Difference between revisions of "Änderungsvorschläge zu unseren Forderungen für die einrichtungsübergreifende elektronische Gesundheitsakte"

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{| WIDTH=1392 BORDER=1 BORDERCOLOR="#000000" CELLPADDING=7 CELLSPACING=0 STYLE="page-break-before: always"<COL WIDTH=55><COL WIDTH=84><COL WIDTH=66><COL WIDTH=519><COL WIDTH=595>
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  Nr. <td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-left:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Autor/in<td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-left:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Bezug Gliederung<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-left:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Inhalt<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-left:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Stellungnahmen aus Vorstand
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|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>1<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>DS<td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>A<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Ein beschriftetes Schaubild/Tabelle würde hier für  deutlich mehr Klarheit sorgen.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Begriff - Gesetzesgrundlage - Beteiligte - Profiteure -  Datenschutzkontrolle usw.<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Gute Idee, dafür müssen wir aber erstmal was fertig  haben. (Jan)
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|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>2<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>DS<td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>A<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Bitte Kurzfassung mit Kurz-/Halbsätzen für Laien  erstellen (hier steigt nur der medizinische/juristische Insider durch; der  dies schon alles kennt).<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Gute Idee, dafür müssen wir aber erstmal was fertig  haben. (Jan)
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Bezug Gliederung || WIDTH=519 |
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>3<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>DS<td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>A<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Wie schon in Bielefeld vorgetragen, werden hier  Fachbegriffe inhaltlich "vermengt" und sogar noch weitere  geschaffen (eEGA)! Von der bereits von anderen gesetzten Terminologie  GESUNDHEITSAKTE ausgehend wird von Ihnen die eEGA gefordert, d.h. eine  privatwirtschaftlich organisierte und gespeicherte Akte (§68) bei Dritten  (z.B. EBI bei Knappschaft oder vita-x von Compugroup, ...), die durch die  Kassen bezu­schusst wird - OHNE SOZIALGEHEIMNIS!!<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Ist das wirklich Ihr Ziel?  ddrm nennt die Akte  Patientenakte<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>https://ddrm.de/forderungen-fuer-eine-einrichtungsuebergreifende-elektronische-patientinnenakte-die-die-rechte-der-patientinnen-wahrt-und-deren-daten-zuverlaessig-schuetzt/<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>aber hier als Gesundheitsakte<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>https://patientenrechte-datenschutz.de/informationen/forderungen-zur-einrichtungsuebergreifenden-e-gesundheitsakte/<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Bitte hier genauer auf die VON ANDEREN definierte  Wortwahl achten, sonst schießen WIR uns damit selbst ein  EIGENTOR!!!!!!!!!!!!!! bzw. verwirren alle Leser noch mehr.
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Inhalt || WIDTH=595 |
  ich habe mal den Journalisten Detlef Borchers angeschrieben, der schon seit  Beginn die ganze Thematik/Problematik eGK/TI und deren Umfeld beobachtet.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>https://www.heise.de/suche/?q=detlef+borchers&search_submit.x=0&search_submit.y=0&rm=search&sort_by=date<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Er schlägt vor, sich an den hier verwendeten Definitionen  zu orientieren.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Forum Elektronische Patientenakten <p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Beschluss der 90. Konferenz der Ministerinnen und  Minister, Senatorinnen <p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>und Senatoren für Gesundheit der Länder (GMK) vom  21.06.2017<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>http://www.epa-forum.de/<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Der im eigenen Artikel<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>https://ddrm.de/merkel-offen-fuer-aus-der-elektronischen-gesundheitskarte-aber-was-kommt-nach-der-egk/<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>verwendete Begriff GESUNDHEITSAKTE ist FALSCH!<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Siehe die Definition laut SGB 5: Sozialgesetzbuch (SGB)  Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes  v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) <p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>§ 68 Finanzierung einer persönlichen elektronischen  Gesundheitsakte <p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit  der Versorgung können die Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten  angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung  patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung gewähren.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Das Nähere ist durch die Satzung zu regeln. <p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__68.html<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>Vorschlag, wir sagen „Einrichtungsübergreifende Patientenakte“ statt „Gesundheitsakte“. Abwägungsfrage. Wenn wir „Gesundheitsakte“ sagen, helfen wir gewissen Leuten, die rechtlich klar geregelte Sachverhalte aufweichen und ihnen aus dem Weg gehen wollen. (Patientenakte in §§ 630f, 630e BGB). Wenn wir „Patientenakte“ sagen, helfen wir denselben Leuten, uns komplett zu ignorieren. Denn wir reden dann nach deren Verständnis über etwas Anderes als sie. (Sie reden ja ganz bewusst NICHT über die Patientenakte und sagen das auch ganz deutlich: Nein, wir meinen NICHT die Patientenakte.) Jede Entscheidung hat also gewisse ungünstige Folgen, die wir hinnehmen müssen (Jan)
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A || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Ein beschriftetes Schaubild/Tabelle  würde hier für deutlich mehr Klarheit sorgen.
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Begriff - Gesetzesgrundlage - Beteiligte - Profiteure - Datenschutzkontrolle usw. || WIDTH=595 |
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Gute Idee, dafür müssen wir aber erstmal was fertig  haben. (Jan)
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Bitte Kurzfassung mit Kurz-/Halbsätzen für Laien  erstellen (hier steigt nur der medizinische/juristische Insider  durch; der dies schon alles kennt). || WIDTH=595 |
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A || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Wie schon in Bielefeld vorgetragen,  werden hier Fachbegriffe inhaltlich "vermengt" und sogar  noch weitere geschaffen (eEGA)! Von der bereits von anderen  gesetzten Terminologie GESUNDHEITSAKTE ausgehend wird von Ihnen  die eEGA gefordert, d.h. eine privatwirtschaftlich organisierte  und gespeicherte Akte (§68) bei Dritten (z.B. EBI bei  Knappschaft oder vita-x von Compugroup, ...), die durch die Kassen  bezu­schusst wird - OHNE SOZIALGEHEIMNIS!!<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Ist das wirklich Ihr Ziel? ddrm  nennt die Akte Patientenakte<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://ddrm.de/forderungen-fuer-eine-einrichtungsuebergreifende-elektronische-patientinnenakte-die-die-rechte-der-patientinnen-wahrt-und-deren-daten-zuverlaessig-schuetzt/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">aber hier als Gesundheitsakte<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://patientenrechte-datenschutz.de/informationen/forderungen-zur-einrichtungsuebergreifenden-e-gesundheitsakte/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Bitte hier genauer auf die VON  ANDEREN definierte Wortwahl achten, sonst schießen WIR uns  damit selbst ein EIGENTOR!!!!!!!!!!!!!! bzw. verwirren alle Leser  noch mehr.
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ich habe mal den Journalisten Detlef Borchers  angeschrieben, der schon seit Beginn die ganze  Thematik/Problematik eGK/TI und deren Umfeld beobachtet.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://www.heise.de/suche/?q=detlef+borchers&search_submit.x=0&search_submit.y=0&rm=search&sort_by=date<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Er schlägt vor, sich an den  hier verwendeten Definitionen zu orientieren.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Forum Elektronische Patientenakten  <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Beschluss der 90. Konferenz der  Ministerinnen und Minister, Senatorinnen  <P STYLE="margin-bottom: 0cm">und Senatoren für Gesundheit  der Länder (GMK) vom 21.06.2017<P STYLE="margin-bottom: 0cm">http://www.epa-forum.de/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Der im eigenen Artikel<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://ddrm.de/merkel-offen-fuer-aus-der-elektronischen-gesundheitskarte-aber-was-kommt-nach-der-egk/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">verwendete Begriff GESUNDHEITSAKTE  ist FALSCH!<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Siehe die Definition laut SGB 5: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche  Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember  1988, BGBl. I S. 2477)  <P STYLE="margin-bottom: 0cm">§ 68 Finanzierung einer  persönlichen elektronischen Gesundheitsakte  <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Zur Verbesserung der Qualität  und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können die  Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten angebotenen  Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung  patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung  gewähren.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Das Nähere ist durch die  Satzung zu regeln. 
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http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__68.html || WIDTH=595 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Vorschlag, wir sagen „Einrichtungsübergreifende Patientenakte“ statt „Gesundheitsakte“. Abwägungsfrage. Wenn wir „Gesundheitsakte“ sagen, helfen wir gewissen Leuten, die rechtlich klar geregelte Sachverhalte aufweichen und ihnen aus dem Weg gehen wollen. (Patientenakte in §§ 630f, 630e BGB). Wenn wir „Patientenakte“ sagen, helfen wir denselben Leuten, uns komplett zu ignorieren. Denn wir reden dann nach deren Verständnis über etwas Anderes als sie. (Sie reden ja ganz bewusst NICHT über die Patientenakte und sagen das auch ganz deutlich: Nein, wir meinen NICHT die Patientenakte.) Jede Entscheidung hat also gewisse ungünstige Folgen, die wir hinnehmen müssen (Jan)
  
  Der richtige Begriff: Patientenakte oder Gesundheitsakte?<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>Das SGB V kennt im Prinzip beide Begriffe, siehe<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>• Patientenakte § 291a Abs. 3 Ziff. 4 SGB V https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_5/__291a.html <p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>„Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte)“<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>• Gesundheitsakte § 68 SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__68.html „Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können die Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung gewähren…“<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>Das BGB kennt den Begriff Patientenakte, die beim Arzt oder im Krankenhaus geführte Dokumentation über den Patienten, seine Diagnosen und seine Behandlung. Siehe § 630f BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>„(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.“<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>Beispiele für die Nutzung der beiden Bezeichnungen<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>• Der Hessische Datenschutzbeauftragte verwendet in seinem 46. Tätigkeitsbericht für 2017 den Begriff Patientenakte, die im Krankenhaus gem. § 630f BGB geführte Dokumentation über den Patienten, seine Diagnosen und seine Behandlung. Siehe https://ddrm.de/klinikum-frankfurt-hoechst-wiederholte-illegale-zugriffe-aufpatientenakten-im-krankenhausinformationssystem-kis/<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>• Die AOK spricht in einer Veröffentlichung von Patientenakte<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>https://nordost.aok.de/inhalt/einsicht-in-die-patientenakte-5/, aus dem Sinnzusammenhang geht hervor, dass damit die beim Behandler geführte Akte i. S. d. § 630f BGB gemeint ist.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>• Die AOK spricht in einer weiteren Veröffentlichung http://aokbv.de/presse/pressemitteilungen/2017/index_19382.html von digitaler Akte, meint damit dann aber die von ihr in Auftrag gegebene Alternative zur elektronischen Patientenakte i. S. D § 291a SGB V.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>• Die TK spricht in einer Veröffentlichung https://www.tk.de/tk/themen/digitalegesundheit/elektronische-gesundheitsakte-tk-safe/981794 von elektronischer Gesundheitsakte, meint damit die von Ihr in Auftrag gegebene Alternative zur elektronischen Patientenakte i. S. D § 291a SGB V.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>Meine Quintessenz:<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>• Es kommt nicht darauf an, wie wer das Kind nennt.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>• Es kommt vielmehr darauf an, rechtlich umfassend und eindeutig zu definieren und<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>technisch die Rahmen Bedingungen zu schaffen für das, was man möchte.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>Mit den Forderungen des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. sind wir damit meines Erachtens auf dem richtigen Weg. Die einrichtungsübergreifende elektronische Gesundheitsakte, das ist der Name, den wir dem Kind gegeben haben, (…)<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>Ich werde aber dafür plädieren, dass wir unter 4. den Begriff „keine elektronische Patientenakte“ ersetzen durch „keine elektronische Gesundheitsakte“. (WS)<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>
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Der richtige Begriff: Patientenakte oder Gesundheitsakte?<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Das SGB V kennt im Prinzip beide Begriffe, siehe<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Patientenakte § 291a Abs. 3 Ziff. 4 SGB V https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_5/__291a.html   <P STYLE="margin-bottom: 0cm">„Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte)“<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Gesundheitsakte § 68 SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__68.html „Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können die Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung gewähren…“<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Das BGB kennt den Begriff Patientenakte, die beim Arzt oder im Krankenhaus geführte Dokumentation über den Patienten, seine Diagnosen und seine Behandlung. Siehe § 630f BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html<P STYLE="margin-bottom: 0cm">„(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.“<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Beispiele für die Nutzung der beiden Bezeichnungen<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Der Hessische Datenschutzbeauftragte verwendet in seinem 46. Tätigkeitsbericht für 2017 den Begriff Patientenakte, die im Krankenhaus gem. § 630f BGB geführte Dokumentation über den Patienten, seine Diagnosen und seine Behandlung. Siehe https://ddrm.de/klinikum-frankfurt-hoechst-wiederholte-illegale-zugriffe-aufpatientenakten-im-krankenhausinformationssystem-kis/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Die AOK spricht in einer Veröffentlichung von Patientenakte<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://nordost.aok.de/inhalt/einsicht-in-die-patientenakte-5/, aus dem Sinnzusammenhang geht hervor, dass damit die beim Behandler geführte Akte i. S. d. § 630f BGB gemeint ist.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Die AOK spricht in einer weiteren Veröffentlichung http://aokbv.de/presse/pressemitteilungen/2017/index_19382.html von digitaler Akte, meint damit dann aber die von ihr in Auftrag gegebene Alternative zur elektronischen Patientenakte i. S. D § 291a SGB V.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Die TK spricht in einer Veröffentlichung https://www.tk.de/tk/themen/digitalegesundheit/elektronische-gesundheitsakte-tk-safe/981794 von elektronischer Gesundheitsakte, meint damit die von Ihr in Auftrag gegebene Alternative zur elektronischen Patientenakte i. S. D § 291a SGB V.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Meine Quintessenz:<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Es kommt nicht darauf an, wie wer das Kind nennt.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Es kommt vielmehr darauf an, rechtlich umfassend und eindeutig zu definieren und<P STYLE="margin-bottom: 0cm">technisch die Rahmen Bedingungen zu schaffen für das, was man möchte.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Mit den Forderungen des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. sind wir damit meines Erachtens auf dem richtigen Weg. Die einrichtungsübergreifende elektronische Gesundheitsakte, das ist der Name, den wir dem Kind gegeben haben, (…)<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Ich werde aber dafür plädieren, dass wir unter 4. den Begriff „keine elektronische Patientenakte“ ersetzen durch „keine elektronische Gesundheitsakte“. (WS)
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>4<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>DS<td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>A<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Sollte nicht eher eine Akte bei einer öffentlich-rechtlichen  Behörde (=Krankenkasse bzw. eher bei den KVen) geschaffen werden, da sonst  Auswertungen und wirtschaftliche Anreize durch die KK befürchtet werden?<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Fragen der technischen Umsetzung werden in einer anderen  Tabelle behandelt. Der Vorschlag wird dort eingefügt. (Jan)
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|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>5<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>RDL<td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>A<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Da Kritik, Vorschläge, Ergänzungen gewünscht sind  erlaube ich mir kurz  auf einen Sachverhalt hinzuweisen, der mit einem  Begriff verbunden ist, der  ggf. in Eure Forderung integriert werden kann.  Es geht um die Gesundheitscloud,  bzw. die Cloud und die grundlegende  Entwicklung, dass viele Softwareanbieter, sowohl von  Medizingeräten, als  auch von Service-Software, Daten in die Cloud senden.  Hier besteht das  zusätzliche Problem das Daten erweitert und Metadaten  generiert werden.  Die Datenproduktion wird i. d. R. gesetzeskonform mit  Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren für die personenbeziehbaren  Daten  durchgeführt. Heutzutage ist in vielen Fällen nicht bekannt auf welchen    Wegen welche Daten produziert und in der Cloud abgespeichert werden.  SAP/  Hasso Plattner bewerben z.B. intensiv die Gesundheitscloud:  <a  href="https://hpi.de/open-campus/hpi-initiativen/gesundheitscloud.html">https://hpi.de/open-campus/hpi-initiativen/gesundheitscloud.html</a>  <a href="https://news.sap.com/germany/gesundheit-cloud/">https://news.sap.com/germany/gesundheit-cloud/</a>    <a  href="https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/bvitg_Stellungnahme_Datenschutz-bei-Datenaustauschplattformen.pdf">https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/bvitg_Stellungnahme_Datenschutz-bei-Datenaustauschplattformen.pdf</a>    Die angestrebte Interoperabilität und die automatische Produktion der Daten  ist eine Herausforderung  für den Datenschutz. Ich habe diese Thematik der  optionalen Wege und Umwege der Datenproduktion  in einer Grafik versucht  einzufangen, allerdings im Themenumfeld meines Engagements  der eGK/TI.   Also mein Vorschlag ist den Begriff Cloud mit in die Forderung zu  integrieren und irgendwie  das Thema der Datenerweiterungen oder vielleicht  die erweiterte Datenproduktion,  inkl. der Metadaten, anzusprechen.   Meine  Meinung dazu ist, dass hier die Entwicklung so schnell ist, dass es dazu gehört.  Wenn dies nicht erwähnt wird als Betrachtungspunkt, als Punkt den  man eigentlich auch  einer Selbstbestimmung zuführen sollte, dann fehlt  etwas sehr wesentliches, die  Cloudtechnologien zu berücksichtigen.   Die  semantische Datenverarbeitung, Big Data, Data- und Textmining  (Cloud4Health)  sind mit die wichtigen Themen für den zukünftigen  Datenschutz.  Die Forderung nach KEINER Akte wird dadurch verwässert,    wenn man dies wegläßt. <td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Es werden von RDL zwei Themen angesprochen, Speicherung  von Daten „in der Cloud“, und Generierung von Metadaten. Das Thema  Speicherung in der „Cloud“ (d.h. Speicherung bei anderen Stellen als bei den  Anbietern von Anwendungen, z.B. bei Amazon) gehört zu Fragen der technischen  Umsetzung und wird in einer anderen Tabelle behandelt. Dieser Vorschlag wird  dort eingefügt. Das Thema der Generierung von Metadaten aus Patientendaten  wird bisher mit dem Bezug auf Forschungsdaten unter B 2b behandelt. VorschlagErweitern auf „Forschungs- und andere Metadaten“ (Jan)
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|- VALIGN=TOP
|- style='height:68.6pt'<td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;height:68.6pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>6<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;height:68.6pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><u>Praxis-ITler</u><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;height:68.6pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>A<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;height:68.6pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>IMHO: „Arzt, jeder einzelnen Ärztin“  – Genderung macht den Text schwer lesbar und im SGB wird auch nur von Ärzten  und Zahnärzten und nicht noch von Ärztinnen… gesprochen.<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;height:68.6pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Diskussionen über neue und alte Rechtschreibung, oder  Gendersprache haben keinen Nutzen für unsere Baustelle. Vorschlag, wir  fassen einen Beschluss zu geschlechtergerechter Sprache im Vorstand des  Vereins, egal was für einen, und dann ist Ende der Diskussion (Jan).
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|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>7<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><u>CP</u><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>B<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Was man hier auf keinen Fall vergessen sollte, ist sowas  wie eine  - "Datensparsamkeit per Design" u.a. durch fest eingebautes <span class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''Erleichtern<span  class=moz-txt-tag>*</span>''' von Freigabe nur der jeweils benötigen  Aktenteile und ein ebenso fest eingebautes <span class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''Erschweren<span  class=moz-txt-tag>*</span>''' der Weitergabe unnötigen  "Beifangs".  
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4 || WIDTH=84 |
  Diese "Datensparsamkeit" war konventionell ja quasi automatisch gegeben, indem weiterzugebende Aktenteile halt kopiert werden mußten:
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DS || WIDTH=66 |
  (a) Mehr zu kopieren macht mehr Arbeit
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A || WIDTH=519 |
   (b) Man hat jedes Blatt beim Kopieren in der Hand und somit physisch Gelegenheit und zwei Sekunden Zeit, nochmal zu prüfen, ob auch Blatt 23 mitgegeben  gehört.
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Sollte nicht eher eine Akte bei einer öffentlich-rechtlichen  Behörde (=Krankenkasse bzw. eher bei den KVen) geschaffen  werden, da sonst Auswertungen und wirtschaftliche Anreize durch  die KK befürchtet werden? || WIDTH=595 |
  Beide "natürlichen Hemmungen" fallen im elektronischen Fall weg,  denn dort ist es nun sogar regelmäßig <span class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''leichter<span  class=moz-txt-tag>*</span>''', einfach die <span class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''ganze<span  class=moz-txt-tag>*</span>''' Akte freizugeben/ weiterzuleiten, als erst  mühsam die passenden Datensätze zu bezeichnen, und die zwei Sekunden, die  der Blick auf jedem Blatt verweilt, fehlen völlig.  
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Fragen der technischen Umsetzung werden in einer anderen  Tabelle behandelt. Der Vorschlag wird dort eingefügt. (Jan)
  Dazu kommt die sekundenschnelle und praktisch aufwandslose Möglichkeit einer  Vervielfältigung durch Backups usw..  
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|- VALIGN=TOP
  Durch die Umstellung von [beim Arzt gelagerter] Papierakte auf eine [wo auch  immer liegende] elektronische Akte ändert sich "die Weltgrundsätzlich:  Alle Intuitionen, die man von einem verständigen bzw.  zweckrationalen Umgang mit Akten so hat, sind für elektronisch gespeicherte  eben nicht mehr zutreffend.
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| WIDTH=55 |
  Datensparsamkeit ist nun keine sich zweckrational meist "von  selbst" ergebende Handlungsweise mehr, sondern eine (immerhin  gesetzlich unterfütterte) Norm, die <span class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''gegen<span class=moz-txt-tag>*</span>''' "sich automatisch ergebende" Gebräuche  stark gemacht werden muß.  
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5 || WIDTH=84 |
  Dass Nachdenken, wie man hier gegen Unerwünschtes vorsorgt, muß viel gründlicher sein, als einem intuitiv so einfallen kann.
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RDL || WIDTH=66 |
<span class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''Wie<span class=moz-txt-tag>*</span>'''  solche Datensparsamkeit begünstigende "Hemmungen" im einzelnen technisch eingebaut werden können, braucht vermutlich nicht in das Papier  hinein, man sollte aber dennoch schon mal Ideen sammeln:  
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A || WIDTH=519 |
  - Zwangswarte-Sekunden für jeden Datensatz
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Da Kritik, Vorschläge, Ergänzungen gewünscht  sind erlaube ich mir kurz  auf einen Sachverhalt hinzuweisen, der  mit einem Begriff verbunden ist, der  ggf. in Eure Forderung  integriert werden kann. Es geht um die Gesundheitscloud,  bzw. die Cloud und die grundlegende Entwicklung, dass viele  Softwareanbieter, sowohl von  Medizingeräten, als auch von  Service-Software, Daten in die Cloud senden.   Hier besteht das  zusätzliche Problem das Daten erweitert und Metadaten    generiert werden. Die Datenproduktion wird i. d. R. gesetzeskonform mit  Anonymisierungs- und  Pseudonymisierungsverfahren für die personenbeziehbaren    Daten durchgeführt. Heutzutage ist in vielen Fällen  nicht bekannt auf welchen  Wegen welche Daten produziert und in  der Cloud abgespeichert werden.   SAP/ Hasso Plattner bewerben  z.B. intensiv die Gesundheitscloud:   <FONT COLOR="#0000ff"><U><A HREF="https://hpi.de/open-campus/hpi-initiativen/gesundheitscloud.html" TARGET="_top">https://hpi.de/open-campus/hpi-initiativen/gesundheitscloud.html</A></U></FONT><FONT COLOR="#0000ff"><U><A HREF="https://news.sap.com/germany/gesundheit-cloud/" TARGET="_top">https://news.sap.com/germany/gesundheit-cloud/</A></U></FONT><FONT COLOR="#0000ff"><U><A HREF="https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/bvitg_Stellungnahme_Datenschutz-bei-Datenaustauschplattformen.pdf" TARGET="_top">https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/bvitg_Stellungnahme_Datenschutz-bei-Datenaustauschplattformen.pdf</A></U></FONT>    Die angestrebte Interoperabilität und die automatische  Produktion der Daten ist eine Herausforderung  für den  Datenschutz. Ich habe diese Thematik der optionalen Wege und  Umwege der Datenproduktion  in einer Grafik versucht einzufangen,  allerdings im Themenumfeld meines Engagements  der eGK/TI.   Also  mein Vorschlag ist den Begriff Cloud mit in die Forderung zu  integrieren und irgendwie  das Thema der Datenerweiterungen oder  vielleicht die erweiterte Datenproduktion,  inkl. der Metadaten,  anzusprechen.   Meine Meinung dazu ist, dass hier die Entwicklung  so schnell ist, dass es dazu gehört.   Wenn dies nicht  erwähnt wird als Betrachtungspunkt, als Punkt den man  eigentlich auch  einer Selbstbestimmung zuführen sollte,  dann fehlt etwas sehr wesentliches, die  Cloudtechnologien zu  berücksichtigen.   Die semantische Datenverarbeitung, Big  Data, Data- und Textmining  (Cloud4Health)  sind mit die  wichtigen Themen für den zukünftigen Datenschutz.  Die  Forderung nach KEINER Akte wird dadurch verwässert,  wenn  man dies wegläßt.   || WIDTH=595 |
  - Kopier- und Übermittlungskosten, die datensparsames Weitergeben  begünstigen und die sich bei überzogener Datenweitergabe nachteilig auswirken
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Es werden von RDL zwei Themen angesprochen, Speicherung von  Daten „in der Cloud“, und Generierung von Metadaten. Das Thema Speicherung in der „Cloud“ (d.h. Speicherung  bei anderen Stellen als bei den Anbietern von Anwendungen, z.B. bei Amazon) gehört zu Fragen der technischen Umsetzung und  wird in einer anderen Tabelle behandelt. Dieser Vorschlag wird  dort eingefügt. Das Thema der Generierung von Metadaten aus  Patientendaten wird bisher mit dem Bezug auf Forschungsdaten unter  B 2b behandelt. Vorschlag: Erweitern auf „Forschungs- und andere Metadaten“ (Jan)
  - Erfordernis der Zustimmung für jede Akten-Einheit einzeln? ... um sie zu gegebener Zeit in die Diskussion einspeisen zu können.
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|- VALIGN=TOP
  Ergänzung Thema „Datensparsamkeit by Design“ wäre auf verschiedenen Weisen  möglich:<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>(a) die "Vertraulichkeit" in Punkt 1 so  deutlich ausbuchstabieren, dass darunter die Begrenzung auf das Notwendige  wirklich wahrnehmbar wird<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>(b) nach Punkt 2 "Recht auf ... Zweckbindung"  einen Punkt "Datensparsamkeit by Design" einführen (die in der  Praxis immer anzustrebende Datenbeschränkung ist mit dem Begriff  "Zweckbindung" m. E. nicht ausreichend abgedeckt)<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>(c) generell am Ende der Liste einen Punkt  "technische und ökonomische Vorkehrungen, die die *tatsächliche*  Anwendung all aufgeführten der Rechte praktikabel und ihre Verletzung schwer  machen.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Ich neige zu (b), auch um einen separaten  Begründungs-Absatz zu motivieren (z.B. mit Bausteinen aus meiner Mail vom  6.4., die man dafür nur ein etwas straffen und adressatengerecht  umformulieren müsste)<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Aufnahme als neuer Punkt B 1b. (Jan)
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| WIDTH=55 HEIGHT=77 |
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>8<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><u>Praxis-ITler</u><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>B<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>1. Das Recht auf […]<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>- Das Recht Daten zu löschen -  gänzlich oder teilweise.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>- Das Recht auf „barrierefreie“- (im  digitalen Sinne gemeint) - Einsicht und Weitergabe auch nur von Teilen der  Patientenakte. - Hintergrund: Der Patient soll, ohne die erforderliche  Anwesenheit eines Arztes entscheiden können, wann er welche Informationen an  einen Arzt weitergibt. Nur dann ist eine freie Entscheidung (ohne die  Autorität eines Arztes) gewährleistet. Das wurde weiter unten auch in  anderem Zusammenhang formuliert mit „Alle Teile einer Patientenakte müssen  für jeden Behandler, bei dem der Patient das wünscht, immer dann sichtbar  sein, wenn der Patient das wünscht... „<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Das ist unter B 5 bereits so enthalten. Vorschlag: Text  bei B5 verbessern, damit es klarer ist (Jan)
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6 || WIDTH=84 |
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>9<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><u>Praxis-ITler</u><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>B 1c<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal;text-autospace:none'>Auch elektronische Arztbriefe dürfen  nicht besser bezahlt werden als herkömmliche. (Arztbriefe auf Papier haben  zudem den Vorteil, dass sie auch für die Patientin bzw. den Patienten selbst  einsehbar sind '''und die Weitergabe vom Patienten kontrolliert werden kann.''')<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Vorschlag: Entsprechend ändern (Jan)
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<U>Praxis-ITler</U> || WIDTH=66 |
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>10<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><u>Praxis-ITler:</u><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>B 2a. letzter Satz:<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Es muss faktisch erreichbar sein, dass nur die  verantwortlichen Ärzte '''und Patienten selbs'''t darauf Zugriff haben.  <td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Da es sich hier, bei der BGB-Patientenakte um die Dokumentation  der Ärztinnen und Ärzte über die Behandlungs-Geschichte handelt, kann ein/e  Patient/in nur lesend darauf Zugriff haben. Ausserdem wäre es problematisch,  wenn wir fordern, dass Patientinnen und Patienten (jederzeit?) einen  technischen Zugriff auf diese Akte haben '''müssen'''. Was, wenn  Arzt/Ärztin oder Patient/in das nicht wollen? Daher Vorschlag:  Entweder  Text unverändert lassen oder „Ärzte und ggf. Patienten“. (Jan)
+
A || WIDTH=519 |
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>11<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><span class=author-p-764>AktivKongreZ-Workshop</span><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>B 2b<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Evtl. ist die Zustimmung im Einzelfall sinnvoll.<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Zustimmung im Einzelfall ist im Vorschlag bei Forschung  (B 2b) schon vorgesehen.  Anmerkung unklar. (Jan)
+
IMHO: „Arzt, jeder einzelnen Ärztin“ –  Genderung macht den Text schwer lesbar und im SGB wird auch nur  von Ärzten und Zahnärzten und nicht noch von Ärztinnen…  gesprochen. || WIDTH=595 |
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>12<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><span class=author-p-764>AktivKongreZ-Workshop</span><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>B 3 Satz 3 <td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>"Einschänkungen der Sichtbarkeit": Die Daten  müssen bei allen Ärzten/Klinikern lesbar sein: kein Vendor-Lock-In<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Steht da schon, evtl ausführlicher formulieren (Jan).
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Diskussionen über neue und alte Rechtschreibung, oder  Gendersprache haben keinen Nutzen für unsere Baustelle. Vorschlag, wir fassen einen Beschluss zu geschlechtergerechter  Sprache im Vorstand des Vereins, egal was für einen, und dann  ist Ende der Diskussion (Jan).
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>13<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><u>CP</u><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>B 4<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Die "Minimalversion" und fast universell  kompatible Bauart ist m. E. unmittelbar verfügbar und besteht aus
+
|- VALIGN=TOP
  - einzelnen, lokal verschlüsselten Dateien (die je nach Inhaberwunsch  alle dasselbe oder aber separate Paßwörter haben können),
+
| WIDTH=55 |
    welche
+
7 || WIDTH=84 |
  - <span class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''keine<span  class=moz-txt-tag>*</span>''' maschinenauslesbaren Datencontainer  enthalten, sondern lediglich die allein zur Lektüre durch <span  class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''Menschen<span class=moz-txt-tag>*</span>'''  übermittelbaren *Bild*dateien/Scans von Krankenaktenblättern usw. - bzw.,  soweit elektronische Akten abgebildet werden müssen, <span  class=moz-txt-tag>'''*'''</span>'''Scans von Ausdrucken<span  class=moz-txt-tag>*</span>''' solcher Inhalte.
+
<U>CP</U> || WIDTH=66 |
  Je nach Sicherheit der verwendeten Kryptographie bemißt sich dann das Risiko  der Speicherung solcher Daten auf USB-Stick (vor allem: Verlustrisiko) und  Smartphone (vor allem: Abgriff durch Apps).  Das versteht dann auch der  Durchschnittsnutzer und hat eine Chance, die Kontrolle zu behalten.
+
B || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Was man hier auf keinen Fall  vergessen sollte, ist sowas wie eine  - "Datensparsamkeit  per Design" u.a. durch fest eingebautes '''*''''''Erleichtern''''''*'''  von Freigabe nur der jeweils benötigen Aktenteile und ein  ebenso fest eingebautes '''*''''''Erschweren''''''*''' der  Weitergabe unnötigen "Beifangs".  
  Technisch/rechtlich "einzuführen" an solcher Minimal-e-Akte ist  dann vermutlich nur
+
Diese  "Datensparsamkeit" war konventionell ja quasi  automatisch gegeben, indem weiterzugebende Aktenteile halt kopiert  werden mußten:  
  - die Bereitschaft der Beteiligten, einzelne Scans entgegenzuinehmen  und nicht bzw. sicher zu speichern, und dazu vermutlich:
+
(a) Mehr zu kopieren macht mehr  Arbeit
  - eine Neu-Verschlüsselung beim Empfänger, der ja den  Inhaber-Schlüssel nicht hat und nicht haben soll
+
(b) Man hat jedes Blatt beim Kopieren in der Hand  und somit physisch Gelegenheit und zwei Sekunden Zeit, nochmal zu  prüfen, ob auch Blatt 23 mitgegeben gehört.  
  Wünschenswert dazu: technische Möglichkeiten, eine Löschung nach  Gebrauch/Zeitablauf zu erzwingen; das ist vermutlich der schwierigere Teil,  wenn auch Verfahren hierzu im Kommen sein sollen.
+
Beide  "natürlichen Hemmungen" fallen im elektronischen  Fall weg, denn dort ist es nun sogar regelmäßig  '''*''''''leichter''''''*''', einfach die '''*''''''ganze''''''*'''  Akte freizugeben/ weiterzuleiten, als erst mühsam die  passenden Datensätze zu bezeichnen, und die zwei Sekunden,  die der Blick auf jedem Blatt verweilt, fehlen völlig.  
  Klar braucht man "Standardisierung", die erfüllt man durch die  Verwendung kompatibler Bildformate.  Das "schaffen wir" sogar  in Deutschland.
+
Dazu  kommt die sekundenschnelle und praktisch aufwandslose Möglichkeit  einer Vervielfältigung durch Backups usw..  
  Um den prinzipiellen Unterschied zwischen elektronischen Inhalten
+
Durch die Umstellung von [beim Arzt gelagerter] Papierakte auf eine [wo auch  immer liegende] elektronische Akte ändert sich "die  Welt" grundsätzlich: Alle Intuitionen, die man von  einem verständigen bzw. zweckrationalen Umgang mit Akten so  hat, sind für elektronisch gespeicherte eben nicht mehr  zutreffend.  
  - "nur-für-Menschen" und denen
+
Datensparsamkeit ist nun keine sich zweckrational  meist "von selbst" ergebende Handlungsweise mehr, sondern eine (immerhin gesetzlich unterfütterte) Norm, die '''*''''''gegen''''''*''' "sich automatisch ergebende"  Gebräuche stark gemacht werden muß.
  - "für elektronische Verarbeitung"
+
Dass  Nachdenken, wie man hier gegen Unerwünschtes vorsorgt, muß  viel gründlicher sein, als einem intuitiv so einfallen kann.
  auch im Papier festzuhalten, schlage ich zu Punkt
+
'''*''''''Wie''''''*''' solche Datensparsamkeit  begünstigende "Hemmungen" im einzelnen technisch  eingebaut werden können, braucht vermutlich nicht in das  Papier hinein, man sollte aber dennoch schon mal Ideen sammeln:
  4. das Recht, keine elektronische Patientenakte zu haben
+
  - Zwangswarte-Sekunden für jeden Datensatz
  eine Ergänzung vor wie (sinngemäß):
+
  - Kopier- und Übermittlungskosten, die datensparsames  Weitergeben begünstigen und die sich bei überzogener  Datenweitergabe nachteilig auswirken
  4b. das Recht, eine elektronische Patientenakte zu führen, die  lediglich menschliche Einsichtnahme (in Bilddateien) erlaubt und die auf  jegliche maschinell auswertbare Datencontainer verzichtet.<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Die Unterscheidung zwischen maschinell auswertbaren  Text- und nicht auswertbare Scan-Daten scheint mir nicht sinnvoll, da auch  aus Bilddaten ein Inhalt automatisch extrahiert und als Text dargestellt  werden kann.  Das wäre lediglich eine (vielleicht wünschenswerte) Komplexitätssteigerung.  Die Forderung ist m.E. nicht vermittelbar. (Jan)
+
- Erfordernis der  Zustimmung für jede Akten-Einheit einzeln? ... um sie zu  gegebener Zeit in die Diskussion einspeisen zu können.
|- <td width=70 valign=top style='width:52.6pt;border:solid windowtext 1.0pt;  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>14<td width=98 valign=top style='width:73.7pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'><span class=author-p-764>AktivKongreZ-Workshop</span><td width=80 valign=top style='width:60.3pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>B 5) 1.Abs.:<td width=533 valign=top style='width:399.9pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>"Das “zwei Schlüssel-Prinzip” in § 291a Abs. 5 SGB  V oder die Führung der EEGA ausschließlich durch Ärzte lehnen wir  ab." streichen, da sonst angenommen werden könnte, dass evtl. auch  Ärzte alleine zugreifen können.<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>"Zustimmung des Eigentümers" überarbeiten, da "Dateneigentum" problematisch<p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>ist.<td width=610 valign=top style='width:457.55pt;border-top:none;border-left:  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'><p class=MsoNormal style='margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;  line-height:normal'>Vorschlag: „Wir lehnen es ab, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Mitwirkung der Betroffenen auf die EPA zugreifen und sie ändern. Selbstverständlich müssen Betroffene ohne Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten wie beschrieben zugreifen können. Das “zwei Schlüssel-Prinzip” in § 291a Abs. 5 SGB V lehnen wir ab, weil es nicht ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten alleine auf EPA zugreifen.“ Statt Eigentümer Betroffene schreiben (Jan)</thead>
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Ergänzung  Thema „Datensparsamkeit by Design“ wäre auf  verschiedenen Weisen möglich:<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(a) die "Vertraulichkeit"  in Punkt 1 so deutlich ausbuchstabieren, dass darunter die  Begrenzung auf das Notwendige wirklich wahrnehmbar wird<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(b) nach Punkt 2 "Recht auf ... Zweckbindung" einen Punkt "Datensparsamkeit by Design"  einführen (die in der Praxis immer anzustrebende  Datenbeschränkung ist mit dem Begriff "Zweckbindung"  m. E. nicht ausreichend abgedeckt)<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(c) generell am Ende der Liste einen  Punkt "technische und ökonomische Vorkehrungen, die die  *tatsächliche* Anwendung all aufgeführten der Rechte  praktikabel und ihre Verletzung schwer machen.
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Ich neige zu (b), auch um einen separaten Begründungs-Absatz  zu motivieren (z.B. mit Bausteinen aus meiner Mail vom 6.4., die  man dafür nur ein etwas straffen und adressatengerecht  umformulieren müsste) || WIDTH=595 |
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Aufnahme als neuer Punkt B 1b. (Jan)
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8 || WIDTH=84 |
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<U>Praxis-ITler</U> || WIDTH=66 |
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B || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">1. Das Recht auf […]<P STYLE="margin-bottom: 0cm">- Das Recht Daten zu löschen -  gänzlich oder teilweise.
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- Das Recht auf „barrierefreie“- (im digitalen  Sinne gemeint) - Einsicht und Weitergabe auch nur von Teilen der  Patientenakte. - Hintergrund: Der Patient soll, ohne die  erforderliche Anwesenheit eines Arztes entscheiden können,  wann er welche Informationen an einen Arzt weitergibt. Nur dann  ist eine freie Entscheidung (ohne die Autorität eines Arztes)  gewährleistet. Das wurde weiter unten auch in anderem  Zusammenhang formuliert mit „Alle Teile einer Patientenakte  müssen für jeden Behandler, bei dem der Patient das  wünscht, immer dann sichtbar sein, wenn der Patient das  wünscht... „ || WIDTH=595 |
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Das ist unter B 5 bereits so enthalten. Vorschlag: Text bei B5  verbessern, damit es klarer ist (Jan)
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9 || WIDTH=84 |
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<U>Praxis-ITler</U> || WIDTH=66 |
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B 1c || WIDTH=519 |
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Auch elektronische Arztbriefe dürfen nicht besser bezahlt  werden als herkömmliche. (Arztbriefe auf Papier haben zudem  den Vorteil, dass sie auch für die Patientin bzw. den  Patienten selbst einsehbar sind '''und die Weitergabe vom  Patienten kontrolliert werden kann.''') || WIDTH=595 |
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Vorschlag: Entsprechend ändern (Jan)
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10 || WIDTH=84 |
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<U>Praxis-ITler:</U> || WIDTH=66 |
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B 2a. letzter Satz: || WIDTH=519 |
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Es muss faktisch erreichbar sein, dass nur die verantwortlichen  Ärzte '''und Patienten selbs'''t darauf Zugriff haben.   || WIDTH=595 |
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Da es sich hier, bei der BGB-Patientenakte um die Dokumentation  der Ärztinnen und Ärzte über die  Behandlungs-Geschichte handelt, kann ein/e Patient/in nur lesend  darauf Zugriff haben. Ausserdem wäre es problematisch, wenn  wir fordern, dass Patientinnen und Patienten (jederzeit?) einen  technischen Zugriff auf diese Akte haben '''müssen'''. Was,  wenn Arzt/Ärztin oder Patient/in das nicht wollen? Daher  Vorschlag: Entweder Text unverändert lassen oder „Ärzte  und ggf. Patienten“. (Jan)
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11 || WIDTH=84 |
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AktivKongreZ-Workshop || WIDTH=66 |
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B 2b || WIDTH=519 |
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Evtl. ist die Zustimmung im Einzelfall sinnvoll. || WIDTH=595 |
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Zustimmung im Einzelfall ist im Vorschlag bei Forschung (B 2b)  schon vorgesehenAnmerkung unklar. (Jan)
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12 || WIDTH=84 |
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AktivKongreZ-Workshop || WIDTH=66 |
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B 3 Satz 3  || WIDTH=519 |
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"Einschänkungen der Sichtbarkeit": Die Daten  müssen bei allen Ärzten/Klinikern lesbar sein: kein  Vendor-Lock-In || WIDTH=595 |
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Steht da schon, evtl ausführlicher formulieren (Jan). 
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<U>CP</U> || WIDTH=66 |
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B 4 || WIDTH=519 |
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Die "Minimalversion" und fast universell kompatible  Bauart ist m. E. unmittelbar verfügbar und besteht aus
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-  einzelnen, lokal verschlüsselten Dateien (die je nach  Inhaberwunsch alle dasselbe oder aber separate Paßwörter  haben können),
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   welche
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  - '''*''''''keine''''''*''' maschinenauslesbaren Datencontainer enthalten, sondern lediglich  die allein zur Lektüre durch '''*''''''Menschen''''''*'''  übermittelbaren *Bild*dateien/Scans von Krankenaktenblättern  usw. - bzw., soweit elektronische Akten abgebildet werden müssen, '''*''''''Scans von Ausdrucken''''''*''' solcher Inhalte.  
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Je  nach Sicherheit der verwendeten Kryptographie bemißt sich  dann das Risiko der Speicherung solcher Daten auf USB-Stick (vor  allem: Verlustrisiko) und Smartphone (vor allem: Abgriff durch Apps). Das versteht dann auch der Durchschnittsnutzer und  hat eine Chance, die Kontrolle zu behalten.  
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Technisch/rechtlich  "einzuführen" an solcher Minimal-e-Akte ist dann  vermutlich nur
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  - die Bereitschaft der Beteiligten,  einzelne Scans entgegenzuinehmen und nicht bzw. sicher zu  speichern, und dazu vermutlich:
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  - eine  Neu-Verschlüsselung beim Empfänger, der ja den  Inhaber-Schlüssel nicht hat und nicht haben soll 
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Wünschenswert dazu: technische Möglichkeiten, eine Löschung nach Gebrauch/Zeitablauf zu erzwingen; das ist  vermutlich der schwierigere Teil, wenn auch Verfahren hierzu im  Kommen sein sollen.
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Klar braucht man "Standardisierung",  die erfüllt man durch die Verwendung kompatibler  Bildformate. Das "schaffen wir" sogar in  Deutschland.  
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Um den prinzipiellen Unterschied zwischen  elektronischen Inhalten
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  - "nur-für-Menschen"  und denen
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- "für elektronische Verarbeitung" 
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auch im Papier festzuhalten, schlage ich zu Punkt
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  4.  das Recht, keine elektronische Patientenakte zu haben
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eine  Ergänzung vor wie (sinngemäß):  
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4b. das  Recht, eine elektronische Patientenakte zu führen, die lediglich menschliche Einsichtnahme (in Bilddateien) erlaubt und  die auf jegliche maschinell auswertbare Datencontainer verzichtet. || WIDTH=595 |
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Die Unterscheidung zwischen maschinell auswertbaren Text- und  nicht auswertbare Scan-Daten scheint mir nicht sinnvoll, da auch  aus Bilddaten ein Inhalt automatisch extrahiert und als Text  dargestellt werden kannDas wäre lediglich eine (vielleicht  wünschenswerte) Komplexitätssteigerung. Die Forderung  ist m.E. nicht vermittelbar. (Jan)
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14 || WIDTH=84 |
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AktivKongreZ-Workshop || WIDTH=66 |
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B 5) 1.Abs.: || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">"Das “zwei  Schlüssel-Prinzip” in § 291a Abs. 5 SGB V oder die Führung der EEGA ausschließlich durch Ärzte  lehnen wir ab." streichen, da sonst angenommen werden  könnte, dass evtl. auch Ärzte alleine zugreifen können.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">"Zustimmung des Eigentümers" überarbeiten, da "Dateneigentum" problematisch
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ist. || WIDTH=595 |
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Vorschlag: „Wir lehnen es ab, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Mitwirkung der Betroffenen auf die EPA zugreifen und sie ändern. Selbstverständlich müssen Betroffene ohne Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten wie beschrieben zugreifen können. Das “zwei Schlüssel-Prinzip” in § 291a Abs. 5 SGB V lehnen wir ab, weil es nicht ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten alleine auf EPA zugreifen.“ Statt Eigentümer Betroffene schreiben (Jan)
 
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Revision as of 00:43, 23 May 2018

Unser Vereinsvorstand hat diese Positionen entwickelt und zur Diskussion gestellt:

Forderungen von „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ für die einrichtungsübergreifende elektronische Gesundheitsakte

Dazu gab es mehrere Änderungsvorschläge, die in einer Telefonkonferenz behandelt werden sollen:


Laufende

Nr. || WIDTH=84 | Autor/in || WIDTH=66 | Bezug Gliederung || WIDTH=519 | Inhalt || WIDTH=595 | Stellungnahmen aus Vorstand

1 || WIDTH=84 | DS || WIDTH=66 | A || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Ein beschriftetes Schaubild/Tabelle würde hier für deutlich mehr Klarheit sorgen. Begriff - Gesetzesgrundlage - Beteiligte - Profiteure - Datenschutzkontrolle usw. || WIDTH=595 | Gute Idee, dafür müssen wir aber erstmal was fertig haben. (Jan)

2 || WIDTH=84 | DS || WIDTH=66 | A || WIDTH=519 | Bitte Kurzfassung mit Kurz-/Halbsätzen für Laien erstellen (hier steigt nur der medizinische/juristische Insider durch; der dies schon alles kennt). || WIDTH=595 | Gute Idee, dafür müssen wir aber erstmal was fertig haben. (Jan)

3 || WIDTH=84 | DS || WIDTH=66 | A || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Wie schon in Bielefeld vorgetragen, werden hier Fachbegriffe inhaltlich "vermengt" und sogar noch weitere geschaffen (eEGA)! Von der bereits von anderen gesetzten Terminologie GESUNDHEITSAKTE ausgehend wird von Ihnen die eEGA gefordert, d.h. eine privatwirtschaftlich organisierte und gespeicherte Akte (§68) bei Dritten (z.B. EBI bei Knappschaft oder vita-x von Compugroup, ...), die durch die Kassen bezu­schusst wird - OHNE SOZIALGEHEIMNIS!!<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Ist das wirklich Ihr Ziel? ddrm nennt die Akte Patientenakte<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://ddrm.de/forderungen-fuer-eine-einrichtungsuebergreifende-elektronische-patientinnenakte-die-die-rechte-der-patientinnen-wahrt-und-deren-daten-zuverlaessig-schuetzt/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">aber hier als Gesundheitsakte<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://patientenrechte-datenschutz.de/informationen/forderungen-zur-einrichtungsuebergreifenden-e-gesundheitsakte/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Bitte hier genauer auf die VON ANDEREN definierte Wortwahl achten, sonst schießen WIR uns damit selbst ein EIGENTOR!!!!!!!!!!!!!! bzw. verwirren alle Leser noch mehr. ich habe mal den Journalisten Detlef Borchers angeschrieben, der schon seit Beginn die ganze Thematik/Problematik eGK/TI und deren Umfeld beobachtet.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://www.heise.de/suche/?q=detlef+borchers&search_submit.x=0&search_submit.y=0&rm=search&sort_by=date<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Er schlägt vor, sich an den hier verwendeten Definitionen zu orientieren.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Forum Elektronische Patientenakten <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Beschluss der 90. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen <P STYLE="margin-bottom: 0cm">und Senatoren für Gesundheit der Länder (GMK) vom 21.06.2017<P STYLE="margin-bottom: 0cm">http://www.epa-forum.de/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Der im eigenen Artikel<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://ddrm.de/merkel-offen-fuer-aus-der-elektronischen-gesundheitskarte-aber-was-kommt-nach-der-egk/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">verwendete Begriff GESUNDHEITSAKTE ist FALSCH!<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Siehe die Definition laut SGB 5: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) <P STYLE="margin-bottom: 0cm">§ 68 Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können die Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung gewähren.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Das Nähere ist durch die Satzung zu regeln. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__68.html || WIDTH=595 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Vorschlag, wir sagen „Einrichtungsübergreifende Patientenakte“ statt „Gesundheitsakte“. Abwägungsfrage. Wenn wir „Gesundheitsakte“ sagen, helfen wir gewissen Leuten, die rechtlich klar geregelte Sachverhalte aufweichen und ihnen aus dem Weg gehen wollen. (Patientenakte in §§ 630f, 630e BGB). Wenn wir „Patientenakte“ sagen, helfen wir denselben Leuten, uns komplett zu ignorieren. Denn wir reden dann nach deren Verständnis über etwas Anderes als sie. (Sie reden ja ganz bewusst NICHT über die Patientenakte und sagen das auch ganz deutlich: Nein, wir meinen NICHT die Patientenakte.) Jede Entscheidung hat also gewisse ungünstige Folgen, die wir hinnehmen müssen (Jan)

Der richtige Begriff: Patientenakte oder Gesundheitsakte?<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Das SGB V kennt im Prinzip beide Begriffe, siehe<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Patientenakte § 291a Abs. 3 Ziff. 4 SGB V https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_5/__291a.html <P STYLE="margin-bottom: 0cm">„Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte)“<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Gesundheitsakte § 68 SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__68.html „Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können die Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung gewähren…“<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Das BGB kennt den Begriff Patientenakte, die beim Arzt oder im Krankenhaus geführte Dokumentation über den Patienten, seine Diagnosen und seine Behandlung. Siehe § 630f BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html<P STYLE="margin-bottom: 0cm">„(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.“<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Beispiele für die Nutzung der beiden Bezeichnungen<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Der Hessische Datenschutzbeauftragte verwendet in seinem 46. Tätigkeitsbericht für 2017 den Begriff Patientenakte, die im Krankenhaus gem. § 630f BGB geführte Dokumentation über den Patienten, seine Diagnosen und seine Behandlung. Siehe https://ddrm.de/klinikum-frankfurt-hoechst-wiederholte-illegale-zugriffe-aufpatientenakten-im-krankenhausinformationssystem-kis/<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Die AOK spricht in einer Veröffentlichung von Patientenakte<P STYLE="margin-bottom: 0cm">https://nordost.aok.de/inhalt/einsicht-in-die-patientenakte-5/, aus dem Sinnzusammenhang geht hervor, dass damit die beim Behandler geführte Akte i. S. d. § 630f BGB gemeint ist.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Die AOK spricht in einer weiteren Veröffentlichung http://aokbv.de/presse/pressemitteilungen/2017/index_19382.html von digitaler Akte, meint damit dann aber die von ihr in Auftrag gegebene Alternative zur elektronischen Patientenakte i. S. D § 291a SGB V.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Die TK spricht in einer Veröffentlichung https://www.tk.de/tk/themen/digitalegesundheit/elektronische-gesundheitsakte-tk-safe/981794 von elektronischer Gesundheitsakte, meint damit die von Ihr in Auftrag gegebene Alternative zur elektronischen Patientenakte i. S. D § 291a SGB V.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Meine Quintessenz:<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Es kommt nicht darauf an, wie wer das Kind nennt.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">• Es kommt vielmehr darauf an, rechtlich umfassend und eindeutig zu definieren und<P STYLE="margin-bottom: 0cm">technisch die Rahmen Bedingungen zu schaffen für das, was man möchte.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Mit den Forderungen des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. sind wir damit meines Erachtens auf dem richtigen Weg. Die einrichtungsübergreifende elektronische Gesundheitsakte, das ist der Name, den wir dem Kind gegeben haben, (…)<P STYLE="margin-bottom: 0cm">Ich werde aber dafür plädieren, dass wir unter 4. den Begriff „keine elektronische Patientenakte“ ersetzen durch „keine elektronische Gesundheitsakte“. (WS)

4 || WIDTH=84 | DS || WIDTH=66 | A || WIDTH=519 | Sollte nicht eher eine Akte bei einer öffentlich-rechtlichen Behörde (=Krankenkasse bzw. eher bei den KVen) geschaffen werden, da sonst Auswertungen und wirtschaftliche Anreize durch die KK befürchtet werden? || WIDTH=595 | Fragen der technischen Umsetzung werden in einer anderen Tabelle behandelt. Der Vorschlag wird dort eingefügt. (Jan)

5 || WIDTH=84 | RDL || WIDTH=66 | A || WIDTH=519 | Da Kritik, Vorschläge, Ergänzungen gewünscht sind erlaube ich mir kurz auf einen Sachverhalt hinzuweisen, der mit einem Begriff verbunden ist, der ggf. in Eure Forderung integriert werden kann. Es geht um die Gesundheitscloud, bzw. die Cloud und die grundlegende Entwicklung, dass viele Softwareanbieter, sowohl von Medizingeräten, als auch von Service-Software, Daten in die Cloud senden. Hier besteht das zusätzliche Problem das Daten erweitert und Metadaten generiert werden. Die Datenproduktion wird i. d. R. gesetzeskonform mit Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren für die personenbeziehbaren Daten durchgeführt. Heutzutage ist in vielen Fällen nicht bekannt auf welchen Wegen welche Daten produziert und in der Cloud abgespeichert werden. SAP/ Hasso Plattner bewerben z.B. intensiv die Gesundheitscloud: <A HREF="https://hpi.de/open-campus/hpi-initiativen/gesundheitscloud.html" TARGET="_top">https://hpi.de/open-campus/hpi-initiativen/gesundheitscloud.html</A><A HREF="https://news.sap.com/germany/gesundheit-cloud/" TARGET="_top">https://news.sap.com/germany/gesundheit-cloud/</A><A HREF="https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/bvitg_Stellungnahme_Datenschutz-bei-Datenaustauschplattformen.pdf" TARGET="_top">https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/bvitg_Stellungnahme_Datenschutz-bei-Datenaustauschplattformen.pdf</A> Die angestrebte Interoperabilität und die automatische Produktion der Daten ist eine Herausforderung für den Datenschutz. Ich habe diese Thematik der optionalen Wege und Umwege der Datenproduktion in einer Grafik versucht einzufangen, allerdings im Themenumfeld meines Engagements der eGK/TI. Also mein Vorschlag ist den Begriff Cloud mit in die Forderung zu integrieren und irgendwie das Thema der Datenerweiterungen oder vielleicht die erweiterte Datenproduktion, inkl. der Metadaten, anzusprechen. Meine Meinung dazu ist, dass hier die Entwicklung so schnell ist, dass es dazu gehört. Wenn dies nicht erwähnt wird als Betrachtungspunkt, als Punkt den man eigentlich auch einer Selbstbestimmung zuführen sollte, dann fehlt etwas sehr wesentliches, die Cloudtechnologien zu berücksichtigen. Die semantische Datenverarbeitung, Big Data, Data- und Textmining (Cloud4Health) sind mit die wichtigen Themen für den zukünftigen Datenschutz. Die Forderung nach KEINER Akte wird dadurch verwässert, wenn man dies wegläßt. || WIDTH=595 | Es werden von RDL zwei Themen angesprochen, Speicherung von Daten „in der Cloud“, und Generierung von Metadaten. Das Thema Speicherung in der „Cloud“ (d.h. Speicherung bei anderen Stellen als bei den Anbietern von Anwendungen, z.B. bei Amazon) gehört zu Fragen der technischen Umsetzung und wird in einer anderen Tabelle behandelt. Dieser Vorschlag wird dort eingefügt. Das Thema der Generierung von Metadaten aus Patientendaten wird bisher mit dem Bezug auf Forschungsdaten unter B 2b behandelt. Vorschlag: Erweitern auf „Forschungs- und andere Metadaten“ (Jan)

6 || WIDTH=84 | Praxis-ITler || WIDTH=66 | A || WIDTH=519 | IMHO: „Arzt, jeder einzelnen Ärztin“ – Genderung macht den Text schwer lesbar und im SGB wird auch nur von Ärzten und Zahnärzten und nicht noch von Ärztinnen… gesprochen. || WIDTH=595 | Diskussionen über neue und alte Rechtschreibung, oder Gendersprache haben keinen Nutzen für unsere Baustelle. Vorschlag, wir fassen einen Beschluss zu geschlechtergerechter Sprache im Vorstand des Vereins, egal was für einen, und dann ist Ende der Diskussion (Jan).

7 || WIDTH=84 | CP || WIDTH=66 | B || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">Was man hier auf keinen Fall vergessen sollte, ist sowas wie eine - "Datensparsamkeit per Design" u.a. durch fest eingebautes *'Erleichtern'* von Freigabe nur der jeweils benötigen Aktenteile und ein ebenso fest eingebautes *'Erschweren'* der Weitergabe unnötigen "Beifangs". Diese "Datensparsamkeit" war konventionell ja quasi automatisch gegeben, indem weiterzugebende Aktenteile halt kopiert werden mußten:

(a) Mehr zu kopieren macht mehr  			Arbeit 
(b) Man hat jedes Blatt beim Kopieren in der Hand  			und somit physisch Gelegenheit und zwei Sekunden Zeit, nochmal zu  			prüfen, ob auch Blatt 23 mitgegeben gehört. 

Beide "natürlichen Hemmungen" fallen im elektronischen Fall weg, denn dort ist es nun sogar regelmäßig *'leichter'*, einfach die *'ganze'* Akte freizugeben/ weiterzuleiten, als erst mühsam die passenden Datensätze zu bezeichnen, und die zwei Sekunden, die der Blick auf jedem Blatt verweilt, fehlen völlig. Dazu kommt die sekundenschnelle und praktisch aufwandslose Möglichkeit einer Vervielfältigung durch Backups usw.. Durch die Umstellung von [beim Arzt gelagerter] Papierakte auf eine [wo auch immer liegende] elektronische Akte ändert sich "die Welt" grundsätzlich: Alle Intuitionen, die man von einem verständigen bzw. zweckrationalen Umgang mit Akten so hat, sind für elektronisch gespeicherte eben nicht mehr zutreffend. Datensparsamkeit ist nun keine sich zweckrational meist "von selbst" ergebende Handlungsweise mehr, sondern eine (immerhin gesetzlich unterfütterte) Norm, die *'gegen'* "sich automatisch ergebende" Gebräuche stark gemacht werden muß. Dass Nachdenken, wie man hier gegen Unerwünschtes vorsorgt, muß viel gründlicher sein, als einem intuitiv so einfallen kann. *'Wie'* solche Datensparsamkeit begünstigende "Hemmungen" im einzelnen technisch eingebaut werden können, braucht vermutlich nicht in das Papier hinein, man sollte aber dennoch schon mal Ideen sammeln:

- Zwangswarte-Sekunden für jeden Datensatz 
-  			Kopier- und Übermittlungskosten, die datensparsames  			Weitergeben begünstigen und die sich bei überzogener  			Datenweitergabe nachteilig auswirken
- Erfordernis der  			Zustimmung für jede Akten-Einheit einzeln? ... um sie zu  			gegebener Zeit in die Diskussion einspeisen zu können.

Ergänzung Thema „Datensparsamkeit by Design“ wäre auf verschiedenen Weisen möglich:<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(a) die "Vertraulichkeit" in Punkt 1 so deutlich ausbuchstabieren, dass darunter die Begrenzung auf das Notwendige wirklich wahrnehmbar wird<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(b) nach Punkt 2 "Recht auf ... Zweckbindung" einen Punkt "Datensparsamkeit by Design" einführen (die in der Praxis immer anzustrebende Datenbeschränkung ist mit dem Begriff "Zweckbindung" m. E. nicht ausreichend abgedeckt)<P STYLE="margin-bottom: 0cm">(c) generell am Ende der Liste einen Punkt "technische und ökonomische Vorkehrungen, die die *tatsächliche* Anwendung all aufgeführten der Rechte praktikabel und ihre Verletzung schwer machen. Ich neige zu (b), auch um einen separaten Begründungs-Absatz zu motivieren (z.B. mit Bausteinen aus meiner Mail vom 6.4., die man dafür nur ein etwas straffen und adressatengerecht umformulieren müsste) || WIDTH=595 | Aufnahme als neuer Punkt B 1b. (Jan)

8 || WIDTH=84 | Praxis-ITler || WIDTH=66 | B || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">1. Das Recht auf […]<P STYLE="margin-bottom: 0cm">- Das Recht Daten zu löschen - gänzlich oder teilweise. - Das Recht auf „barrierefreie“- (im digitalen Sinne gemeint) - Einsicht und Weitergabe auch nur von Teilen der Patientenakte. - Hintergrund: Der Patient soll, ohne die erforderliche Anwesenheit eines Arztes entscheiden können, wann er welche Informationen an einen Arzt weitergibt. Nur dann ist eine freie Entscheidung (ohne die Autorität eines Arztes) gewährleistet. Das wurde weiter unten auch in anderem Zusammenhang formuliert mit „Alle Teile einer Patientenakte müssen für jeden Behandler, bei dem der Patient das wünscht, immer dann sichtbar sein, wenn der Patient das wünscht... „ || WIDTH=595 | Das ist unter B 5 bereits so enthalten. Vorschlag: Text bei B5 verbessern, damit es klarer ist (Jan)

9 || WIDTH=84 | Praxis-ITler || WIDTH=66 | B 1c || WIDTH=519 | Auch elektronische Arztbriefe dürfen nicht besser bezahlt werden als herkömmliche. (Arztbriefe auf Papier haben zudem den Vorteil, dass sie auch für die Patientin bzw. den Patienten selbst einsehbar sind und die Weitergabe vom Patienten kontrolliert werden kann.) || WIDTH=595 | Vorschlag: Entsprechend ändern (Jan)

10 || WIDTH=84 | Praxis-ITler: || WIDTH=66 | B 2a. letzter Satz: || WIDTH=519 | Es muss faktisch erreichbar sein, dass nur die verantwortlichen Ärzte und Patienten selbst darauf Zugriff haben. || WIDTH=595 | Da es sich hier, bei der BGB-Patientenakte um die Dokumentation der Ärztinnen und Ärzte über die Behandlungs-Geschichte handelt, kann ein/e Patient/in nur lesend darauf Zugriff haben. Ausserdem wäre es problematisch, wenn wir fordern, dass Patientinnen und Patienten (jederzeit?) einen technischen Zugriff auf diese Akte haben müssen. Was, wenn Arzt/Ärztin oder Patient/in das nicht wollen? Daher Vorschlag: Entweder Text unverändert lassen oder „Ärzte und ggf. Patienten“. (Jan)

11 || WIDTH=84 | AktivKongreZ-Workshop || WIDTH=66 | B 2b || WIDTH=519 | Evtl. ist die Zustimmung im Einzelfall sinnvoll. || WIDTH=595 | Zustimmung im Einzelfall ist im Vorschlag bei Forschung (B 2b) schon vorgesehen. Anmerkung unklar. (Jan)

12 || WIDTH=84 | AktivKongreZ-Workshop || WIDTH=66 | B 3 Satz 3 || WIDTH=519 | "Einschänkungen der Sichtbarkeit": Die Daten müssen bei allen Ärzten/Klinikern lesbar sein: kein Vendor-Lock-In || WIDTH=595 | Steht da schon, evtl ausführlicher formulieren (Jan).

13 || WIDTH=84 | CP || WIDTH=66 | B 4 || WIDTH=519 | Die "Minimalversion" und fast universell kompatible Bauart ist m. E. unmittelbar verfügbar und besteht aus

-  			einzelnen, lokal verschlüsselten Dateien (die je nach  			Inhaberwunsch alle dasselbe oder aber separate Paßwörter  			haben können), 
  welche 
- *'keine'*  			maschinenauslesbaren Datencontainer enthalten, sondern lediglich  			die allein zur Lektüre durch *'Menschen'*  			übermittelbaren *Bild*dateien/Scans von Krankenaktenblättern  			usw. - bzw., soweit elektronische Akten abgebildet werden müssen,  			*'Scans von Ausdrucken'* solcher Inhalte. 

Je nach Sicherheit der verwendeten Kryptographie bemißt sich dann das Risiko der Speicherung solcher Daten auf USB-Stick (vor allem: Verlustrisiko) und Smartphone (vor allem: Abgriff durch Apps). Das versteht dann auch der Durchschnittsnutzer und hat eine Chance, die Kontrolle zu behalten. Technisch/rechtlich "einzuführen" an solcher Minimal-e-Akte ist dann vermutlich nur

- die Bereitschaft der Beteiligten,  			einzelne Scans entgegenzuinehmen und nicht bzw. sicher zu  			speichern, und dazu vermutlich: 
- eine  			Neu-Verschlüsselung beim Empfänger, der ja den  			Inhaber-Schlüssel nicht hat und nicht haben soll  			

Wünschenswert dazu: technische Möglichkeiten, eine Löschung nach Gebrauch/Zeitablauf zu erzwingen; das ist vermutlich der schwierigere Teil, wenn auch Verfahren hierzu im Kommen sein sollen. Klar braucht man "Standardisierung", die erfüllt man durch die Verwendung kompatibler Bildformate. Das "schaffen wir" sogar in Deutschland. Um den prinzipiellen Unterschied zwischen elektronischen Inhalten

- "nur-für-Menschen"  			und denen 
- "für elektronische Verarbeitung"  			

auch im Papier festzuhalten, schlage ich zu Punkt

4.  			das Recht, keine elektronische Patientenakte zu haben 

eine Ergänzung vor wie (sinngemäß):

4b. das  			Recht, eine elektronische Patientenakte zu führen, die  			lediglich menschliche Einsichtnahme (in Bilddateien) erlaubt und  			die auf jegliche maschinell auswertbare Datencontainer verzichtet. || WIDTH=595 | 

Die Unterscheidung zwischen maschinell auswertbaren Text- und nicht auswertbare Scan-Daten scheint mir nicht sinnvoll, da auch aus Bilddaten ein Inhalt automatisch extrahiert und als Text dargestellt werden kann. Das wäre lediglich eine (vielleicht wünschenswerte) Komplexitätssteigerung. Die Forderung ist m.E. nicht vermittelbar. (Jan)

14 || WIDTH=84 | AktivKongreZ-Workshop || WIDTH=66 | B 5) 1.Abs.: || WIDTH=519 | <P STYLE="margin-bottom: 0cm">"Das “zwei Schlüssel-Prinzip” in § 291a Abs. 5 SGB V oder die Führung der EEGA ausschließlich durch Ärzte lehnen wir ab." streichen, da sonst angenommen werden könnte, dass evtl. auch Ärzte alleine zugreifen können.<P STYLE="margin-bottom: 0cm">"Zustimmung des Eigentümers" überarbeiten, da "Dateneigentum" problematisch ist. || WIDTH=595 | Vorschlag: „Wir lehnen es ab, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Mitwirkung der Betroffenen auf die EPA zugreifen und sie ändern. Selbstverständlich müssen Betroffene ohne Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten wie beschrieben zugreifen können. Das “zwei Schlüssel-Prinzip” in § 291a Abs. 5 SGB V lehnen wir ab, weil es nicht ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten alleine auf EPA zugreifen.“ Statt Eigentümer Betroffene schreiben (Jan)