Protokoll der Gründungsversammlung des Neuanfang e.V.

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Protokoll der Gründungsversammlung des Vereins „Neuanfang“ vom 29.04.2010

Auf Einladung von Jan K. trafen sich am 29.04.2010 in Hamburg, Tagungsraum Werkstatt Drei, die aus der Teilnehmerliste ersichtlichen Personen, um den Verein „Neuanfang“ zu gründen. Eine Teilnehmerliste mit Namen und Anschriften liegt der Satzung bei.

Herr S. schlägt vor, den anwesenden Herrn K. zum Versammlungsleiter zu bestellen. Herr K. erklärt, dass er als Versammlungsleiter zur Verfügung steht. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen und Herr K. übernimmt die Versammlungsleitung.

Herr K. schlägt vor, die anwesende Frau J. zur Protokollführerin zu bestellen. Frau J. erklärt, das sie als Protokollführerin zur Verfügung steht. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen und Frau J. übernimmt das Protokoll.

Es wird unter den Teilnehmern der Entwurf der Satzung des Vereins verteilt. Nach ausführlicher Diskussion wird der Antrag gestellt, die Satzung in der vorliegenden Fassung für den Verein zu übernehmen, mit den zwei handschriftlichen Ergänzungen. Der Versammlungsleiter stellt den Antrag zur Abstimmung und bittet um das Handzeichen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Sodann wird das Original der Satzung von allen Anwesenden eigenhändig unterschrieben; es liegt dem Protokoll als Anlage bei. Der Versammlungsleiter leitet die nach der beschlossenen Satzung erforderlichen Wahlen des Vorstandes ein und bittet um Vorschläge für die Wahl zum ersten Vorsitzenden.

Teilnehmer schlagen Herrn K. vor. Der Versammlungsleiter stellt den Wahlvorschlag zur Abstimmung. Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen. Herr K. erklärt, dass er die Wahl zum Ersten Vorsitzenden annimmt.

Als weitere Vorstandsmitglieder werden Frau M. und Frau J. vorgeschlagen. Der Versammlungsleiter stellt die Wahlvorschläge zur Abstimmung. Sie werden einstimmig angenommen. Frau M. und Frau J. erklären, dass sie die Wahl annehmen.

Der erste Vorsitzende wird beauftragt, unverzüglich die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister zu beantragen. Eine Mitgliederversammlung soll anschließend einberufen werden. Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, schließt der Versammlungsleiter die Gründungsversammlung.

Hamburg, den


Cornelia J. Jan K.

Protokoll Versammlungsleiter