Forschungsprojekt EGK Versichertenstatus
Contents
- 1 Arbeitslosengeld II Bezug und DMP-Teilnahme in der Versichertenstatus-Ergänzung auf der EGK
- 2 Wie kann ich meine Status-Informationen feststellen?
- 3 Statusergänzung und Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM)
- 4 Woraus ergibt sich, dass all diese Speicherungen und Übertragungen illegal sind?
- 5 Wie kann ich direkt feststellen, was als Versichertenstatus oder Versichertenstatus-Ergänzung auf meiner EGK steht?
- 6 Warum gibt es ein Forschungsprojekt, und was kann der Leser tun, um es zu unterstützen?
- 7 Wie erklärst du dir und uns, dass nicht längst jemand aus dem Inneren des Systems Alarm geschlagen hat? Zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten?
Arbeitslosengeld II Bezug und DMP-Teilnahme in der Versichertenstatus-Ergänzung auf der EGK
Krankenkassen und Ärzteverbände sind verdächtig, auf der Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) unzulässige personenbezogene Daten zu speichern, und diese illegalen Daten auf Rezepten und Abrechnungen, sowie über das Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM) zu übertragen.
Illegal wären insbesondere:
- Kennzeichnung der Arbeitslosengeld II Empfänger, Versichertenstatus-Ergänzung "4"
- Kennzeichnung der Versicherten in Behandlungsprogrammen für die Behandlung chronischer Krankheiten, auch Disease Management Programme (DMP), z.B. Diabetes, Brustkrebs, Herzprobleme. Brustkrebs ist "2", Herzkrankheit "3". Andere Krankheiten hier. Lektüre dieses Wikipedia Artikels ist Pflicht und Voraussetzung zum Verständnis alles Folgenden.
Diese Daten werden als Teil des Versichertenstatus übertragen. Sie werden in den Apotheken erfasst und elektronisch an die Krankenkassen weitergeleitet, über Apotheken-Rechenzentren, die die Daten in kleinräumiger statistischer Zusammenfassung an die Pharmaindustrie verkaufen. Der Versichertenstatus steht auch in den Abrechnungen der Ärzte, über alle ihre Behandlungen, die einmal im Quartal an Ärzteverbände und Krankenkassen übertragen werden.
Die Übertragung der Status-Ergänzung ist vorgeschrieben in einer Anlage zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, Technische Anlage zu Anlage 4a (BMV-Ä/EKV), dort insbesondere Seiten 9 und 13. In diesem Dokument findet man auf Seite 15 ein "Muster für die Bedruckung des Personalienfeldes". Es entspricht dem Bild unten.
Wie kann ich meine Status-Informationen feststellen?
Man kann sich mit der EGK beim Arzt ein Rezept ausstellen lassen. Auf dem Rezept kann man anhand des Bildes unten den eigenen Status überprüfen. (Das Bild ausdrucken und zum Arzt mitnehmen!) Wenn an der Stelle der Besonderen Personengruppe eine 4 steht, ist man auf der EGK als ALG 2 oder Grundsicherungs-Empfänger gekennzeichnet. Als DMP-Teilnehmer ist man gekennzeichnet, wenn an der Stelle, die in diesem Schema mit DMP bezeichnet ist, eine Ziffer zwischen 1 und 6 steht.
Man kann die Status-Ergänzung auch besichtigen, wenn man, statt die EGK vorzulegen, sich einen Anspruchsausweis auf Papier von der Krankenkasse zuschicken lässt. Die Status-Ergänzung steht darauf in einer Extra-Zeile. Die Überprüfung der Status-Ergänzung auf der EGK ist schwieriger, Anleitung ganz unten.
Statusergänzung und Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM)
Das VSDM läuft spätestens 2016 in Modellprojekten an. Wenn man in Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz wohnt, muss man ab dann damit rechnen, dass der eigene Arzt am VSDM teilnimmt. Dann werden werden die Versicherten-Status-Informationen bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal online, über das Internet, mit den Rechnern der Krankenkassen abgeglichen. Es wird nicht verraten, welcher Arzt mitmacht. Dass die Status-Ergänzung Teil des VSDM ist, steht in diesem Dokument der Gematik auf den Seiten 8 und 10. Im selben Dokument steht zudem auf Seite 10, dass die Gematik weitere illegale Daten übertragen will, insbesondere die Zugehörigkeit von Versicherten zu Selektivverträgen. (Ihr wisst nicht, was Selektivverträge sind? Nie von populationsorientierter integrierter Versorgung gehört? Dies aufrufen, und dort Seite 109, dritter Absatz).
Woraus ergibt sich, dass all diese Speicherungen und Übertragungen illegal sind?
Für eine Speicherung personenbezogener Daten auf der EGK oder für ihre Übertragung als Teil des VSDM ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, gemäß §§ 35 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I), 67a Abs. 1 SGB X.
Die Speicherung und Übertragung von Versichertendaten ohne gesetzliche Grundlage ist rechtswidrig. Der BMV-Ä mit seinen Anlagen reicht als Ermächtigungsgrundlage für die Übertragung personenbezogener Versichertendaten, insbesondere solcher, die dem Arztgeheimnis unterliegen, nicht aus.
Über den Versichertenstatus steht in § 264 Abs. 4 Satz 2 SGB V: 'Als Versichertenstatus nach § 291 Abs. 2 Nr. 7 gilt für Empfänger bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres die Statusbezeichnung "Mitglied", für Empfänger nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Statusbezeichnung "Rentner". Empfänger, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in häuslicher Gemeinschaft leben und nicht Haushaltsvorstand sind, erhalten die Statusbezeichnung "Familienversicherte".'
Die Speicherung des Status-Zusatzes auf der Karte und ihre Weitergabe im Telematik-Netz stützt sich auf § 291 Abs. 2 Nr. 7 SGB V. Diese Norm beschreibt Daten, die auf der Karte stehen dürfen, sie lautet: „7. Versichertenstatus, für Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 in einer verschlüsselten Form“.
§ 267 Abs. 2 SGB V hat drei Sätze, keinen Satz 4. Der Verweis hinsichtlich der DMP geht ins Leere. Er ist keine Rechtsgrundlage für Differenzierungen des Versichertenstatus.
Der zitierte § 267 SGB V Abs. 2 Satz 4 wurde 2007 aufgehoben, durch Art. 1 Nr. 179 Buchstabe b bb des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) vom 26.03.2007, Bundesgesetzblatt Seite 428.
Der gestrichene Satz lautete: „Die Zahl der Versicherten, die in zugelassenen und mit zugelassenen Leistungserbringern vertraglich vereinbarten Programmen nach § 137g eingeschrieben sind, wird in der Erhebung nach den Sätzen 1 bis 3 je Krankheit in weiteren Versichertengruppen getrennt erhoben.“ (In § 137g SGB V sind die DMP geregelt.) Dieser Satz ist nicht mehr vorhanden, weil die Daten für den jetzigen Risikostrukturausgleich so nicht mehr übertragen werden. Der Verweis in § 291 Abs. 2 Nr. 7 SGB V ist inhaltslos.
Selbst wenn dies auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers beruht, kommt eine ergänzende Auslegung von § 291 Abs. 2 Nr. 7 SGB V nicht in Frage. Bei der Auslegung der Vorschrift ist das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit bei Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu beachten, siehe Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 26.07.2005, Az. 1 BvR 782/94, Randnummer 184.
Es ist seit 2007 nach einfachem Recht nicht mehr zulässig, die DMP Daten mit der EGK zu verarbeiten. Dieser Meinung ist auch das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in diesem Urteil bei Randnummer 46. Die Speicherung würde laut LSG nicht stattfinden. Die dort wiedergegebenen Informationen zu angeblicher Verschlüsselung auf der jetzigen EGK sind technisch eindeutig falsch. Das Gericht ist belogen worden. Wenn man dort bewiesen hätte, dass das Kennzeichen auf der EGK ist, hätte man gewonnen.
Wie kann ich direkt feststellen, was als Versichertenstatus oder Versichertenstatus-Ergänzung auf meiner EGK steht?
Man braucht einen PC und einen Chipkartenleser. Chipkartenleser gibt es z.B. bei Conrad Electronic, ich habe diesen für ca 30 EUR.
Dann muss man ein Programm haben zum Lesen der Chipkarte. Ein gutes wurde in der Zeitschrift Chip veröffentlicht und kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Der dazu gehörige Artikel ist hier, kostenpflichtig, 2,50 EUR. Wenn man Zugriff auf eine EGK hat, kann man sie mit Chipkartenleser plus Software auslesen, und sich überzeugen.
Warum gibt es ein Forschungsprojekt, und was kann der Leser tun, um es zu unterstützen?
Die Beweise, die Ihr oben nachlesen könnt, reichen nicht, um Fernsehzuschauer zu überzeugen, dass ein Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen dafür zwei EGKs. Eine EGK mit ALG II Markierung, eine EGK mit der DMP-Kennziffer. Ich habe sie bisher nicht gesehen. Bei mehreren Anlässen, öffentlich und privat, haben TeilnehmerInnen die oben beschriebene Technik benutzt, um ihre EGK zu untersuchen. Drei davon versicherten, ALG II EmpfängerInnen oder DMP PatientInnen zu sein. Bei keiner der drei EGK zeigte die eingesetzte Software diesen Status an. Auf der anderen Seite versichert man mir von glaubwürdiger ärztlicher Seite, man hätte so gekennzeichnete Rezepte gesehen bei Patienten, die wirklich in einem DMP sind.
Niemand schreibt so etwas in öffentliche Spezifikationen, wenn es nicht unter bestimmten Umständen unbedingt genutzt werden muss. Niemand macht sich angreifbar für nichts und wieder nichts. Es gibt Szenarien, wo diese Kennzeichen benutzt werden, davon bin ich überzeugt. Welche sind es? Das wollen wir jetzt wissen.
Dazu wären Kontakte zu drei Personengruppen besonders wertvoll:
- PatientInnen in Behandlungsprogrammen für chronische Krankheiten- es gibt 6 Millionen davon, Krankheiten siehe Wikipedia-Artikel
- Bezieher von Arbeitslosengeld II – es gibt vier Millionen davon
- Programmierer von Verwaltungsanwendungen der GKV, die die Antwort auf meine Fragen wissen – davon gibt es ca. 200.
Viele können Mitmachen. Gewonnene Erkenntnisse bitte per Mail an mich, oder über Mailingliste AKV-AG-ECard schicken, oder in diesem Wiki in Unterseiten zu dieser Seite aufschreiben.
Wie erklärst du dir und uns, dass nicht längst jemand aus dem Inneren des Systems Alarm geschlagen hat? Zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten?
Möglicherweise gibt es derzeit nur ein paar tausend Betroffene, eine statistische Stichprobe, für den Risikostrukturausgleich. Da selbst ArzthelferInnen die Bedeutung der Buchstaben und Ziffern im Status-Zusatz nicht kennen, denken die Eingeweihten vermutlich: das Ganze könnte nur zum Skandal werden, wenn es jemand zum Skandal macht. Die denken: Dazu müsste das erst mal einer wissen, und missverstehen, und Lärm erzeugen, den wir Eingeweihten nicht unter Kontrolle bekommen. Ansonsten bleibt es dabei, kein Skandal. Es kam in Jahren niemand zu Schaden. So könnten z.B. die Datenschutzbeauftragten denken.
Ich vertraue normalerweise den zuständigen Behörden. Sie wollen unser Bestes und tun es auch. Dass ich diese Fakten breit trete, liegt an einem Detail. Das ist die vorgesehene Kennzeichnung der Versicherten in einem Selektivvertrag, im Versichertenstatus. Durch das Stammdaten-Management kann die freie Arztwahl technisch verhindert werden. So dass irgendwann bestimmte Kassen-Patienten am Tresen des Kassenarztes abgewiesen werden, weil sie beim Rhön-Klinikum unter Vertrag sind. Rechtlich zulässig ist so ein Modell schon jetzt nach §§ 140a und folgende SGB V. Dieser gesundheitspolitische Schachzug müsste verhindert werden; sofern er denn beabsichtigt ist. Das ist meine derzeitige Meinung.
Bei verantwortlichen BürgerInnen ist vorsichtiger Umgang mit Informationen oft dringend notwendig. Ich bin jederzeit bereit, dieses Thema fallen zu lassen oder diese Seite zu löschen: entweder, weil mir jemand erklärt, warum das alles so sein muss, oder, weil die Selektivverträge aus der Spezifikation des VSDM gestrichen sind. Bis dahin komme ich nicht umhin, zu dem Thema vorsichtig anschwellenden Lärm zu machen. Meine Kontaktdaten sind hier.