Protokoll Mitgliederversammlung vom 6. Februar 2016

From patientenrechte-datenschutz.de
Jump to: navigation, search

Protokoll der Mitgliederversammlung des Vereins „Neuanfang eV“ vom 6. Februar 2016

Anwesend: Kai-Uwe Steffens, Uta Schmitt (serenade), Walter Schmidt, Bernhard Scheffold, Jan Kuhlmann

Versammlungsleitung: serenade. Protokoll: Jan

DGB-Tagungszentrum Hattingen, Am Homberg 44-50, 45529 Hattingen, 21:00 Uhr.

1. Protokoll, Tagesordnung, Prüfung ordnungsgemäßer Einladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Jan stellt fest, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen und beschlussfähig ist. Er verliest die im Einladungsschreiben mitgeteilte Tagungsordnung.

1. Protokoll, Tagesordnung, Prüfung ordnungsgemäßer Einladung, Beschlussfähigkeit 2. Versammlungsleitung 3. Satzungsänderungen 4. Aufnahme weiterer Mitglieder 5. Entlastung des Vorstands 6. Neuwahl des Vorstands 7. Verschiedenes

Alle Anwesenden stimmen dafür, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu streichen. Zum Protokollführer wird Jan bestimmt. 2. Versammlungsleitung

serenade übernimmt auf Beschluss des Vorstands die Versammlungsleitung.

3. Satzungsänderung

Es werden die folgenden Satzungsänderungen jeweils einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen verabschiedet:

a. Der Verein wird umbenannt in “Patientenrechte und Datenschutz“. Die Registernummer des Vereins wird in die Satzung eingefügt, an Stelle der drei Punkte. § 1 Nr. 1 der Satzung lautet neu Der Verein führt den Namen „Patientenrechte und Datenschutz“. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter Nummer 20961 eingetragen.

b. Die Nichtteilnahme an Mitgliederversammlungen führt zukünftig nicht mehr zum Verlust der Mitgliedschaft. § 6 Nr. 1 Buchstabe c der Satzung wird gestrichen, Wortlaut: „c. mit dreimaligem Fehlen in fünf aufeinander folgenden Versammlungen der stimmberechtigten Mitglieder“, Buchstaben d und e werden c und d.


c. Mitgliederversammlungen können ganz oder teilweise über technische Medien durchgeführt werden. § 8 Ziffer 2 der Satzung wird geändert. Hinter Satz 1 werden folgende weiteren Sätze eingefügt: Mitgliederversammlungen können unter Nutzung technischer Medien durchgeführt werden, so dass die Verständigung zwischen den Anwesenden per Internet oder Telefon, oder durch beides stattfindet. Möglich sind die Teilnahme von weiteren einzelnen Mitgliedern über technische Medien an einer Versammlung, Durchführung einer Mitglieder¬ver¬samm¬lung nur über technische Medien, ohne dass zwei Mitglieder am selben Ort anwesend sind, oder Zusammenschaltung gleichzeitiger Versammlungen, gegebenenfalls mit weiteren Mitgliedern. Es muss jederzeit fest stehen, wer teilnimmt, alle Teilnehmer müssen alles hören und sich erfolgreich zu Wort melden können. Der Vorstand bestimmt die Medien und alle notwendigen Daten in der Einladung.

4. Aufnahme neuer Mitglieder

Alle Anwesenden stimmen zu, folgende Personen, die die Mitgliedschaft beantragt haben, als stimmberechtigte Mitglieder in den Verein aufzunehmen: (aus Datenschutzgründen weggelassen)

5. Verschiedenes

Es besteht kein weiter gehender Diskussionsbedarf. Die Sitzung wird geschlossen.


Berlin, den Hüffler, den

Protokollführung Versammlungsleitung