Die Forderungen
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Einleitung
Wir wollen die Bürokratisierung unserer Gesundheit stoppen und gleichzeitig das solidarische Prinzip der Sozialversicherung erhalten und ausbauen. Damit haben wir uns viel vorgenommen, denn mechanische Betrachtung, Vermessung und Normierung des Körpers ist seit über 100 Jahren ein Trend, der umgebremst weiter geht. Heute sind es zum Beispiel Qualitätssicherer, Fall-Manager oder Gesundheitsökonomen, die anhand der gesammelter Daten auf elektronischen Chipkarten besser wissen sollen, wie wir gesund werden oder bleiben, als unsere Hausärzte/innen und wir selbst. Sicher machen wir trotz wirtschaftlicher Interessen niemandem streitig, dass gute Absichten dahinter stehen – aber wir wollen Fragen unserer Gesundheit nicht aus unsrer und in anonyme Bürokratenhände geben.
Krankenkassen können uns helfen, indem sie in erster Linie als (Einkaufs-)genossenschaft ihrer Mitglieder für nötige Leistungen im Krankheitsfall handeln. In diese Richtung wollen wir die Selbstdarstellung und das Selbstverständnis der Krankenkassen steuern.
Transparenz der Steuerung von Behandlungen
1. Die Mitglieder werden systematisch auf ihr Recht hingewiesen, und dabei unterstützt, einmal jährlich eine detaillierte Übersicht anzufordern über alle für das Mitglied getätigten Ausgaben der Krankenkasse, und über die zur Person neu gespeicherten oder geänderten Informationen (Kosten der Medikamente und Arztbesuche des Mitglieds, gespeicherte Diagnosen, Behandlungen usw.).
2. Die Mitglieder werden informiert, durch welche finanziellen Anreize ihre Behandlung beim Arzt gesteuert wird. Zum Beispiel: wie viele Kontakte zwischen Arzt und Patient in einem Quartal bringen für den Arzt bei welcher Diagnose den besten Ertrag. Jede Ausgabe der Mitgliederzeitschrift bringt dazu genaue und verständliche Informationen. Zusätzlich werden die Mitglieder, die es wünschen, über die Abrechnungsmöglichkeiten informiert, die für ihre Behandlung anwendbar sein können.
3. Die Mitglieder werden über laufende und geplante EDV-Verfahren informiert, in denen es um ihre persönlichen Daten geht (Versicherungs- und Behandlungsdaten). Beispiel: Kontrolle der ärztlichen Behandlungen nach Durchschnittswerten. Ausführliche, allgemein verständliche Informationen darüber werden von der Kasse im Internet und in Mitgliederzeitungen bereit gestellt.
4. Vor Veränderungen im Bezahlungssystem oder in der Informationstechnik werden die Mitgliedern über Gestaltungsalternativen informiert. Es wird ihnen ermöglicht, die Entscheidungen mit ihrem Für und Wider nachzuvollziehen.
5. Vor wesentlichen Veränderungen der IT oder des Abrechnungssystems, und vor der Einführung neuer Tarife oder Kooperationen werden Urabstimmungen oder Mitgliederbefragungen durchgeführt. Das gilt vor allem vor so weitreichenden Veränderungen wie der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (EGK).
Transparenz der Gesundheitspolitik
1. Die Vertreter der Kasse in weiteren Gremien (Landes- und Bundesausschüsse der Krankenkassen usw.) müssen entweder von der Selbstverwaltung, oder direkt von den Versicherten gewählt werden. Es wird angestrebt, daß mehrere Kandidaten aufgestellt werden, so daß echte Wahlen stattfinden.
2. Die Gewählten, die als Vertreter in diese Verbandsgremien geschickt werden, werden auf folgende Grundsätze verpflichtet, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird:
a. Berichterstattung über Tagesordnungen, Sitzungsverlauf, Vorschläge, Entscheidungen und ihre Alternativen im Internet, für die Versicherten öffentlich.
b. Entsprechende Veröffentlichung der eigenen Absichten und Pläne und der bekannt gewordenen Vorschläge und Absichten der anderen Gremienmitglieder, mögliche Absprachen usw. im Internet.
c. Verpflichtung, auf Fragen der Versicherten zeitnah, und auf Wunsch öffentlich im Internet zu antworten,
d. Verhalten des Vertreters entsprechend den Beschlüssen der Selbstverwaltung.
e. Wenn in einem Gremium weitere Wahlen stattfinden (z.B. Landesausschuß wählt Vertreter für den Bundesausschuß, dort wählt man Vertreter in den Gemeinsamen Bundesauschuß, die Gematik ...) , sollen die obigen Grundsätze auch für diese Wahlen gelten. Es dürfen nur Personen gewählt werden, die sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet haben, und diese Verpflichtung nach oben immer weitergeben.
Unterstützung der Versicherten gegen krank machende Umwelt
Doch das ist längst nicht alles, denn Krankenkassen sollen ihre Versicherten auch gegen krank machende Umwelt unterstützen; z.B. Lärm, Umweltverschmutzung, Stress und vieles andere. Dazu gibt es viele Möglichkeiten:
- Informationsmaterialien: Checklisten, Broschüren
- Beratungsstellen
- Kurse und Schulungen
- eigene Messtechnik der Krankenkassen
Nicht nur „Reparaturleistungen“ im Krankheitsfall
Oft kommt individuelle Vorbeugung und individuelle Nachsorge zu kurz. Während z.B. zu Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen aufwändig und mehrfach zu vorgegebenen Terminen mit Rückantwort und einliegenden Hochglanzbroschüren geladen wird, sind Gesundheitssportangebote der Kassen meist überfüllt und daher unerreichbar. Für die 70-jährige Dame mit Osteoporose, die standardmäßig nach 6 Krankengymnastik-Sitzungen nach Hause entlassen wird, ist der nächste Sturz mit Krankenhausaufenthalt zwangsweise vorprogrammiert.
Hier können Leistungen nicht pauschal für alle nach einheitlich festgelegtem Bundesdurchschnitt gewährt werden, sondern müssen individuelle Bedürfnisse und Umstände zugrunde gelegt werden.