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Die Forderungen

A. Transparenz der Steuerung von Behandlungen

1. Jedes Mitglied einer Krankenkasse erhält mindestens einmal jährlich eine detaillierte Übersicht über alle für das Miglied getätigten Ausgaben der Krankenkasse und die zur Person neu gespeicherten oder geänderten Informationen (Kosten der Medikamente und Arztbesuche des Mitglieds, gespeicherte Diagnosen, Behandlungen usw.).

2. Die Mitglieder werden informiert, durch welche finanziellen Anreize ihre Behandlung beim Arzt gesteuert wird. Zum Beispiel: wie viele Kontakte zwischen Arzt und Patient in einem Quartal bringen für den Arzt bei welcher Diagnose den besten Ertrag. Jede Ausgabe der Mitgliederzeitschrift bringt dazu genaue und verständliche Informationen.

3. Die Mitglieder werden über laufende und geplante EDV-Verfahren informiert, in denen es um ihre persönlichen Daten geht (Versicherungs- und Behandlungsdaten). Beispiel: Kontrolle der ärztlichen Behandlungen nach Durchschnittswerten. Ausführliche, allgemein verständliche Informationen darüber werden von der Kasse im Internet und in Mitgliederzeitungen bereit gestellt.

4. Vor Veränderungen im Bezahlungssystem oder in der Informationstechnik werden die Mitgliedern über Gestaltungsalternativen informiert. Es wird ihnen ermöglicht, die Entscheidungen mit ihrem Für und Wider nachzuvollziehen.

5. Vor wesentlichen Veränderungen der IT oder des Abrechnungssystems, und vor der Einführung neuer Tarife oder Kooperationen werden Urabstimmungen oder Mitgliederbefragungen durchgeführt.

B. Transparenz der Verbandstätigkeit

1. Die Vertreter der Kasse in weiteren Gremien (Landes- und Bundesausschüsse der Krankenkassen usw.) müssen entweder von der Selbstverwaltung, oder direkt von den Versicherten gewählt werden. Es wird angestrebt, daß mehrere Kandidaten aufgestellt werden, so daß echte Wahlen stattfinden.

2. Die Gewählten, die als Vertreter in diese Verbandsgremien geschickt werden, werden auf folgende Grundsätze verpflichtet, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird:

a. Berichterstattung über Tagesordnungen, Sitzungsverlauf, Vorschläge, Entscheidungen und ihre Alternativen im Internet, für die Versicherten öffentlich.

b. Entsprechende Veröffentlichung der eigenen Absichten und Pläne und der bekannt gewordenen Vorschläge und Absichten der anderen Gremienmitglieder, mögliche Absprachen usw. im Internet.

c. Verpflichtung, auf Fragen der Versicherten zeitnah, und auf Wunsch öffentlich im Internet zu antworten,

d. Verhalten des Vertreters entsprechend den Beschlüssen der Selbstverwaltung.

e. Wenn in einem Gremium weitere Wahlen stattfinden (z.B. Landesausschuß wählt Vertreter für den Bundesausschuß, dort wählt man Vertreter in den Gemeinsamen Bundesauschuß, die Gematik ...) , sollen die obigen Grundsätze auch für diese Wahlen gelten. Es dürfen nur Personen gewählt werden, die sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet haben, und diese Verpflichtung nach oben immer weitergeben.