2010 herzlichen Dank.
Zunächst möchte ich Sie auf einige mögliche Irrtümer aufmerksam machen. Wenn Ihr Verein unter seinem Vereinsnamen vorschlagsberechtigt sein möchte, muss ihr Verein letztlich eine Arbeitnehmerorganisation sein. Unter den Bedingungen des geltenden Rechtes genügt es nicht, dass sich der Zweck Ihres Vereins auf die Aufstellung von Listen reduziert. Allerdings benötigen Sie nicht tausende von Mitgliedern. Es genügt, wenn Ihr Verein durchgehend über 1.000 ihre Beiträge zahlende Mitglieder hat. Beispiel: Wenn Ihr Verein 1.200 Mitglieder hat und sonst alle Bedingungen erfüllt, würde der Wahlausschuss der Techniker Krankenkasse Ihren Verein das Recht einräumen, eine Liste einzureichen, selbst wenn Ihr Verein nur über 100 Mitglieder verfügt, die bei der Techniker Krankenkasse versichert sind.
Wenn Sie eine "freie Liste" aufstellen, benötigen Sie nicht "tausende" Unterstützerunterschriften. Es sind pro Versicherungsträger höchstens 2.000 Unterschriften. Jeder Kandidat kann nur bei einer Krankenkasse kandidieren. Dies ergibt sich aus dem § 43 Absatz 3 SGB IV: "Eine Mitgliedschaft in den Selbstverwaltungsorganen mehrerer Krankenkassen ist ausgeschlossen." Dies gilt für alle Liste. Insofern ist Ihr Verein in dieser Frage nicht benachteiligt.Wenn Sie eine "freie Liste" aufstellen, müssen Sie Ihren Verein keinesfalls umbenennen. Denn Ihr Verein tritt im Wahlverfahren gar nicht auf. Sie können aber als Verein die "Freie Liste Meier" durchaus unterstützen. Übrigens würde es Ihnen nicht helfen, wenn die Listen, die mit Ihrer Hilfe aufgestellt werden, überall "Freie Liste Meier" heißen würde.
Vor den Sozialwahlen 2011 wird es nicht mehr zu Änderungen der betreffenden Bestimmungen des SGB IV bzw. der Wahlordnung kommen. Das ist die erklärte Auffassung des BMAS. Ich selbst hätte eine ganze Reihe von Verränderungsvorschlägen, aber wir befinden uns jetzt im Wahlverfahren. Hier gilt der Grundsatz, dass man in der Mitte eines Flusses nicht die Pferde wechselt.
Über die Sozialwahlen 2011 werde ich einen Bericht verfassen, in dem ich eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen aufnehmen werde.
Als Bundeswahlbeauftragter bin ich daran interessiert, dass in möglichst vielen Kassen Urwahlen stattfinden. Übrigens: Bei der TK und der Barmer GEK werden diese Urwahlen stattfinden. Wenn Sie bei anderen Kassen alle Hürden genommen haben, liegt es in Ihrer Hand, ob bei diesen Kassen Urwahlen stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Originaldokument: Datei:Schreiben an Jan Kuhlmann vom 09.06.2010.pdf