„Wir fordern Sie daher auf, die Durchführung von §291 SGB V Abs. 2b auszusetzen und Kolleginnen und Kollegen, die aktuell nicht an die TI angeschlossen sind nicht mehr mit einem Honorarabzug zu belegen, mindestens so lange nicht, bis alle Komponenten der Telematik-Infrastruktur wieder lieferbar sind.“ Mit diesem Satz endet ein Offener Brief des Bundesverbands der … Zaghafter „Protest“ gegen Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur: Offener Brief des Psychotherapeutenverband bvvp an Bundesgesundheitsminister Spahn weiterlesen
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